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Vodafone-Sammelklage: So holen Sie Geld zurück

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Fünf Euro mehr im Monat, einfach so: Diese Vodafone-Preiserhöhung aus 2023 hält der vzbv für rechtswidrig und klagt für Millionen Kunden auf Rückzahlung. Mitmachen kostet nichts. Bis Geld fließt, braucht es aber Geduld.

Wer 2023 schon Vodafone-Kunde war, zahlt seither oft fünf Euro mehr im Monat, ohne dass dafür etwas Neues geliefert würde. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält diese Erhöhung für rechtswidrig und klagt im Namen von Millionen Kunden auf Rückzahlung. Für Betroffene klingt das nach geschenktem Geld. Ganz so einfach ist es nicht, und der Reihe nach wird klar, warum.

Worum es bei der Klage geht

Im Kern steht eine Preiserhöhung aus dem Jahr 2023. Vodafone hob bei laufenden Festnetz- und Internetverträgen den monatlichen Grundpreis einseitig um fünf Euro an. Aus Sicht des vzbv fehlte dafür eine rechtliche Grundlage, weil die Klausel in den Vertragsbedingungen die Kunden unangemessen benachteilige. Am 13. November 2023 reichte der Verband beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage ein und fordert die zu viel gezahlten Beträge zurück, samt Zinsen.

Das Besondere daran: Es ist die erste Klage dieser neuen Art in Deutschland. Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick:

MerkmalAngabe
KlägerVerbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
BeklagteVodafone
GerichtOberlandesgericht Hamm (Az. I-12 VKl 1/23)
Eingereicht13. November 2023
StreitpunktPreiserhöhung um 5 Euro pro Monat (2023)
Angemeldete Teilnehmerüber 110.000

Ob Sie zu diesen Teilnehmern gehören können, hängt an Ihrem Vertrag. Dazu der nächste Punkt.

Wer mitmachen kann

Es geht nicht um Handytarife, sondern um Anschlüsse aus der Wand, also Internet und Telefon über DSL oder Kabel. Angesprochen sind alle, die vor November 2022 einen solchen Vertrag bei Vodafone abgeschlossen und danach die Erhöhung gezahlt haben. Vodafone selbst spricht von 10,4 Millionen Kunden mit entsprechenden Anschlüssen.

Unsicher, ob Ihr Vertrag zählt? Ein Blick auf eine Rechnung aus 2023 hilft. In der Fußzeile steht Ihr Vertragspartner, und Sie gehören dazu, wenn dort einer dieser Namen steht:

Passt der Vertrag, stellt sich die Frage, die für die meisten am wichtigsten ist: Wie viel Geld lässt sich zurückholen?

Wie viel Geld zurückkommt

Pro Monat sind es fünf Euro, und die summieren sich. Stand 1. März 2026 stehen Betroffenen einschließlich Zinsen jeweils bis zu 181,90 Euro zu. Wer den höheren Preis schon seit 2023 zahlt, landet am oberen Ende, wer später betroffen war, entsprechend darunter. Der Betrag wächst weiter, solange die erhöhten Preise abgebucht werden.

So überschaubar die Summe pro Person wirkt, so kurz ist der Weg dorthin. Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten.

So melden Sie sich an

Anders als bei einer Einzelklage tragen Sie kein Kostenrisiko. Die Teilnahme ist kostenlos, und ein Anwalt ist nicht nötig. In drei Schritten sind Sie dabei:

  1. Im kostenlosen Klage-Check des vzbv prüfen, ob Ihr Fall zur Klage passt.
  2. Eine Vodafone-Rechnung aus 2023 bereitlegen, damit Sie Vertragspartner und Daten zur Hand haben.
  3. Sich im Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen. Das ist seit dem 23. April 2024 möglich.

Allein die Eintragung hat schon einen Vorteil: Sie verhindert, dass Ihre Ansprüche verjähren. Bevor Sie loslegen, sollten Sie allerdings wissen, worauf Sie sich einlassen.

Der Haken: das Verfahren steht still

Schnelles Geld gibt es nicht. Das Oberlandesgericht Hamm hat den für Dezember 2025 geplanten Verhandlungstermin abgesagt und das Verfahren ausgesetzt. Der Grund liegt eine Etage höher: Erst muss der Europäische Gerichtshof eine Grundsatzfrage klären, nämlich ob Telekommunikationsanbieter Verträge nach EU-Recht überhaupt einseitig ändern dürfen. Diese Frage hat das Oberlandesgericht Düsseldorf dem EuGH vorgelegt (Az. 20 U 35/24).

Eine Entscheidung aus Luxemburg steht noch aus. Erst danach verhandelt das Gericht in Hamm weiter, und gegen das Urteil kann anschließend noch der Bundesgerichtshof angerufen werden. Bis tatsächlich Geld fließt, können also Jahre vergehen, und ein Erfolg ist nicht garantiert. Vodafone begründet die Erhöhung mit gestiegenen Kosten und weist die Vorwürfe zurück. Lohnt sich die Anmeldung bei dieser Aussicht überhaupt?

Lohnt sich die Anmeldung trotzdem?

Trotz der langen Wartezeit spricht wenig dagegen. Die Anmeldung kostet nichts, bindet Sie zu nichts und stoppt die Verjährung. Verlieren können Sie dabei nicht, und im Erfolgsfall bekommen Sie Ihr Geld direkt ausgezahlt. Genau das ist der Unterschied zur älteren Musterfeststellungsklage:

PunktAbhilfeklage (neu)Musterfeststellungsklage (alt)
Ergebnis bei ErfolgGeld wird direkt zugesprochennur Feststellung der Rechtslage
Zweiter Gang vor Gerichtnicht nötignötig, um Geld zu bekommen
Kosten für Teilnehmerkeinekeine

Wer betroffen ist, meldet sich also am besten an und wartet ab. Mehr als ein paar Minuten Aufwand kostet es nicht. Alle Details und den Klage-Check finden Sie bei der Verbraucherzentrale:

Sammelklage gegen Vodafone bei der Verbraucherzentrale

Jetzt sind Sie dran

Hat Vodafone auch bei Ihnen die Preise erhöht? Haben Sie sich der Sammelklage schon angeschlossen, oder zögern Sie wegen der langen Dauer? Schreiben Sie in die Kommentare, wie Sie mit der Erhöhung umgehen und ob Sie sich eintragen. Ihre Erfahrung hilft anderen Betroffenen bei der Entscheidung.



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