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Internet weg? So viel Entschädigung steht Ihnen zu

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Tagelang kein Internet, ein geplatzter Anbieterwechsel oder ein Techniker, der nicht kommt: In all diesen Fällen schuldet Ihnen der Anbieter Geld, ganz ohne Kulanz. Das Gesetz regelt feste Beträge. Sie müssen sie nur kennen und einfordern.

Blonde Frau im Kleid hält Euro-Geldscheine neben einem WLAN-Router mit Störungsanzeige als Symbol für die Entschädigung bei Internetausfall.

Das Internet ist tagelang tot, der versprochene Anbieterwechsel platzt, oder der Techniker erscheint einfach nicht zum vereinbarten Termin. Ärgerlich ist das immer. Was die wenigsten wissen: In all diesen Fällen steht Ihnen eine Entschädigung zu, und zwar feste Beträge aus dem Gesetz. Kulanz ist dafür nicht nötig. Fangen wir mit dem häufigsten Fall an, dem kompletten Ausfall.

Entschädigung bei Internetausfall

Fällt Ihr Anschluss vollständig aus, müssen Sie die Störung zuerst melden. Ab da läuft eine kurze Frist: Behebt der Anbieter das Problem nicht innerhalb von zwei Kalendertagen, haben Sie ab dem dritten Tag für jeden weiteren Ausfalltag Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Ob der Anbieter etwas für die Störung kann, spielt dabei keine Rolle.

Die Höhe ist gestaffelt und steigt, je länger der Ausfall dauert. Die Beträge gelten pro Tag und werden addiert:

Dauer des TotalausfallsEntschädigung pro Tag
1. und 2. Tagkein Anspruch
3. und 4. Tag5 € oder 10 % der Monatsgebühr
ab dem 5. Tag10 € oder 20 % der Monatsgebühr

Maßgeblich ist immer der höhere der beiden Werte. Bei einem durchschnittlichen Tarif summiert sich eine Woche Totalausfall so auf rund 40 Euro, bei teureren Verträgen auf mehr. Klingt nach einfachem Geld, doch es gibt eine wichtige Bedingung.

Wann es kein Geld gibt

Der Anspruch greift nur bei einem vollständigen Ausfall. Funktioniert noch ein Teil der Leistung, zählt das nicht. Wenn etwa das Internet weg ist, das Telefon über denselben Anschluss aber läuft, liegt kein Totalausfall vor. Internet und Telefonie gelten dabei als getrennte Dienste. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat 2024 genau aus diesem Grund einen Anspruch abgelehnt, weil nicht alle Leistungen ausgefallen waren.

Kein Geld gibt es außerdem in drei Fällen: wenn Sie die Störung selbst verursacht haben, wenn höhere Gewalt wie ein Unwetter schuld ist, oder wenn der Anbieter Ihnen rechtzeitig eine Ersatzversorgung anbietet, etwa einen mobilen Router. Bleibt es beim echten Totalausfall, lohnt der Blick auf die weiteren Fälle.

Verpasster Termin oder geplatzter Wechsel

Nicht nur der Ausfall wird vergütet. Auch wenn ein Techniker nicht zum vereinbarten Termin erscheint oder ein Anbieterwechsel schiefgeht, steht Ihnen Geld zu. Diese Übersicht zeigt, wann und von wem:

SituationEntschädigungWer zahlt
Versäumter Technikertermin10 € oder 20 % der Monatsgebühr je TerminIhr Anbieter
Wechsel: Ausfall über einen Werktag10 € oder 20 % je weiterem Werktagder alte Anbieter
Rufnummer zu spät umgezogen10 € je Tag Verzögerungder verantwortliche Anbieter

Beim Anbieterwechsel gilt außerdem: Der alte Anbieter muss Sie so lange weiterversorgen, bis der neue Anschluss steht. Eine Lücke von mehr als einem Werktag müssen Sie nicht hinnehmen. Wie aber kommen Sie konkret an das Geld?

So fordern Sie das Geld ein

Die Entschädigung wird nicht automatisch gutgeschrieben. Sie müssen aktiv werden, am besten in dieser Reihenfolge:

  1. Die Störung sofort melden und sich den Eingang mit Datum bestätigen lassen, etwa per E-Mail oder über das Kundenportal.
  2. Die Entschädigung schriftlich verlangen. Die Verbraucherzentrale bietet dafür einen kostenlosen Musterbrief an.
  3. Dem Anbieter eine konkrete Zahlungsfrist setzen.
  4. Zahlt er nicht, das kostenlose Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur nutzen. Voraussetzung ist, dass Sie sich vorher um eine Einigung bemüht haben.
  5. Als letztes Mittel bleibt die Klage vor dem Amtsgericht, am besten mit Unterstützung der Verbraucherzentrale.

Die meisten Fälle erledigen sich schon bei den ersten Schritten, vorausgesetzt, Sie vermeiden ein paar typische Fehler.

Diese Fehler kosten Sie das Geld

An diesen vier Punkten scheitern die meisten Ansprüche:

Mehr zu Ihren Rechten und zum Schlichtungsverfahren erklärt die Bundesnetzagentur:

Bundesnetzagentur: Störungen und Ihre Rechte

Jetzt sind Sie dran

Hatten Sie schon einmal einen längeren Internetausfall oder Ärger beim Anbieterwechsel? Haben Sie eine Entschädigung verlangt, und hat der Anbieter gezahlt? Schreiben Sie Ihre Erfahrung in die Kommentare. Das hilft anderen, im Ernstfall zu ihrem Geld zu kommen.

Haeufige Fragen

Ab wann habe ich bei einem Internetausfall Anspruch auf Geld?

Der Anspruch beginnt ab dem dritten Tag, wenn Sie die Störung gemeldet haben und der Anbieter sie nicht innerhalb von zwei Kalendertagen behebt. Für den ersten und zweiten Tag gibt es nichts.

Wie hoch fällt die Entschädigung aus?

Vom dritten bis vierten Ausfalltag gibt es 5 Euro oder 10 Prozent der Monatsgebühr pro Tag, ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent. Maßgeblich ist immer der höhere Wert.

Was kann ich tun, wenn der Anbieter nicht zahlt?

Fordern Sie das Geld schriftlich mit einer Frist. Zahlt der Anbieter weiterhin nicht, hilft das kostenlose Schlichtungsverfahren der Bundesnetzagentur, bevor als letztes Mittel eine Klage vor dem Amtsgericht bleibt.



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