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Praxisgebühr: Selbst Toten bleibt sie nicht erspart

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Falls ein Notfall-Patient stirbt, er jedoch bei der Ankunft des Notarztes noch gelebt hat, wird die Praxisgebühr fällig. Zudem haben Pathologen die Pflicht zehn Euro zu kassieren, wenn sie Gewebeproben von bereits toten Menschen untersuchen.

Blonde Frau haelt Geldschein und Formular in einer Arztpraxis, Symbolbild Praxisgebuehr

Denn wenn die Gewebeprobe im alten Quartal entnommen wurde, aber erst im neuen Quartal beim Pathologen ankommt, ist die Praxisgebühr nach momentanem Recht fällig - selbst wenn der Patient bereits das Zeitliche gesegnet hat.

Prof. Werner Schlake, Chef des Berufsverbands Deutscher Pathologen, spricht von unerträglichen, handwerklichen Fehlern, die 'ganz schnell korrigiert werden müssen'.
Walter Hirrlinger, VdK-Präsident, fordert die Gesundheitsministerin zu Taten auf.

Quelle: www.bild.t-online.de



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