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Internetanschluss beim Umzug: Neuvertrag vermeiden

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Beim Internetanschluss beim Umzug versucht mancher Anbieter, aus der Ummeldung einen Vertrag über 24 neue Monate zu machen. Das Gesetz sagt etwas anderes.

Internetanschluss beim Umzug: Frau zwischen Umzugskartons prüft ihr Smartphone neben einem Router

Der Anbieter muss mitziehen. Das ist keine Kulanz, sondern steht im Telekommunikationsgesetz: Wer umzieht, bekommt seinen Vertrag an der neuen Adresse zu denselben Bedingungen weiter, ohne dass die Laufzeit von vorn beginnt. Genau daran scheitert es in der Praxis am häufigsten, weil beim Internetanschluss beim Umzug plötzlich ein Formular auftaucht, das aussieht wie eine Ummeldung und in Wahrheit ein Neuvertrag über 24 Monate ist.

Was im Gesetz steht, und warum es Ihr stärkstes Argument ist

Der entscheidende Satz steht in Paragraf 60 des Telekommunikationsgesetzes. Der Anbieter muss die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz erbringen, ohne die vereinbarte Laufzeit oder sonstige Vertragsinhalte zu ändern, soweit er dort überhaupt anbietet. Zwei Dinge folgen daraus, und beide werden regelmäßig kassiert.

Erstens behält der Internetanschluss beim Umzug seine Laufzeit. Wer noch acht Monate Restlaufzeit hat, hat nach dem Umzug noch acht Monate Restlaufzeit. Keine neue Mindestlaufzeit, kein Neustart, egal wie das Formular überschrieben ist.

Zweitens darf der Anbieter zwar ein Umzugsentgelt verlangen, aber nicht mehr, als er für die Schaltung eines Neuanschlusses berechnen würde. In der Praxis liegt das je nach Anbieter zwischen null und knapp 70 Euro. Manche verzichten ganz darauf, andere erlassen die Gebühr, wenn Sie im gleichen Atemzug verlängern oder in einen teureren Tarif wechseln. Genau da lohnt das Nachrechnen: Eine gesparte Umzugsgebühr, die 24 neue Vertragsmonate kostet, ist kein gutes Geschäft.

Wenn am neuen Ort nichts geht: ein Monat, mehr nicht

Kann der Anbieter an der neuen Adresse nicht liefern, dürfen Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen. Diese Frist hat die früher übliche Drei-Monats-Regel abgelöst und wird von Anbietern gelegentlich immer noch falsch angegeben. Die Kündigung kann zum Auszugstag wirken oder zu einem späteren Zeitpunkt, was praktisch ist, wenn die alte Wohnung noch ein paar Wochen läuft.

Für den Internetanschluss beim Umzug entscheidet die Reihenfolge. Erst den Umzug beauftragen, dann die Nichtverfügbarkeit schriftlich bestätigen lassen, dann kündigen. Wer sofort kündigt, steht ohne Nachweis da und bekommt die Sonderkündigung oft nicht anerkannt. Als Umzugsnachweis reicht in der Regel eine Meldebescheinigung, alternativ der Mietvertrag.

Ein Sonderfall betrifft alle, die in eine WG oder in eine Wohnung mit bereits aktivem Anschluss eines anderen Anbieters ziehen. Verbraucherschützer werten das als Nichtverfügbarkeit, weil Ihr Anbieter dort technisch nicht zusätzlich schalten kann. Anbieter sehen das nicht immer so. Wenn Sie damit auflaufen, ist das der Punkt, an dem sich der Gang zur Verbraucherzentrale lohnt.

Auch der Wegzug ins Ausland zählt, sofern Sie den Wohnsitz in Deutschland komplett aufgeben. Ein inländischer Zweitwohnsitz kippt das Kündigungsrecht.

Nur langsamer verfügbar? Auch dann kommen Sie raus

Am neuen Ort liegen statt der gebuchten 250 Mbit/s nur noch 50 an. Der Anbieter schlägt einen kleineren Tarif vor. Sie müssen das nicht annehmen. Wird die vertraglich zugesicherte Mindestgeschwindigkeit unterschritten, können Sie kündigen, statt sich umstufen zu lassen.

Bleiben Sie trotzdem, gibt es die Minderung: Bei erheblichen oder ständig wiederkehrenden Abweichungen dürfen Sie die monatliche Zahlung kürzen. Anbieter haben jahrelang behauptet, wer mindert, verliere damit sein Kündigungsrecht. Diese Klausel ist gerichtlich kassiert worden. Beides steht Ihnen nebeneinander zu. Wie Sie die Unterschreitung sauber messen und belegen, steht im Ratgeber zu Internet, das zu langsam ist.

Wenn der Termin platzt, zahlt der Anbieter

Die Entschädigungen sind gesetzlich beziffert, nicht verhandelbar und gelten ausdrücklich auch für die Aktivierung am neuen Wohnsitz zum vereinbarten Tag.

FallEntschädigungab wann
Störung nicht behobenTag drei und vier je 5 Euro oder 10 Prozent des Monatsentgelts, ab Tag fünf 10 Euro oder 20 Prozent, je nachdem was höher istab dem dritten Tag nach der Meldung
Techniker kommt nicht10 Euro oder 20 Prozent des Monatsentgeltsje versäumtem Termin
Anbieterwechsel dauert zu lange10 Euro oder 20 Prozent je weiterem Arbeitstagab dem zweiten Arbeitstag
Rufnummer wird zu spät portiert10 Euro pro Tagab dem überschrittenen Arbeitstag

Beim reinen Anbieterwechsel darf die Leitung höchstens einen Arbeitstag still stehen. Der alte Anbieter muss so lange weiterversorgen, bis der neue technisch übernimmt. Fordern Sie die Entschädigung schriftlich ein und heben Sie die Störungsmeldung auf, sonst wird aus dem Anspruch eine Diskussion. Die Details zur Berechnung stehen im Ratgeber zur Entschädigung bei Internetausfall. Zahlt der Anbieter nicht, schlichtet die Bundesnetzagentur kostenlos.

Der Zeitplan, der wirklich funktioniert

  1. Sechs bis acht Wochen vorher: Verfügbarkeit an der neuen Adresse prüfen, beim Anbieter und zusätzlich im Breitbandatlas der Bundesnetzagentur. Angekündigter Ausbau ist nicht dasselbe wie buchbar.
  2. Vier Wochen vorher: Umzug beauftragen oder, bei Nichtverfügbarkeit, die Sonderkündigung mit Meldebescheinigung schicken. Technikertermin festmachen.
  3. Ein bis zwei Wochen vorher: Schalttermin bestätigen lassen. Wenn er wackelt, jetzt einen LTE-Router oder einen monatlich kündbaren Datentarif als Überbrückung bestellen.
  4. Am Umzugstag: Mietrouter abbauen und mitnehmen, in der neuen Wohnung Anschluss aktivieren.
  5. Danach: Erste Rechnung kontrollieren. Steht dort eine neue Laufzeit, sofort widersprechen. Mietrouter fristgerecht zurückschicken.

Der Internetanschluss beim Umzug scheitert selten am Gesetz, sondern am Kalender. Vier Wochen sind das Minimum, sechs bis acht sind entspannter, besonders wenn ein Technikertermin nötig ist. Nicht eingehaltene Bereitstellungstermine bei Glasfaser sind einer der häufigsten Beschwerdegründe der letzten Jahre. Die Schlichtungsstelle für Telekommunikation verzeichnete 2025 mehr als doppelt so viele Anträge wie im Jahr davor.

Die Fallen beim Internetanschluss beim Umzug

Nummer, Router und die alte E-Mail-Adresse

Die Festnetznummer überlebt den Umzug nur innerhalb desselben Ortsnetzbereichs, und selbst dort ist es Kulanz, kein Anspruch. Neue Vorwahl bedeutet neue Nummer. Anders beim reinen Anbieterwechsel ohne Ortswechsel: Da ist die Mitnahme garantiert und für Sie kostenlos.

Den Router dürfen Sie frei wählen, bei DSL genauso wie bei Kabel und Glasfaser. Der Anbieter muss die Zugangsdaten herausgeben. Wer noch ein Mietgerät hat, sollte den Umzug als Anlass nehmen, das zu beenden, wie im Ratgeber zur Routerfreiheit beschrieben.

Am unangenehmsten überrascht die E-Mail-Adresse. Anbieteradressen hängen am Anschluss und werden nach der Kündigung gesperrt. Bei der Telekom bleiben Ihnen 150 Tage, um selbst auf ein kostenloses Postfach umzustellen, danach läuft für einen Monat eine Weiterleitung. Nach 180 Tagen ist das Postfach weg und die Adresse gesperrt. Wer sie seit 15 Jahren bei Bank, Versicherung und Behörden hinterlegt hat, sollte das früh angehen.

Mitnehmen oder gleich wechseln?

Den Internetanschluss beim Umzug mitzunehmen lohnt, wenn der Tarif am neuen Ort verfügbar und preislich noch konkurrenzfähig ist. Wechseln lohnt, wenn an der neuen Adresse bessere Technik liegt. Genau das ist häufiger der Fall, als viele denken: Mitte 2025 stand für rund 9,5 Millionen Haushalte und Unternehmensstandorte ein Glasfaseranschluss bereit, aktiv genutzt wurde er von deutlich weniger. Viele Leitungen liegen fertig im Haus und werden nicht gebucht.

Ob sich der Wechsel technisch lohnt, hängt vom eigenen Nutzungsverhalten ab und weniger von der Zahl im Werbeprospekt. Der Vergleich steht im Ratgeber von DSL auf Glasfaser. Wenn im neuen Haus noch kein Anschluss liegt, aber gerade ausgebaut wird, sollten Sie jetzt prüfen, ob der Hausanschluss kostenlos zu haben ist. Nach der Ausbaukampagne wird er es meist nicht mehr.

Ein Abschalttermin für DSL existiert übrigens nicht, weder regional noch bundesweit. Die Jahreszahl 2030, die dazu kursiert, stammt aus einem Diskussionspapier und ist kein Gesetz. Der Umzug ist trotzdem der bequemste Moment für den Technikwechsel, weil ohnehin jemand kommen muss.

Glasfaser-Altverträge: das Urteil von Anfang 2026

Viele Glasfaserverträge enthielten eine Klausel, nach der die Mindestlaufzeit erst mit der Freischaltung des Anschlusses beginnt. Bei Wartezeiten von einem Jahr und mehr wurde daraus eine Bindung von weit über 24 Monaten. Der Bundesgerichtshof hat dem Anfang 2026 einen Riegel vorgeschoben: Die Laufzeit beginnt mit dem Vertragsschluss.

Wer so einen Vertrag hat und beim Umzug hört, er sei noch gebunden, sollte nachrechnen. Zwei Jahre ab Unterschrift, nicht ab Freischaltung. Die Verbraucherzentralen halten dafür Musterbriefe bereit.

Häufige Fragen zum Internetanschluss beim Umzug

Darf der Anbieter die Laufzeit verlängern, wenn ich umziehe?

Nein. Der Vertrag läuft zu unveränderten Bedingungen weiter, die Restlaufzeit bleibt exakt gleich. Ein Formular, das eine neue Mindestlaufzeit auslöst, müssen Sie nicht unterschreiben.

Was kostet der Umzug des Anschlusses?

Höchstens so viel wie ein Neuanschluss beim selben Anbieter. Je nach Anbieter sind das null bis knapp 70 Euro. Kann er am neuen Ort nicht liefern, kündigen Sie, statt zu zahlen.

Wie lange vorher muss ich Bescheid geben?

Vier Wochen sind das Minimum, sechs bis acht Wochen sind sicherer. Bei Glasfaser mit Technikertermin eher acht.

Ich ziehe in eine WG, in der schon ein Anschluss läuft. Komme ich aus meinem Vertrag?

Nach Auffassung der Verbraucherzentralen ja, weil Ihr Anbieter dort nicht zusätzlich schalten kann. Anbieter erkennen das nicht immer an. Lassen Sie sich die Nichtverfügbarkeit schriftlich geben und holen Sie sich Unterstützung, wenn der Anbieter mauert.

Was mache ich in der Lücke zwischen den Wohnungen?

Ein LTE- oder 5G-Router ohne Laufzeit, ein Prepaid-Datentarif oder schlicht der Hotspot des Smartphones. Alles davon ist in wenigen Tagen einsatzbereit und braucht keinen Techniker.

Der teuerste Fehler rund um den Internetanschluss beim Umzug ist selten die Umzugsgebühr. Es ist die Unterschrift unter ein Papier, das zwei neue Jahre startet, obwohl der alte Vertrag in acht Monaten ausgelaufen wäre. Wer das eine Formular genau liest, hat den größten Teil der Arbeit schon erledigt.



Sonderkündigungsrecht Glasfaser Anbieterwechsel

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