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Sonderkündigungsrecht bei steigenden Beiträgen: So wechseln Sie die Krankenkasse

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Seit 2021 ist der Wechsel der Krankenkasse einfacher gestaltet. Insbesondere bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags profitieren Versicherte von Sonderkündigungsrechten. Ein genauer Vergleich der Leistungen der Kassen lohnt sich dabei für jeden Versicherten.

Fast 90 Prozent der Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert, das sind über 70 Millionen Versicherte. Sie haben die Wahl zwischen fast 100 verschiedenen Krankenkassen, was einen Wechsel besonders attraktiv machen kann - vor allem in Zeiten steigender Zusatzbeiträge. Viele Versicherte sind jedoch unsicher, wie ein Wechsel abläuft, wann er möglich ist und worauf sie achten sollten. In den letzten Jahren hat sich die Lage vereinfacht: Seit 2021 gibt es neue Regelungen, die den Wechselprozesse erheblich erleichtern. Besonders attraktiv sind Sonderkündigungsrechte bei steigenden Zusatzbeiträgen.

Die Wahl der Krankenkasse: Warum ein Wechsel lohnen kann

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland funktioniert nach dem Solidarprinzip, das bedeutet, dass jeder Versicherte grundsätzlich Anspruch auf die gleichen medizinischen Grundleistungen hat. Dazu zählen Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Standardbehandlungen. Diese Grundversorgung wird von allen Kassen gleichermaßen abgedeckt. Doch die Unterschiede zwischen den Krankenkassen zeigen sich bei den Zusatzbeiträgen und den sogenannten Satzungsleistungen.

Was ist der Zusatzbeitrag?

Neben dem einheitlichen Beitragssatz, der aktuell 14,6 Prozent des Einkommens beträgt, können die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben. Dieser variiert je nach Krankenkasse und beträgt durchschnittlich 1,7 Prozent (Stand 2024). Viele Kassen haben diesen Zusatzbeitrag in den letzten Jahren erhöht, was für Versicherte spürbare finanzielle Belastungen mit sich bringt. Gerade für Menschen mit einem mittleren oder höheren Einkommen können durch einen Krankenkassenwechsel einige hundert Euro pro Jahr eingespart werden. Doch bevor man sich allein von der Höhe des Zusatzbeitrags leiten lässt, sollten Versicherte auch die angebotenen Zusatzleistungen vergleichen.

Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung des Zusatzbeitrags

Besonders attraktiv für Versicherte ist das Sonderkündigungsrecht, das greift, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. In diesem Fall können Versicherte ihre Krankenkasse unabhängig von der regulären Kündigungsfrist von zwölf Monaten wechseln. Das bedeutet, dass auch diejenigen, die noch keine zwölf Monate bei ihrer aktuellen Kasse versichert sind, das Recht auf einen Wechsel haben.

Ein Beispiel: Wenn die Krankenkasse im Januar eine Erhöhung des Zusatzbeitrags ankündigt, haben die Versicherten bis zum 31. Januar die Möglichkeit, ihre Kündigung einzureichen. Der Wechsel tritt dann zum Ende des übernächsten Monats in Kraft. Wichtig ist jedoch, dass der erhöhte Zusatzbeitrag bis zum Wirksamwerden der Kündigung weiterhin gezahlt werden muss. Das bedeutet, dass auch nach einer Kündigung der erhöhte Beitrag für die Monate Januar, Februar und März fällig wird, bis die neue Kasse übernommen hat.

So funktioniert der Wechsel bei Beitragserhöhungen

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitglieder rechtzeitig über eine Erhöhung des Zusatzbeitrags zu informieren. In diesem Schreiben müssen sie außerdem darauf hinweisen, dass Versicherte ein Sonderkündigungsrecht haben, wenn der Beitrag den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,7 Prozent übersteigt. Hier gilt es, schnell zu reagieren: Wer die Kündigung bis zum Monatsende einreicht, kann schon zwei Monate später bei der neuen Krankenkasse versichert sein. Andernfalls läuft die reguläre Kündigungsfrist von zwei Monaten weiter, und man ist an die alte Kasse gebunden.

Krankenkassenwechsel: Seit 2021 einfacher gestaltet

Im Jahr 2021 wurde das Verfahren für den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse stark vereinfacht. Vor dieser Reform mussten Versicherte ihre alte Krankenkasse selbst kündigen, was häufig mit Unsicherheiten und Bürokratie verbunden war. Nun müssen sich Versicherte lediglich bei der neuen Kasse anmelden. Diese übernimmt den gesamten Kündigungsprozess bei der bisherigen Versicherung.

Ein weiteres Plus: Wer zwölf Monate bei seiner bisherigen Krankenkasse versichert war, kann jederzeit ohne Angabe von Gründen zu einer neuen Krankenkasse wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Monate. Das bedeutet, dass man beispielsweise bei einer Anmeldung im Januar ab dem ersten April bei der neuen Kasse versichert ist. Diese Regelung schafft mehr Flexibilität für die Versicherten und ermöglicht es ihnen, schneller auf steigende Kosten oder Änderungen im Leistungsspektrum zu reagieren.

Ausnahmen bei Wahltarifen

Allerdings sollten Versicherte, die einen sogenannten Wahltarif abgeschlossen haben, besonders vorsichtig sein. Diese speziellen Tarife, die oft günstigere Beiträge oder besondere Leistungen bieten, gehen in der Regel mit längeren Bindungsfristen einher. Hier kann es sein, dass der Wechsel erst nach einer bestimmten Mindestlaufzeit von bis zu drei Jahren möglich ist. Wer also einen Wahltarif gewählt hat, sollte die Vertragsbedingungen genau prüfen, bevor er einen Wechsel anstrebt.

Leistungskatalog der Krankenkassen: Mehr als nur der Beitrag zählt

Auch wenn der Zusatzbeitrag oft das Hauptkriterium für den Krankenkassenvergleich ist, sollten Versicherte unbedingt einen Blick auf die Satzungsleistungen der verschiedenen Kassen werfen. Laut Verbraucherzentrale müssen zwar rund 95 Prozent der Leistungen von allen gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, dennoch gibt es Unterschiede bei den freiwilligen Zusatzleistungen.

Was sind Satzungsleistungen?

Satzungsleistungen sind freiwillige Leistungen, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen. Diese können beispielsweise erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, zusätzliche Impfungen, Zuschüsse zu Gesundheitskursen oder besondere zahnärztliche Behandlungen umfassen. Einige Kassen übernehmen auch die Kosten für alternative Heilmethoden wie Osteopathie oder Homöopathie. Diese Zusatzleistungen können den Unterschied machen, wenn es darum geht, welche Krankenkasse individuell besser zu den eigenen Bedürfnissen passt.

Was noch zu beachten ist

Neben den finanziellen Aspekten und den Satzungsleistungen gibt es weitere Faktoren, die bei der Wahl der Krankenkasse eine Rolle spielen können. Dazu gehören:

- Örtliche Beratungsstellen: Manche Krankenkassen bieten persönliche Beratung in regionalen Filialen an, was für viele Versicherte ein entscheidender Vorteil sein kann.

- Online-Dienste und digitale Services: Einige Kassen haben ihr Online-Angebot stark ausgebaut und bieten Apps für das Einreichen von Rechnungen, die Verwaltung der Versicherungsdaten oder die Kommunikation mit der Kasse an. Gerade in Zeiten der Digitalisierung kann dies ein ausschlaggebender Punkt für den Wechsel sein.

- Bonusprogramme: Viele Krankenkassen bieten Bonusprogramme an, bei denen Versicherte Punkte oder Prämien sammeln können, wenn sie sich gesundheitsbewusst verhalten, wie etwa durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen oder die Teilnahme an Fitnesskursen.

Interessiert an einem Wechsel? Teilen Sie Ihre Erfahrungen und lassen Sie uns wissen, welche Faktoren für Sie bei der Wahl der Krankenkasse entscheidend sind! Schreiben Sie uns Ihre Meinung in die Kommentare - wir sind gespannt!



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