Ihre Daten zurückholen: Was Firmen über Sie wissen
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Auskunfteien, Adresshändler, Werbe-Tracker: Über fast jeden kursieren im Netz mehr Daten als gedacht. Welche Rechte Sie haben und wie Sie kostenlos selbst herausfinden, was gespeichert ist, und es löschen lassen.
Jeder Online-Einkauf, jedes Gewinnspiel, jeder Handyvertrag hinterlässt Spuren. Über die Jahre entsteht so bei Auskunfteien und Datenhändlern ein erstaunlich genaues Bild von Ihnen, oft ohne dass Sie es ahnen. Die gute Nachricht: Sie haben das Recht, all das einzusehen und vieles löschen zu lassen, und das kostenlos. Zuerst lohnt ein Blick darauf, wer überhaupt Daten über Sie sammelt.
Wer Daten über Sie sammelt
Die bekanntesten Datensammler sind Auskunfteien wie die SCHUFA, CRIF oder Experian. Sie speichern, welche Konten, Kredite und Verträge Sie haben und ob Sie Ihre Rechnungen pünktlich zahlen, und berechnen daraus einen Score zu Ihrer Kreditwürdigkeit. Daneben gibt es einen großen Markt für Werbedaten: Adresshändler verkaufen Anschriften, und über Apps wird Ihr Verhalten zu Profilen verknüpft. Allein die SCHUFA hat nach eigenen Angaben Daten von rund 68 Millionen Menschen gespeichert, das ist praktisch die gesamte erwachsene Bevölkerung.
Wie genau solche Profile sein können, hat zuletzt eine Recherche zum Handel mit Standortdaten gezeigt.
Wie gläsern wir wirklich sind
Journalisten lag ein Datensatz mit 3,6 Milliarden Standortdaten aus Deutschland vor, der sich rund 11 Millionen Geräten zuordnen ließ und aus nur zwei Monaten stammte. Solche Bewegungsprofile verraten metergenau, wo jemand wohnt, arbeitet und welche Orte er aufsucht, bis hin zu Arztpraxen. Die Daten stammen meist aus zwei Quellen: Entweder geben Sie sie selbst preis, etwa bei Gewinnspielen und Rabattprogrammen, oder sie werden aus öffentlichen Quellen wie dem Melderegister zusammengetragen. Gegen diese Sammelwut sind Sie aber nicht machtlos, denn die Datenschutz-Grundverordnung gibt Ihnen starke Werkzeuge an die Hand.
Diese Rechte haben Sie
Die DSGVO räumt Ihnen mehrere Rechte ein, die alle kostenlos sind. Diese Übersicht zeigt die wichtigsten:
| Recht | Was es bringt | Frist |
|---|---|---|
| Auskunft | eine vollständige Kopie aller gespeicherten Daten | ein Monat |
| Berichtigung | falsche Daten korrigieren lassen | ein Monat |
| Löschung | Daten entfernen lassen, wenn nichts dagegen spricht | ein Monat |
| Einschränkung | Daten sperren statt löschen, oft bei Werbung sinnvoll | ein Monat |
| Widerspruch | Verarbeitung für Werbung sofort stoppen | sofort |
Dass diese Rechte echte Zähne haben, zeigen mehrere wichtige Urteile der letzten Jahre.
Was Gerichte zugunsten der Verbraucher entschieden haben
In den vergangenen Jahren haben die höchsten Gerichte die Rechte der Verbraucher deutlich gestärkt. Diese Entscheidungen sollten Sie kennen:
- Scoring ist eine automatisierte Entscheidung. Der Europäische Gerichtshof stufte die Berechnung eines SCHUFA-Scores als automatisierte Entscheidung ein, die nur unter strengen Bedingungen erlaubt ist.
- Recht auf eine verständliche Erklärung. Sie dürfen verlangen, dass Ihnen die Logik hinter einer Bonitätsbewertung nachvollziehbar erklärt wird, nicht nur mit einer Formel.
- Kontrollverlust allein genügt für Schadensersatz. Der Bundesgerichtshof erkennt schon den bloßen Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten als Schaden an, etwa nach einem Datenleck.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft den Score selbst, der seit 2026 neu funktioniert.
Der neue SCHUFA-Score 2026
Seit März 2026 berechnet die SCHUFA ihren Score nach einem neuen, offeneren System. Statt eines reinen Prozentwerts gibt es nun eine Skala von 100 bis 999 Punkten, die auf zwölf offengelegten Kriterien beruht. Mit Abstand am wichtigsten ist, ob Sie Ihre Rechnungen zuverlässig zahlen. Daneben zählen unter anderem, wie lange Sie Ihr ältestes Konto schon haben, wie viele Kreditanfragen zuletzt gestellt wurden und ob laufende Kredite bestehen. Wichtig zu wissen: Mehrere Kreditanfragen innerhalb von 28 Tagen werden zu einer zusammengefasst, Sie können also ruhig Angebote vergleichen.
So weit die Theorie der Datensammlung. Jetzt kommt der praktische Teil, mit dem Sie die Kontrolle zurückgewinnen.
So holen Sie Ihre Daten zurück
Mit wenigen Schritten erfahren Sie, was über Sie gespeichert ist, und werden falsche Einträge los. Gehen Sie dabei der Reihe nach vor:
- Datenkopie anfordern. Verlangen Sie bei den großen Auskunfteien die kostenlose Datenkopie nach Artikel 15, nicht das kostenpflichtige Zertifikat.
- Einträge prüfen. Kontrollieren Sie die Auskunft auf falsche Adressen, alte Verträge und unzulässige Negativeinträge.
- Fehler löschen lassen. Schreiben Sie sowohl die Auskunftei als auch die Firma an, die die Daten gemeldet hat.
- Sich selbst googeln. Suchen Sie Ihren Namen und lassen Sie Treffer mit Ihren Kontaktdaten über das Google-Tool entfernen.
- Werbung stoppen. Tragen Sie sich in die Robinsonliste ein und widersprechen Sie der Weitergabe beim Einwohnermeldeamt.
Damit Sie wissen, an wen Sie sich wenden müssen, hier die wichtigsten Auskunfteien mit ihrer Adresse für die Datenkopie.
An diese Auskunfteien wenden Sie sich
Sie sollten Ihre Datenkopie bei allen großen Auskunfteien anfordern, denn jede speichert eigene Daten. Diese Übersicht hilft:
| Auskunftei | Anschrift für die Datenkopie |
|---|---|
| SCHUFA | SCHUFA Holding AG, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, oder online über meineschufa.de |
| CRIF | CRIF GmbH, Team Selbstauskunft, Friesenweg 4, 22763 Hamburg |
| Experian (infoscore) | infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden |
| Regis24 | Regis24 GmbH, Berlin |
Ein häufiges Ärgernis sind alte Negativeinträge. Hier lohnt ein Blick auf die Speicherfristen.
Wie lange Einträge gespeichert bleiben
Nicht jeder Eintrag darf ewig bestehen bleiben. Seit 2025 gelten kürzere Fristen, und manche Daten müssen sofort gelöscht werden. Diese sollten Sie aktiv einfordern: nachweislich falsche Daten, Einträge ohne Rechtsgrundlage, Verträge, die ganz normal ohne Zahlungsprobleme beendet wurden, sowie Forderungen, die Sie schnell beglichen haben. Eine beglichene Forderung wird unter bestimmten Bedingungen nur noch 18 statt früher 36 Monate gespeichert. Bei beendeten Zahlungsstörungen prüfen die Auskunfteien inzwischen den Einzelfall, statt starr eine feste Frist anzuwenden. Neben den Auskunfteien sammeln aber auch Suchmaschinen Daten über Sie, und auch dort können Sie aufräumen.
Sich selbst aus dem Netz entfernen
Was über Sie öffentlich auffindbar ist, sehen Sie am schnellsten, wenn Sie Ihren eigenen Namen suchen. So gehen Sie vor und werden unerwünschte Treffer los:
- Namen googeln. Suchen Sie im privaten Modus nach Ihrem Namen in Anführungszeichen, ergänzt um Wohnort oder Adresse.
- Google-Tool nutzen. Über die Funktion "Ergebnisse über mich" lassen sich Treffer mit Telefonnummer, Adresse oder E-Mail aus der Suche entfernen.
- Veraltete Links melden. Über ein Antragsformular können Sie verlangen, dass nicht mehr relevante Einträge zu Ihrer Person verschwinden.
- Personensuchmaschinen. Verlangen Sie dort die Löschung Ihres Eintrags, das ist kostenlos und nötig, weil diese Seiten Daten bündeln.
Ein wichtiger Hinweis dazu: Google entfernt nur den Link aus der Trefferliste, der eigentliche Inhalt bleibt auf der Webseite bestehen. Für die endgültige Löschung müssen Sie den Betreiber der Seite kontaktieren. Ähnlich gezielt können Sie auch die lästige Werbepost eindämmen.
Werbung und Adresshandel stoppen
Gegen Werbung, die über gehandelte Adressen zu Ihnen findet, gibt es mehrere kostenlose Hebel. Tragen Sie sich in die Robinsonliste ein, eine zentrale Sperrliste gegen adressierte Werbung. Widersprechen Sie zusätzlich bei Ihrem Einwohnermeldeamt der Weitergabe Ihrer Daten, etwa an Adressbuchverlage oder für Wahlwerbung, das geht formlos und ohne Begründung. Gegen unadressierte Wurfsendungen hilft ein Aufkleber am Briefkasten. Beachten Sie aber: Die Robinsonliste ist für die Versender nicht verpflichtend, gegen Firmen, bei denen Sie schon Kunde sind, hilft nur der direkte Widerspruch. Besonders hartnäckig hält sich das Tracking auf dem Smartphone, dem wir uns als Nächstes widmen.
Werbe-Tracking am Handy abschalten
Ihr Smartphone vergibt eine Werbekennung, über die Apps Ihr Verhalten verfolgen. Diese lässt sich mit wenigen Tippern stoppen. So gehen Sie je nach Gerät vor:
| Gerät oder Dienst | Was Sie tun sollten |
|---|---|
| Android | unter Einstellungen, Google, Anzeigen die Werbe-ID löschen |
| iPhone | App-Tracking abschalten und die personalisierte Apple-Werbung deaktivieren |
| Google-Konto | im Anzeigen-Center die personalisierte Werbung ausschalten |
| Facebook und Instagram | in den Werbepräferenzen die Daten der Werbepartner einschränken |
So sehr diese Schritte helfen, lauern beim Datenschutz auch einige Fallen, die Sie kennen sollten.
Diese Fallen sollten Sie kennen
Rund um das Thema tummeln sich unseriöse Angebote und falsche Versprechen. Mit diesem Wissen tappen Sie nicht hinein:
- Nicht für Kostenloses zahlen. Eine Datenauskunft und die Löschung falscher Einträge erledigen Sie selbst gratis, dafür braucht es keinen teuren Dienstleister.
- Werbeschutz-Anrufe ablehnen. Wer Ihnen am Telefon gegen Gebühr einen Schutz vor Werbung andrehen will, handelt unseriös, denn schon der Anruf ist unzulässig.
- Falsche Verbraucherzentrale erkennen. Die echte Verbraucherzentrale ruft nicht unaufgefordert an, um Daten zu löschen. Legen Sie bei solchen Anrufen auf.
- Grenzen der Löschung kennen. Nicht alles lässt sich entfernen, weil manche Daten gesetzlich aufbewahrt werden müssen.
Besonders ernst wird es, wenn Fremde Ihre Daten missbrauchen. Für diesen Fall sollten Sie einen Plan haben.
Notfallplan bei Identitätsdiebstahl
Tauchen plötzlich unbekannte Rechnungen, Mahnungen oder Abbuchungen auf, könnte Ihre Identität missbraucht worden sein. Handeln Sie dann rasch und in dieser Reihenfolge:
- Konten sperren. Informieren Sie Ihre Bank und sperren Sie betroffene Karten über den Notruf 116 116.
- Anzeige erstatten. Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei, oft geht das online über die Internetwache.
- Auskunfteien informieren. Melden Sie den Missbrauch der SCHUFA und lassen Sie einen Sperrvermerk eintragen.
- Passwörter ändern. Sichern Sie vor allem Ihr E-Mail-Konto neu und aktivieren Sie den Zwei-Faktor-Schutz.
- Mahnungen widersprechen. Widersprechen Sie unberechtigten Forderungen schriftlich und fristgerecht.
Eine echte und kostenlose Anlaufstelle bei all diesen Fragen ist die Verbraucherzentrale:
Verbraucherzentrale: Was dürfen Schufa und Co.?
Jetzt sind Sie dran
Haben Sie schon einmal eine Datenkopie angefordert und nachgesehen, was über Sie gespeichert ist? Oder einen falschen Eintrag löschen lassen? Teilen Sie Ihre Erfahrung in den Kommentaren. So profitieren auch andere von Ihren Tipps, um die Kontrolle über ihre Daten zurückzugewinnen.
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