Digitaler Nachlass: Das passiert mit Ihren Konten
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E-Mail, Social Media, Online-Banking, Streaming: Was wird daraus, wenn Sie einmal nicht mehr da sind? Ohne Vorsorge stehen Hinterbliebene oft vor verschlossenen Türen. So regeln Sie alles in zwei Stunden.An den eigenen Tod denkt niemand gern, und an die digitalen Spuren, die man hinterlässt, noch seltener. Dabei sammeln sich über die Jahre Dutzende Konten an: E-Mail, soziale Netzwerke, Online-Banking, Streaming, Cloud-Speicher. Wer hier nicht vorsorgt, hinterlässt den Angehörigen ein echtes Problem. Beginnen wir mit der Frage, die viele falsch einschätzen: Wem gehören diese Konten überhaupt nach dem Tod?
Was rechtlich mit Ihren Konten passiert
Die gute Nachricht zuerst: Die Rechtslage ist eindeutig. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass digitale Konten und ihre Inhalte ganz normal vererbt werden, genau wie Briefe oder Tagebücher. Die Erben treten also in Ihre Rechte ein und dürfen grundsätzlich auf E-Mails, Profile und Daten zugreifen. Weder der Datenschutz noch das Fernmeldegeheimnis stehen dem im Weg.
So klar das in der Theorie ist, so schwierig wird es in der Praxis, wenn niemand die Zugangsdaten kennt. Genau hier setzt die Vorsorge an.
So sorgen Sie richtig vor
Mit wenigen Schritten ersparen Sie Ihren Angehörigen viel Mühe. Diese vier Bausteine gehören zu einer guten digitalen Vorsorge:
- Konten auflisten. Notieren Sie alle wichtigen Dienste, das E-Mail-Postfach zuerst, denn darüber laufen die Passwörter aller anderen Konten.
- Passwortmanager nutzen. Ein solches Programm speichert alle Zugänge verschlüsselt, und über eine Notfallfunktion erhält eine Vertrauensperson später Zugriff.
- Vollmacht erstellen. Eine Vollmacht über den Tod hinaus, die digitale Konten ausdrücklich nennt, wirkt sofort, ohne dass auf den Erbschein gewartet werden muss.
- Festlegen, was passieren soll. Bestimmen Sie pro Konto, ob es gelöscht, weitergegeben oder in einen Gedenkzustand versetzt werden soll.
Ein besonders bequemer Baustein wird oft übersehen: Die großen Anbieter haben eigene Funktionen für genau diesen Fall eingebaut.
Die Nachlass-Funktionen der großen Anbieter
Google, Apple und Meta lassen Sie schon zu Lebzeiten festlegen, was mit Ihrem Konto geschehen soll. Diese Übersicht zeigt, was die Dienste bieten:
| Anbieter | Funktion | Was sie macht |
|---|---|---|
| Kontoinaktivität-Manager | gibt nach längerer Inaktivität Daten an Vertrauenspersonen frei oder löscht das Konto | |
| Apple | Nachlasskontakt | gewährt mit Schlüssel und Sterbeurkunde Zugriff auf die iCloud-Daten |
| Facebook und Instagram | Nachlasskontakt und Gedenkzustand | versetzt das Profil in einen Gedenkzustand oder löscht es |
| Microsoft | keine eigene Funktion | Angehörige müssen sich an den Support wenden |
Diese Funktionen sind in wenigen Minuten eingerichtet. Doch was passiert, wenn jemand stirbt, ohne vorgesorgt zu haben?
Was Hinterbliebene tun müssen
Auch ohne Vorsorge gibt es einen Weg, er ist nur mühsamer. Hinterbliebene sollten in dieser Reihenfolge vorgehen:
- Überblick verschaffen. Geräte und vor allem das E-Mail-Postfach sichten, denn es ist der Schlüssel zu fast allem.
- Abos aufspüren. Die Kontoauszüge der letzten Monate auf laufende Abbuchungen prüfen und diese Verträge kündigen.
- Anbieter kontaktieren. Mit der Sterbeurkunde und gegebenenfalls dem Erbschein Zugang oder Löschung beantragen.
- Profile sichern. Soziale Netzwerke löschen oder in den Gedenkzustand setzen, um Missbrauch zu verhindern.
Für den Zugang zu den Konten brauchen Hinterbliebene bestimmte Nachweise. Diese Übersicht zeigt, welche:
| Dokument | Wofür es nötig ist |
|---|---|
| Sterbeurkunde | Grundlage für jede Kündigung und Löschung |
| Erbschein oder eröffnetes Testament | für den vollen Zugriff auf die Konten |
| Ausweiskopie des Erben | zur Prüfung der Identität |
Bei aller Sorgfalt gibt es einige Fallen, die immer wieder zu Ärger führen und die man unbedingt kennen sollte.
Diese Stolperfallen sollten Sie kennen
Manche Fehler sind teuer oder rechtlich heikel. Besonders auf diese vier Punkte kommt es an:
- Online-Banking. Loggen Sie sich nie mit den Daten des Verstorbenen ins Konto ein. Buchen Sie unberechtigt ab, haftet die Bank nicht. Der richtige Weg führt über den Erbnachweis oder eine Bankvollmacht.
- Zwei-Faktor-Falle. Selbst mit Passwort scheitert der Zugang oft am zweiten Faktor, etwa wenn die SIM-Karte gesperrt ist und keine Codes mehr ankommen. Sichern Sie deshalb auch die Notfallcodes.
- Kryptowährungen. Ohne den geheimen Schlüssel ist digitales Geld in einer eigenen Wallet unwiederbringlich verloren, kein Support kann helfen.
- Gekaufte Inhalte. E-Books, Filme oder Spiele sind meist nur geliehene Lizenzen und lassen sich oft nicht vererben. Sichern Sie wichtige Inhalte zu Lebzeiten lokal.
Ein letzter Hinweis betrifft Angebote, die Ihnen die ganze Arbeit abnehmen wollen.
Vorsicht bei dubiosen Dienstleistern
Es gibt Firmen, die gegen Gebühr den digitalen Nachlass verwalten, Konten aufspüren und löschen. Verbraucherschützer raten hier zur Vorsicht. Sie bündeln Ihre Passwörter zentral, was ein attraktives Ziel für Angriffe ist, kosten laufend Geld, und niemand weiß, ob es die Firma im Ernstfall noch gibt. Geben Sie sensible Zugangsdaten und Geräte deshalb nicht aus der Hand. Wer einen seriösen Startpunkt sucht, findet beim kostenlosen Angebot der Verbraucherzentrale Musterformulare und Hilfen:
Verbraucherzentrale: Digitaler Nachlass
Jetzt sind Sie dran
Haben Sie Ihren digitalen Nachlass schon geregelt, oder ist das ein Thema, das Sie immer wieder aufschieben? Mussten Sie sich vielleicht schon einmal um die Konten eines Angehörigen kümmern und wissen, wie schwierig das ist? Teilen Sie Ihre Erfahrung in den Kommentaren. So hilft Ihr Tipp anderen, rechtzeitig vorzusorgen.
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