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Wenig beachtet: Auch in Krankenhäusern sind neue Gebühren fällig

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Wie bereits berichtet, werden demnächst pro Quartal zehn Euro Gebühren fällig, wenn eine Arztpraxis aufgesucht wird. Was in der Debatte häufig vernachlässigt wurde, war die Tatsache, dass auch Krankenhäuser in die neue Regelung einbezogen wurden.

Blonde Frau an der Krankenhaus-Aufnahme mit Geldschein, Symbolbild neue Gebuehren

Praxisbezogen heißt dies beispielsweise, dass erkrankte Menschen zehn Euro bei sich haben sollten, wenn sie eine Notfall-Ambulanz aufsuchen. Ebenso sind zehn Euro zu zahlen, wenn Patienten 28 Tage im Krankenhaus verbringen.

Bislang waren es neun Euro bei 14 Tagen Aufenthalt. Hinsichtlich der Praxisgebühr beruhigt Jürgen Abshoff, Geschäftsführer der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG): Alle werden behandelt, auch wenn die Gebühr später eingezogen werden muss.

Quelle: de.news.yahoo.com



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