Bremer24 Logo

Telekom-Preiserhöhung 2026: So kündigen Sie jetzt

Sie befinden sich: Home > News Archiv > Internet > Telekom-Preiserhöhun...

Zwei Euro mehr im Monat, ohne schnellere Leitung. Die Telekom erhöht 2026 die Preise vieler alter Festnetz-Tarife, und zwar in Wellen. Manche trifft es erst jetzt. Wer schnell ist, kommt mit dem Sonderkündigungsrecht kostenlos raus.

Sieben Jahre lag der Preis still, jetzt kommen zwei Euro obendrauf. Die Telekom dreht 2026 erneut an der Preisschraube, diesmal bei alten Festnetz-Verträgen. Schneller wird die Leitung dadurch nicht. Das Ärgerliche an der Telekom Preiserhöhung ist zugleich eine Chance, denn sie öffnet ein Fenster zum kostenlosen Ausstieg. Zuerst die Frage, die über alles Weitere bestimmt: Sind Sie überhaupt betroffen?

Wen die Telekom Preiserhöhung trifft

Betroffen sind Bestandskunden mit Tarifen aus den Reihen MagentaZuhause und Call & Surf, die vor April 2023 abgeschlossen wurden. Bei ihnen steigt der monatliche Grundpreis pauschal um 2,00 Euro brutto. Geschäftskunden zahlen denselben Aufschlag, dort als 1,68 Euro netto ausgewiesen. An Tempo und Leistung ändert sich nichts, reine Glasfaser-Tarife bleiben außen vor.

Zwei Beispiele zeigen, wie sich das auswirkt:

TarifBisherNach der Erhöhung
MagentaZuhause M34,94 €36,94 €
MagentaZuhause L (100 Mbit/s)44,95 €46,95 €

Die Telekom betont, dass Bestandskunden auch nach der Anpassung günstiger fahren als Neukunden. Für einen neu abgeschlossenen L-Tarif ruft sie 48,95 Euro auf. Als Grund nennt sie gestiegene Kosten für Netzbetrieb und Service. Wichtiger als diese Begründung ist für Sie aber der Zeitpunkt, denn der bestimmt Ihre Frist.

Warum das Datum auf dem Brief zählt

Die Telekom Preiserhöhung erreicht nicht alle gleichzeitig, sondern rollt in Wellen durch. Die ersten zahlten ab April mehr, andere ab Mai, und auch für Juni und Juli verschickt die Telekom noch Schreiben. Manche Haushalte trifft die Nachricht also erst jetzt. Das ist gut zu wissen, weil Ihr Kündigungsrecht nicht am Kalender hängt, sondern am Datum des Briefs.

Die Telekom muss Sie mindestens einen Monat vor der Umstellung informieren, per Brief oder E-Mail. Ab Zugang dieses Schreibens läuft Ihre Drei-Monats-Frist für die Sonderkündigung. Wer den Brief erst im Juni bekommt, kann also bis in den September hinein aussteigen.

Telekom-Schreiben erhaltenSonderkündigung möglich bis etwa
Februar 2026Mai 2026
April 2026Juli 2026
Juni 2026September 2026

Schauen Sie deshalb zuerst auf das Datum des Schreibens, nicht auf den Tarif. Steht die Frist, geht es an die Kündigung selbst.

So nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht

Das Recht ergibt sich aus dem Telekommunikationsgesetz (§ 57 TKG): Ändert ein Anbieter den Vertrag einseitig, dürfen Sie kostenlos und fristlos kündigen. So gehen Sie vor:

  1. Das Telekom-Schreiben heraussuchen und das Datum notieren. Drei Monate ab Zugang ist Ihr Fenster.
  2. In Textform kündigen, also per Brief oder E-Mail. Ein Anruf reicht im Streitfall nicht.
  3. Ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht wegen der Preiserhöhung verweisen und ein Beendigungsdatum nennen.
  4. Eine schriftliche Kündigungsbestätigung verlangen. Kommt sie nicht binnen zwei Wochen, nachhaken.
  5. Leihgeräte wie Router oder Media Receiver innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückschicken.

Einen Punkt übersehen viele: Wer wechseln will, kündigt selbst. Der neue Anbieter kann eine Sonderkündigung beim alten nicht für Sie erklären. Stimmen Sie Kündigung und Neuanschluss zeitlich ab, damit Sie nicht ohne Leitung dastehen. Vorsicht ist aber noch an anderer Stelle nötig.

Zwei Fallen, die Sie kennen sollten

Sobald die Erhöhung läuft, geht die Telekom aktiv auf Bestandskunden zu. Zwei Angebote klingen verlockend und kosten am Ende oft mehr.

Dazu kommt: Verbraucherschützer haben den Online-Kündigungsprozess der Telekom als irreführend kritisiert und das Unternehmen abgemahnt. Lassen Sie sich von Warnhinweisen beim Kündigen nicht einschüchtern. Bleibt die Frage, was sich am Ende finanziell lohnt.

Bleiben oder wechseln?

Zwei Euro im Monat durch die Telekom Preiserhöhung sind nach sieben Jahren Preisstabilität für manche zu verschmerzen. Wer aber ohnehin zu viel zahlt, sollte rechnen. Bei vielen alten Tarifen liegt der Grundpreis deutlich über dem, was Kabel- oder Glasfaser-Angebote heute kosten. Über eine Vertragslaufzeit summiert sich der Unterschied schnell auf mehrere Hundert Euro.

Wer nur telefonieren will und kein Internet braucht, fährt mit einem reinen Telefon-Anschluss günstiger, denn die großen MagentaZuhause-Tarife bezahlen das Internet immer mit. Und wer der Marke treu bleiben möchte, findet bei der Telekom-Tochter Congstar oft dieselbe Technik im selben Netz zu niedrigeren Preisen, dafür ohne manche Extras wie die Festnetz-Flat in alle Netze.

Wo Sie Ihre Rechte rund um den Wechsel im Detail nachlesen können, zeigt die Bundesnetzagentur:

Anbieterwechsel und Umzug bei der Bundesnetzagentur

Jetzt sind Sie dran

Hat die Telekom auch Ihren Tarif verteuert? Bleiben Sie, oder nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht für den Wechsel? Schreiben Sie in die Kommentare, welcher Tarif bei Ihnen betroffen ist und wie viel ein Wechsel gebracht hat. Das hilft anderen bei der Entscheidung.

Nicht nur die Telekom langt zu: Gegen eine ähnliche Erhöhung bei Vodafone läuft eine Sammelklage auf Rückzahlung.

Wer deshalb kündigt und wechselt, sollte die eigenen Rechte kennen, falls beim Wechsel etwas hakt: welche Entschädigung dann fällig wird.

Auch Streaming-Dienste drehen regelmäßig an der Preisschraube. Welche Rechte Sie dann haben und wie Sie bei Streaming-Abos sparen, erklären wir hier.

Wie reagieren Sie auf die Telekom Preiserhöhung 2026? Jetzt Ihre Meinung teilen

Haeufige Fragen

Wer ist von der Telekom Preiserhöhung 2026 betroffen?

Betroffen sind Bestandskunden mit alten MagentaZuhause-Tarifen, die vor April 2023 abgeschlossen wurden. Reine Glasfaser-Tarife bleiben außen vor.

Wie lange habe ich Zeit für die Sonderkündigung?

Ab Zugang des Telekom-Schreibens läuft eine Frist von drei Monaten. Maßgeblich ist das Datum des Briefs, nicht Ihr Tarif.

Ist die Sonderkündigung wirklich kostenlos?

Ja. Nach § 57 TKG dürfen Sie bei einer einseitigen Vertragsänderung kostenlos und fristlos in Textform kündigen.



wellen sonderkündigungsrecht leitung <p>sieben kündigen preiserhöhung

Kommentar schreiben

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit. Ihr Kommentar wird nach Pruefung veroeffentlicht.

Pflichtfelder


Neusten News in der Kategorie "Internet"

• Ã–ffentliches WLAN: So surfen Sie unterwegs sicher
Kostenloses WLAN in Café, Hotel und Bahn ist praktisch, gilt aber als ...
• Sichere Passwörter: So schützen Sie Ihre Konten
Ein Passwort für alles, kurz und leicht zu merken: Genau darauf warten...
• Ihre Daten zurückholen: Was Firmen über Sie wissen
Auskunfteien, Adresshändler, Werbe-Tracker: Über fast jeden kursieren ...
• Passkeys einrichten: Anmelden ganz ohne Passwort
Schwache Passwörter und gefälschte Login-Seiten sind das Einfallstor N...
• Smart-Home absichern: So sperren Sie Hacker aus
Kameras, Sprachassistenten, Saugroboter: Smarte Geräte sind praktisch,...
• Daten sichern: So schützen Sie Ihre Erinnerungen
Ein kaputtes Handy, ein Verschlüsselungstrojaner, ein gelöschtes Konto...
• Fake-Shops erkennen: So schützen Sie Ihr Geld
Ein Schnäppchen, das es nirgends sonst gibt, eine schicke Seite, und a...
• Digitaler Nachlass: Das passiert mit Ihren Konten
E-Mail, Social Media, Online-Banking, Streaming: Was wird daraus, wenn...
• Glasfaser-Hausanschluss: Jetzt gratis oder später teuer
Solange die Bagger in der Straße sind, ist der Glasfaser-Hausanschluss...
• Streaming-Abos sparen: So holen Sie 400 Euro zurück
Netflix, Disney+, ein Sport-Abo und dazu Musik: Schnell sind 60 Euro i...