Telekom-Preiserhöhung 2026: So kündigen Sie jetzt
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Zwei Euro mehr im Monat, ohne schnellere Leitung. Die Telekom erhöht 2026 die Preise vieler alter Festnetz-Tarife, und zwar in Wellen. Manche trifft es erst jetzt. Wer schnell ist, kommt mit dem Sonderkündigungsrecht kostenlos raus.Sieben Jahre lag der Preis still, jetzt kommen zwei Euro obendrauf. Die Telekom dreht 2026 erneut an der Preisschraube, diesmal bei alten Festnetz-Verträgen. Schneller wird die Leitung dadurch nicht. Das Ärgerliche ist zugleich eine Chance, denn jede Preiserhöhung öffnet ein Fenster zum kostenlosen Ausstieg. Zuerst die Frage, die über alles Weitere bestimmt: Sind Sie überhaupt betroffen?
Wen die Preiserhöhung trifft
Betroffen sind Bestandskunden mit Tarifen aus den Reihen MagentaZuhause und Call & Surf, die vor April 2023 abgeschlossen wurden. Bei ihnen steigt der monatliche Grundpreis pauschal um 2,00 Euro brutto. Geschäftskunden zahlen denselben Aufschlag, dort als 1,68 Euro netto ausgewiesen. An Tempo und Leistung ändert sich nichts, reine Glasfaser-Tarife bleiben außen vor.
Zwei Beispiele zeigen, wie sich das auswirkt:
| Tarif | Bisher | Nach der Erhöhung |
|---|---|---|
| MagentaZuhause M | 34,94 € | 36,94 € |
| MagentaZuhause L (100 Mbit/s) | 44,95 € | 46,95 € |
Die Telekom betont, dass Bestandskunden auch nach der Anpassung günstiger fahren als Neukunden. Für einen neu abgeschlossenen L-Tarif ruft sie 48,95 Euro auf. Als Grund nennt sie gestiegene Kosten für Netzbetrieb und Service. Wichtiger als diese Begründung ist für Sie aber der Zeitpunkt, denn der bestimmt Ihre Frist.
Warum das Datum auf dem Brief zählt
Die Erhöhung erreicht nicht alle gleichzeitig, sondern rollt in Wellen durch. Die ersten zahlten ab April mehr, andere ab Mai, und auch für Juni und Juli verschickt die Telekom noch Schreiben. Manche Haushalte trifft die Nachricht also erst jetzt. Das ist gut zu wissen, weil Ihr Kündigungsrecht nicht am Kalender hängt, sondern am Datum des Briefs.
Die Telekom muss Sie mindestens einen Monat vor der Umstellung informieren, per Brief oder E-Mail. Ab Zugang dieses Schreibens läuft Ihre Drei-Monats-Frist für die Sonderkündigung. Wer den Brief erst im Juni bekommt, kann also bis in den September hinein aussteigen.
| Telekom-Schreiben erhalten | Sonderkündigung möglich bis etwa |
|---|---|
| Februar 2026 | Mai 2026 |
| April 2026 | Juli 2026 |
| Juni 2026 | September 2026 |
Schauen Sie deshalb zuerst auf das Datum des Schreibens, nicht auf den Tarif. Steht die Frist, geht es an die Kündigung selbst.
So nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht
Das Recht ergibt sich aus dem Telekommunikationsgesetz (§ 57 TKG): Ändert ein Anbieter den Vertrag einseitig, dürfen Sie kostenlos und fristlos kündigen. So gehen Sie vor:
- Das Telekom-Schreiben heraussuchen und das Datum notieren. Drei Monate ab Zugang ist Ihr Fenster.
- In Textform kündigen, also per Brief oder E-Mail. Ein Anruf reicht im Streitfall nicht.
- Ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung verweisen und ein Beendigungsdatum nennen.
- Eine schriftliche Kündigungsbestätigung verlangen. Kommt sie nicht binnen zwei Wochen, nachhaken.
- Leihgeräte wie Router oder Media Receiver innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückschicken.
Einen Punkt übersehen viele: Wer wechseln will, kündigt selbst. Der neue Anbieter kann eine Sonderkündigung beim alten nicht für Sie erklären. Stimmen Sie Kündigung und Neuanschluss zeitlich ab, damit Sie nicht ohne Leitung dastehen. Vorsicht ist aber noch an anderer Stelle nötig.
Zwei Fallen, die Sie kennen sollten
Sobald die Erhöhung läuft, geht die Telekom aktiv auf Bestandskunden zu. Zwei Angebote klingen verlockend und kosten am Ende oft mehr.
- Die Vertragsverlängerung mit Lockpreis. Günstige Konditionen für die ersten Monate, danach klettert der Grundpreis teils kräftig. Über die ganze Laufzeit zahlen Sie drauf.
- Der neue Vertrag mit frischer Laufzeit. Ihre alten Verträge laufen meist länger als 24 Monate und sind dadurch monatlich kündbar. Ein neuer Vertrag bindet Sie wieder zwei Jahre und nimmt Ihnen genau diese Freiheit.
Dazu kommt: Verbraucherschützer haben den Online-Kündigungsprozess der Telekom als irreführend kritisiert und das Unternehmen abgemahnt. Lassen Sie sich von Warnhinweisen beim Kündigen nicht einschüchtern. Bleibt die Frage, was sich am Ende finanziell lohnt.
Bleiben oder wechseln?
Zwei Euro im Monat sind nach sieben Jahren Preisstabilität für manche zu verschmerzen. Wer aber ohnehin zu viel zahlt, sollte rechnen. Bei vielen alten Tarifen liegt der Grundpreis deutlich über dem, was Kabel- oder Glasfaser-Angebote heute kosten. Über eine Vertragslaufzeit summiert sich der Unterschied schnell auf mehrere Hundert Euro.
Wer nur telefonieren will und kein Internet braucht, fährt mit einem reinen Telefon-Anschluss günstiger, denn die großen MagentaZuhause-Tarife bezahlen das Internet immer mit. Und wer der Marke treu bleiben möchte, findet bei der Telekom-Tochter Congstar oft dieselbe Technik im selben Netz zu niedrigeren Preisen, dafür ohne manche Extras wie die Festnetz-Flat in alle Netze.
Wo Sie Ihre Rechte rund um den Wechsel im Detail nachlesen können, zeigt die Bundesnetzagentur:
Anbieterwechsel und Umzug bei der Bundesnetzagentur
Jetzt sind Sie dran
Hat die Telekom auch Ihren Tarif verteuert? Bleiben Sie, oder nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht für den Wechsel? Schreiben Sie in die Kommentare, welcher Tarif bei Ihnen betroffen ist und wie viel ein Wechsel gebracht hat. Das hilft anderen bei der Entscheidung.
Nicht nur die Telekom langt zu: Gegen eine ähnliche Erhöhung bei Vodafone läuft eine Sammelklage auf Rückzahlung.
Wer deshalb kündigt und wechselt, sollte die eigenen Rechte kennen, falls beim Wechsel etwas hakt: welche Entschädigung dann fällig wird.
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