Eine Krankenkasse ist ein so genannter Überbringer der Gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Krankenkasse ist Bestandteil einer Gesundheitssystems und auch der Sozialversicherung.
In Deutschland ist es so, dass Gesetzliche Krankenversicherungen Organisationen sind, die einem öffentlichen Recht unterstehen und sich selbst verwalten können. Es gibt bei jeder Krankenkasse eine Sozialwahl, bei der das Ziel ist eine Vertreterversammlung zu wählen. Auf diesem Wege kommt es auch zur Wahl von einem Vorstand. Der Stand ist nicht mehr sehr aktuell, aber im August des Jahres 2004 waren 70,3 Millionen Menschen in Deutschland versichert. Eine Krankenkasse kümmert sich neben der Krankenversicherung auch noch um die per Gesetz geregelte Pflegeversicherung für seine Versicherten. Laut dem Stand vom Januar 2006 gibt es deutschlandweit 253 gesetzliche Krankenkassen.
 Dabei kann natürlich auch zwischen verschiedenen Arten von Krankenkassen unterschieden werden. Zum einen gibt es die allgemeinen Ortskrankenkassen, die nur in einem geografisch begrenzten Gebiet operieren und sich dennoch auch über mehrere Bundesländer erstrecken können. Dann gibt es noch die Betriebskrankenkassen, die jedoch nur von einem Arbeitnehmer ins Leben gerufen werden kann, wenn mindestens 1000 Interessierte, die sich versichern wollen zur Verfügung stehen. Zudem existieren noch Innungskrankenkassen, die von Handwerksinnungen gegründet werden können, wenn 1000 Menschen zur Verfügung stehen, die eine derartige Versicherung abschließen würden. Sogar eine See – Krankenkasse kann in Deutschland von Seeleuten und auch ehemaligen Seeleuten abgeschlossen werden. Dagegen ist eine Landwirtschaftliche Krankenkasse für alle Menschen, die im Bereich der Landwirtschaft arbeiten. Eine weitere Krankenkasse, für ein bestimmtes Berufsfeld ist die Knappschaft, die alle Arbeitnehmer aus dem Bergbau und dem Umfeld versichert. Die letzte in Deutschland existente Kategorie von Krankenkassen ist die Ersatzkasse. Diese haben sich gebildet aus Dachverbänden und Arbeiter-Ersatzkassen.
Es gab anfangs außerdem Festlegungen, wonach Krankenkassen nur fusionieren dürfen innerhalb einer bestimmten Art. Beispielsweise ist eine Fusion einer Knappschaft mit einer Betriebskrankenkasse nicht möglich. Falls eine Krankenkasse schließen muss, so muss dafür der jeweilige Dachverband haften. Bei einigen Verträgen, die ausgearbeitet werden arbeiten Krankenkassen egal welcher Art jedoch häufig zusammen. So kam es dann letztlich auch, dass mit der Gesundheitsreform des Jahres 2007 festgelegt wurde, dass nun doch Krankenkassen egal welcher Art miteinander fusionieren dürfen. Eine Krankenkasse ist selbst für Regelungen bezüglich ihres Haushalts verantwortlich. Dennoch gibt es Vorgaben bezüglich verschiedener Gesetze, die eingehalten werden müssen. |