Internet weg? So viel Entschädigung steht Ihnen zu
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Tagelang kein Internet, ein geplatzter Anbieterwechsel oder ein Techniker, der nicht kommt: In all diesen Fällen schuldet Ihnen der Anbieter Geld, ganz ohne Kulanz. Das Gesetz regelt feste Beträge. Sie müssen sie nur kennen und einfordern.
Das Internet ist tagelang tot, der versprochene Anbieterwechsel platzt, oder der Techniker erscheint einfach nicht zum vereinbarten Termin. Ärgerlich ist das immer. Was die wenigsten wissen: In all diesen Fällen müssen Anbieter zahlen, und zwar feste Beträge aus dem Gesetz. Kulanz ist dafür nicht nötig. Fangen wir mit dem häufigsten Fall an, dem kompletten Ausfall.
Geld bei Internetausfall
Fällt Ihr Anschluss vollständig aus, müssen Sie die Störung zuerst melden. Ab da läuft eine kurze Frist: Behebt der Anbieter das Problem nicht innerhalb von zwei Kalendertagen, haben Sie ab dem dritten Tag für jeden weiteren Ausfalltag Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Ob der Anbieter etwas für die Störung kann, spielt dabei keine Rolle.
Die Höhe ist gestaffelt und steigt, je länger der Ausfall dauert. Die Beträge gelten pro Tag und werden addiert:
| Dauer des Totalausfalls | Entschädigung pro Tag |
|---|---|
| 1. und 2. Tag | kein Anspruch |
| 3. und 4. Tag | 5 € oder 10 % der Monatsgebühr |
| ab dem 5. Tag | 10 € oder 20 % der Monatsgebühr |
Maßgeblich ist immer der höhere der beiden Werte. Bei einem durchschnittlichen Tarif summiert sich eine Woche Totalausfall so auf rund 40 Euro, bei teureren Verträgen auf mehr. Klingt nach einfachem Geld, doch es gibt eine wichtige Bedingung.
Wann es kein Geld gibt
Der Anspruch greift nur bei einem vollständigen Ausfall. Funktioniert noch ein Teil der Leistung, zählt das nicht. Wenn etwa das Internet weg ist, das Telefon über denselben Anschluss aber läuft, liegt kein Totalausfall vor. Internet und Telefonie gelten dabei als getrennte Dienste. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat 2024 genau aus diesem Grund einen Anspruch abgelehnt, weil nicht alle Leistungen ausgefallen waren.
Kein Geld gibt es außerdem in drei Fällen: wenn Sie die Störung selbst verursacht haben, wenn höhere Gewalt wie ein Unwetter schuld ist, oder wenn der Anbieter Ihnen rechtzeitig eine Ersatzversorgung anbietet, etwa einen mobilen Router. Bleibt es beim echten Totalausfall, lohnt der Blick auf die weiteren Fälle.
Verpasster Termin oder geplatzter Wechsel
Nicht nur der Ausfall wird vergütet. Auch wenn ein Techniker nicht zum vereinbarten Termin erscheint oder ein Anbieterwechsel schiefgeht, steht Ihnen Geld zu. Diese Übersicht zeigt, wann und von wem:
| Situation | Entschädigung | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Versäumter Technikertermin | 10 € oder 20 % der Monatsgebühr je Termin | Ihr Anbieter |
| Wechsel: Ausfall über einen Werktag | 10 € oder 20 % je weiterem Werktag | der alte Anbieter |
| Rufnummer zu spät umgezogen | 10 € je Tag Verzögerung | der verantwortliche Anbieter |
Beim Anbieterwechsel gilt außerdem: Der alte Anbieter muss Sie so lange weiterversorgen, bis der neue Anschluss steht. Eine Lücke von mehr als einem Werktag müssen Sie nicht hinnehmen. Wie aber kommen Sie konkret an das Geld?
So fordern Sie das Geld ein
Die Entschädigung wird nicht automatisch gutgeschrieben. Sie müssen aktiv werden, am besten in dieser Reihenfolge:
- Die Störung sofort melden und sich den Eingang mit Datum bestätigen lassen, etwa per E-Mail oder über das Kundenportal.
- Die Entschädigung schriftlich verlangen. Die Verbraucherzentrale bietet dafür einen kostenlosen Musterbrief an.
- Dem Anbieter eine konkrete Zahlungsfrist setzen.
- Zahlt er nicht, das kostenlose Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur nutzen. Voraussetzung ist, dass Sie sich vorher um eine Einigung bemüht haben.
- Als letztes Mittel bleibt die Klage vor dem Amtsgericht, am besten mit Unterstützung der Verbraucherzentrale.
Die meisten Fälle erledigen sich schon bei den ersten Schritten, vorausgesetzt, Sie vermeiden ein paar typische Fehler.
Diese Fehler kosten Sie das Geld
An diesen vier Punkten scheitern die meisten Ansprüche:
- Zu spät melden. Der Anspruch läuft erst ab dem Tag der Meldung. Für jeden Tag, den Sie vorher verstreichen lassen, gibt es nichts.
- Den Eingang nicht festhalten. Ohne Nachweis, wann die Meldung ankam, lässt sich der Anspruch kaum durchsetzen. Eine E-Mail oder ein Ticket sind besser als ein Anruf.
- Auf die Auszahlung warten. Von allein zahlt kein Anbieter. Sie müssen die Entschädigung ausdrücklich einfordern.
- Nach der ersten Absage aufgeben. Lehnt der Anbieter ab, hilft die kostenlose Schlichtung weiter. Dranbleiben lohnt sich.
Mehr zu Ihren Rechten und zum Schlichtungsverfahren erklärt die Bundesnetzagentur:
Bundesnetzagentur: Störungen und Ihre Rechte
Jetzt sind Sie dran
Hatten Sie schon einmal einen längeren Internetausfall oder Ärger beim Anbieterwechsel? Haben Sie eine Entschädigung verlangt, und hat der Anbieter gezahlt? Schreiben Sie Ihre Erfahrung in die Kommentare. Das hilft anderen, im Ernstfall zu ihrem Geld zu kommen.
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