Internet zu langsam? So holen Sie sich Geld zurück
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Wer für 100 Mbit zahlt und 30 bekommt, darf weniger zahlen. Die Bundesnetzagentur stellt das Messwerkzeug kostenlos bereit, seit April 2026 auch fürs Handynetz. Vor Gericht zählt nur dieses Protokoll, ein normaler Speedtest reicht nicht.
Die Leitung soll 250 Mbit bringen, abends ruckelt schon ein Videoanruf. Ärgerlich, ja. Aber auch ein Hebel. Ist Ihr Internet zu langsam und liefert Ihr Anbieter dauerhaft zu wenig, müssen Sie nicht den vollen Preis zahlen. Dieses Minderungsrecht steht seit Dezember 2021 im Telekommunikationsgesetz, und seit dem 20. April 2026 lässt es sich auch im Handynetz beweisen. Bevor Sie Geld zurückfordern, sollten Sie aber wissen, ab wann eine Leitung überhaupt als zu langsam gilt.
Wann Ihr Internet zu langsam ist
Nicht Ihr Bauchgefühl zählt, sondern der Vertrag. Im Produktinformationsblatt und in der Vertragszusammenfassung stehen drei Werte für Download und Upload: die minimale, die normalerweise verfügbare und die maximale Geschwindigkeit. An genau diesen Zahlen prüft die Bundesnetzagentur, ob eine Minderleistung vorliegt.
Beim Festnetz reicht bereits eine dieser drei Abweichungen, jeweils im Down- oder Upload:
- Die maximale Geschwindigkeit wird an mindestens zwei von drei Messtagen nicht einmal zu 90 Prozent erreicht.
- Die normalerweise verfügbare Geschwindigkeit kommt in weniger als 90 Prozent der Messungen an.
- Die minimale Geschwindigkeit wird an mindestens zwei Messtagen unterschritten.
Trifft auch nur ein Punkt zu, ist Ihr Internet zu langsam und der Anschluss gilt offiziell als Minderleistung. Diesen Nachweis akzeptiert der Anbieter allerdings nur, wenn er aus dem richtigen Programm stammt.
Nur ein Werkzeug zählt
Ein Screenshot von irgendeinem Speedtest bringt Sie nicht weiter. Anerkannt ist allein die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Fürs Festnetz gibt es dafür seit 2021 eine Desktop-App für Windows, macOS und Linux. Sie führt durch eine feste Messreihe und erzeugt am Ende ein signiertes PDF-Protokoll. Dieses Protokoll akzeptiert der Anbieter, und es hält auch vor Gericht.
Für unterwegs gab es lange nichts Vergleichbares. Seit dem 20. April 2026 schließt die kostenlose App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ für Android und iPhone diese Lücke. Worin sich beide Verfahren unterscheiden, zeigt der direkte Vergleich.
Festnetz und Mobilfunk im Vergleich
Die Grundidee ist gleich, die Details sind es nicht. Diese Tabelle fasst zusammen, was Sie für den Nachweis brauchen:
| Merkmal | Festnetz | Mobilfunk |
|---|---|---|
| Programm | Desktop-App | Handy-App |
| Messungen insgesamt | 30 | 30 |
| Verteilt auf | 3 Kalendertage | 5 Kalendertage |
| Verfügbar seit | Dezember 2021 | 20. April 2026 |
Im Mobilfunk liegt die Hürde bewusst höher. Die Bundesnetzagentur zieht je nach Wohnlage einen festen Abschlag von der vereinbarten Maximalgeschwindigkeit ab. Welche Stufe für Ihren Standort gilt, erkennt die App von selbst:
| Wohnlage | Abschlag | Davon müssen ankommen |
|---|---|---|
| Hohe Haushaltsdichte | 75 % | 25 % der Maximalgeschwindigkeit |
| Mittlere Haushaltsdichte | 85 % | 15 % der Maximalgeschwindigkeit |
| Niedrige Haushaltsdichte | 90 % | 10 % der Maximalgeschwindigkeit |
Verbraucherschützer halten diese Abschläge für zu hoch, weil dieselbe Vertragsleistung je nach Adresse anders bewertet wird. Im Handynetz reicht es deshalb oft nicht für eine echte Minderung, im Festnetz stehen die Chancen besser. Wie eine saubere Messung abläuft, ist in beiden Fällen ähnlich.
So läuft eine Messung ab
Beim Festnetz sind 30 Messungen an drei verschiedenen Kalendertagen nötig, mit mindestens einem Tag Abstand dazwischen. Im Mobilfunk sind es 30 Messungen an fünf Tagen, sechs pro Tag. Steht das Ergebnis vorher schon eindeutig fest, endet die Messreihe früher.
Über ein verwertbares Protokoll bestimmen vor allem diese Punkte:
- Per LAN-Kabel messen, nicht über WLAN. Funk verfälscht die Werte.
- Andere Geräte und laufende Downloads während der Messung pausieren.
- Die Messungen über den Tag verteilen, nicht alle am Stück.
- Das fertige Protokoll zügig einsetzen. Beim Anbieter sollte es nicht älter als vier Wochen sein.
Ist Ihr Internet zu langsam und zeigt das Protokoll eine Minderleistung, haben Sie die Wahl zwischen zwei Wegen.
Geld zurück oder Vertrag kündigen
Der erste Weg ist die Minderung. Sie zahlen nur noch für die Leistung, die wirklich ankommt. Ein Beispiel: 40 Euro im Monat, aber nur die Hälfte der zugesicherten Geschwindigkeit, dann sind 20 Euro fällig. Kürzen dürfen Sie aber nur den Internetanteil. Steckt eine TV-Option oder eine Telefon-Flat im Paket, bleibt die außen vor.
Der zweite Weg ist die außerordentliche Kündigung. Wer ohnehin wechseln will, setzt dem Anbieter zuerst eine Frist zur Nachbesserung, üblich sind 10 bis 14 Tage. Bessert er nicht nach, dürfen Sie fristlos raus, auch mitten in der Laufzeit.
Den genauen Minderungsbetrag müssen Sie nicht selbst ausrechnen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt einen kostenlosen Rechner bereit, der aus Ihren Messwerten einen angemessenen Betrag ermittelt und gleich ein Schreiben an den Anbieter erzeugt. Damit ist die Theorie klar. Schwieriger wird es, wenn der Anbieter nicht mitspielt.
Wenn der Anbieter sich querstellt
Genau das passiert oft. Die Verbraucherzentrale NRW berichtet von Fällen, in denen Kunden nur 2,50 Euro Nachlass bekamen, obwohl ihnen rechnerisch rund 13 Euro zugestanden hätten. Lassen Sie sich nicht mit einem Trostpflaster abspeisen.
Den Lastschrifteinzug einfach komplett zu stoppen, ist trotzdem keine gute Idee. Wer dadurch in Zahlungsverzug gerät, riskiert die Sperrung des Anschlusses. Besser ist der geordnete Weg: schriftlich mindern, Protokoll beilegen, Frist setzen.
Bleibt der Anbieter stur, hilft die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur. Sie vermittelt kostenlos zwischen Kunde und Unternehmen. Erst wenn auch das scheitert, bleibt der Gang vors Zivilgericht, und der dauert und kostet. Durchsetzen müssen Sie Ihre Ansprüche ohnehin selbst, denn die Bundesnetzagentur übernimmt das nicht für Sie.
Der erste Schritt kostet nichts außer etwas Geduld. Die Mess-Apps fürs Festnetz und fürs Handy finden Sie direkt bei der Bundesnetzagentur:
Breitbandmessung der Bundesnetzagentur
Jetzt sind Sie dran
Haben Sie bei Ihrem Anbieter schon einmal gemessen und eine Minderung verlangt? Wie viel kam am Ende heraus, und wie hat der Anbieter reagiert? Schreiben Sie Ihre Erfahrung in die Kommentare. Damit helfen Sie anderen Leserinnen und Lesern, die gerade überlegen, ob sich der Aufwand lohnt.
Auch bei einer unrechtmäßigen Preiserhöhung können Sie Geld zurückfordern, etwa als betroffener Vodafone-Kunde per Sammelklage.
Wenn das DSL dauerhaft zu langsam ist, hilft auf Dauer nur schnellere Technik. Was ein Wechsel auf Glasfaser bringt, lesen Sie hier.
Nicht nur bei zu langsamem, auch bei komplett ausgefallenem Internet gibt es Geld. Wie viel Entschädigung bei einem Totalausfall zusteht, lesen Sie hier.
Liegt es nicht an der Leitung, sondern am Funknetz in der Wohnung, hilft kein Tarifwechsel. Dann zeigen wir, wie Sie Ihr WLAN schneller und stabiler machen.
Haben Sie sich bei zu langsamem Internet schon Geld geholt? Schreiben Sie jetzt einen Kommentar
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