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Führerschein umtauschen: Fristen, Kosten, Sonderfälle

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Rund 43 Millionen Führerscheine müssen bis 2033 getauscht werden. Wer die Frist verpasst hat, verliert die Fahrerlaubnis trotzdem nicht. Was der Umtausch kostet, welche Unterlagen nötig sind und was die neue EU-Richtlinie ändert.

Führerschein umtauschen: Frau prüft ihren alten Kartenführerschein am Schreibtisch

Der wichtigste Satz zuerst, weil er die meiste Panik nimmt: Wer die Umtauschfrist verpasst hat, verliert seine Fahrerlaubnis nicht. Das alte Dokument wird ungültig, das Recht zu fahren bleibt bestehen. Bei einer Kontrolle kostet das zehn Euro Verwarnungsgeld, mehr nicht. Trotzdem müssen bis 2033 rund 43 Millionen Menschen in Deutschland ihren Führerschein umtauschen, und die nächste offene Frist läuft am 19. Januar 2027 ab.

Muss mein Führerschein umgetauscht werden?

Betroffen ist jedes Dokument, das vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Behörden sprechen vom Pflichtumtausch. Rechtsgrundlage ist die dritte EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG, in Deutschland umgesetzt in § 24a der Fahrerlaubnis-Verordnung mit der Anlage 8e FeV. Die Europäische Union will bis 2033 überall dasselbe Kartenformat sehen, fälschungssicher und in einer zentralen Datenbank erfasst.

Der Umtausch läuft gestaffelt über mehrere Jahre, damit Behörden und Bundesdruckerei den Andrang überhaupt bewältigen können. Betroffene müssen den Führerschein umtauschen, ohne dafür eine Prüfung abzulegen: Der Vorgang verlangt für Pkw und Motorrad keine ärztlichen Untersuchungen oder sonstige Prüfungen.

Nach Zählung des ADAC entfallen davon rund 15 Millionen auf Papierführerscheine, die bis Ende 1998 ausgegeben wurden, und rund 28 Millionen auf Kartenführerscheine aus der Zeit zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013.

Wer den Führerschein umtauschen will, muss zuerst wissen, welche der beiden Tabellen für ihn gilt. Die erste Tabelle betrifft den grauen oder rosafarbenen Papierführerschein, dort zählt Ihr Geburtsjahr. Die zweite gilt für den Kartenführerschein, dort zählt allein das Ausstellungsdatum, genauer das Ausstellungsjahr in Feld 4a auf der Vorderseite. Wer eine Karte besitzt und trotzdem nach seinem Geburtsjahr sucht, landet bei der falschen Frist. Das ist die häufigste Verwechslung beim ganzen Thema.

Getauscht wird nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis. Alte Besitzstände wie die frühere Klasse 3 oder die DDR-Klassen werden vollständig übernommen, und Sie bekommen dafür eine neue Karte, die dann auf 15 Jahre befristet ist.

Alte Papierführerscheine bis Dezember 1998: die Frist nach Geburtsjahr

Wurde Ihr Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt, entscheidet Ihr Geburtsjahr darüber, wann Sie den Führerschein umtauschen müssen. Vier der fünf Fristen sind inzwischen abgelaufen.

GeburtsjahrUmtausch bisStand September 2026
vor 195319. Januar 2033offen
1953 bis 195819. Juli 2022abgelaufen
1959 bis 196419. Januar 2023abgelaufen
1965 bis 197019. Januar 2024abgelaufen
1971 oder später19. Januar 2025abgelaufen

Eine Ausnahme sticht dabei alles andere: Wer vor 1953 geboren ist, muss erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig davon, welches Dokument in seiner Brieftasche steckt.

Wie viele diesen Weg schon hinter sich haben, zeigt die Pressemitteilung Nr. 04/2025 des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. Januar 2025: Zwischen 2020 und Ende 2024 wurden rund 8,1 Millionen Papierführerscheine umgetauscht. Die stärkste Gruppe stellten mit 2.359.539 Personen die Jahrgänge 1959 bis 1964, die meisten Umtausche entfielen auf Nordrhein-Westfalen mit 1.581.302, Bayern mit 1.316.719 und Baden-Württemberg mit 1.065.339. Neuere amtliche Zahlen liegen bislang nicht vor.

Neue Kartenführerscheine ab Januar 1999: es zählt das Ausstellungsjahr

Für alle Scheckkarten, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt eine eigene Staffel. Diese Führerscheine müssen umgetauscht werden, sobald ihr Ausstellungsjahr an der Reihe ist, und das steht in Feld 4a.

Ausstellungsjahr (Feld 4a)Umtausch bisStand September 2026
1999 bis 200119. Januar 2026abgelaufen
2002 bis 200419. Januar 2027nächste offene Frist
2005 bis 200719. Januar 2028offen
200819. Januar 2029offen
200919. Januar 2030offen
201019. Januar 2031offen
201119. Januar 2032offen
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033offen

Praktisch heißt das: Wer eine Karte aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt, muss als Nächstes den Führerschein umtauschen. Bis zum 19. Januar 2027 bleibt Zeit, und die sollte man nicht bis in den Dezember schieben.

Frist verpasst: Verwarnungsgeld statt Verlust der Fahrerlaubnis

Hier trennen sich zwei Dinge, die im Alltag ständig durcheinandergeraten. Die Fahrerlaubnis ist das Recht zu fahren, und dieses Recht gilt unbefristet. Der Führerschein ist nur das Dokument, das es nachweist. Läuft die Umtauschfrist ab, wird der Führerschein ungültig. Die Fahrerlaubnis bleibt.

Eine Kulanzregelung im engeren Sinn gibt es nicht. Sie wird auch nicht gebraucht, denn den Führerschein umtauschen können Sie zeitlich unbegrenzt nachholen, und der Ablauf ist derselbe wie vor Fristablauf: ohne Prüfung, ohne Sehtest.

Führerschein umtauschen: Unterlagen, Kosten und Dauer

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnsitz. In Städten sitzt sie meist im Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt, in Landkreisen im Landratsamt, mancherorts erledigt das Bürgeramt den Vorgang.

Wer den Führerschein umtauschen will, braucht vier Dinge:

An der Karteikartenabschrift scheitern die meisten Ersttermine. Sie lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und geht direkt an die neue Behörde. Wer sie vorher anfordert, spart sich den zweiten Weg.

Beim Umtausch fällt eine Gebühr an, bundesweit rund 25 bis 26,50 Euro nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Dazu kommen 6 bis 15 Euro für das Passfoto und optional 5 bis 6,50 Euro für den Direktversand des neuen Kartenführerscheins durch die Bundesdruckerei. Die Karteikartenabschrift ist mancherorts kostenlos, andernorts kostet sie 10 bis 20 Euro. Realistisch landen Sie insgesamt bei 35 bis 65 Euro.

Auf die neue Karte warten Sie je nach Behörde und Auslastung drei bis vierzehn Wochen. Hergestellt wird sie zentral bei der Bundesdruckerei. Terminbuchung und teilweise auch die Antragstellung laufen inzwischen in vielen Kommunen online, ganz ohne Vorsprache geht es trotzdem selten: Der alte Führerschein wird eingezogen und das Foto geprüft.

Der Andrang steigt kurz vor jedem Fristtermin, also im Dezember und Januar. Die Führerscheinstelle des Landratsamts im Rems-Murr-Kreis in Waiblingen blieb Anfang Dezember 2025 laut Stuttgarter Zeitung vier Tage komplett geschlossen, nur um die eingegangenen Anträge abzuarbeiten. Wer seinen Führerschein umtauschen muss, legt den Termin deshalb besser in die ruhigen Sommermonate und stellt den Antrag mehrere Monate vor Ablauf der Frist.

Lkw und Bus: bei Klasse C und D gilt eine echte Befristung

Diese Klassen fallen nicht unter den Stufenplan, und das ist der folgenreichste Unterschied im ganzen Thema. Seit 1999 sind sie nach § 23 FeV grundsätzlich auf fünf Jahre befristet, und wer sie behalten will, muss sich regelmäßig ärztlich untersuchen lassen und einen Sehtest vorlegen. Bei der alten Klasse 2 sind C und CE bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet, danach greift der Fünfjahresturnus mit ärztlichem Nachweis. Für den Bus kommen ab 50 ein Funktions- und Leistungstest sowie ein Führungszeugnis hinzu.

Wer diese Frist verstreichen lässt, darf das Fahrzeug nicht mehr führen. Weiterfahren kann als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet werden, und das ist eine Straftat, kein Zehn-Euro-Fall.

Sonderfälle: DDR-Führerschein, Wohnsitz, Verlust und Ausland

Der neue EU-Führerschein: 15 Jahre Gültigkeit und digitale Karte

Die vierte EU-Führerscheinrichtlinie (EU) 2025/2205 vom 22. Oktober 2025 wurde am 5. November 2025 im Amtsblatt veröffentlicht und trat 20 Tage später in Kraft. Sie ersetzt die Richtlinie 2006/126/EG. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 26. November 2028 Zeit für die Umsetzung, verbindlich angewendet wird sie ab dem 26. November 2029.

NeuerungWas sich ändertWann
Digitaler FührerscheinFührerschein aufs Smartphone, physische Karte bleibt gültig, kein ZwangDeutschland Ende 2026, EUDI-Wallet Anfang 2027, EU-weit bis 2030
15 Jahre GültigkeitPkw und Motorrad 15 Jahre, bei Nutzung als Ausweis auch 10; Lkw und Bus 5 Jahremit der Umsetzung
Ältere FahrerMitgliedstaaten dürfen die Gültigkeit ab 65 verkürzen, müssen aber nicht; keine EU-Pflichttestsnational wählbar
EignungsnachweisBei Pkw und Motorrad darf eine Selbsteinschätzung die ärztliche Untersuchung ersetzen, bei C und D nichtmit der Umsetzung
Begleitetes Fahren ab 17EU-weit einheitlichmit der Umsetzung
Zweijährige ProbezeitEU-weiter Standard, in Deutschland längst üblichmit der Umsetzung
Wohnmobile bis 4,25 Tonnenmit Klasse B nach einer Zusatzausbildungmit der Umsetzung
EU-weite Fahrverboteüber die eigene Richtlinie (EU) 2025/2206: Entzüge werden EU-weit anerkanntUmsetzung bis 2028, Anwendung ab 2029

Zwei Punkte sind für die meisten Leser die wichtigsten. Verpflichtende Gesundheitstests für ältere Fahrerinnen und Fahrer sind vom Tisch: Der zuvor diskutierte Vorschlag, ab 70 alle fünf Jahre einen Nachweis zu verlangen, hat es nicht in die Richtlinie geschafft. Deutschland hatte ihn stets abgelehnt, das Bundesverkehrsministerium und der ADAC argumentieren, das Alter allein rechtfertige keine Überprüfung der Fahrtauglichkeit. Und bestehende Fahrerlaubnisse genießen Bestandsschutz, die Reform betrifft vor allem Neuausstellungen, Erneuerungen und Fahranfänger.

Der digitale Führerschein startet in Deutschland vorgezogen Ende 2026 in der i-Kfz-App, Anfang 2027 kommt die staatliche EUDI-Wallet dazu. Das Gesetz dafür beschloss das Kabinett am 5. November 2025, der Bundestag verabschiedete es am 26. März 2026. Der physische Kartenführerschein bleibt gültig, niemand muss auf digital umsteigen, und bei Fahrten ins Ausland sollten Sie ihn bis auf Weiteres mitnehmen. Wie solche Umstellungen in der Praxis laufen, zeigt die elektronische Patientenakte: Die Technik kommt automatisch, um die Einstellungen muss man sich selbst kümmern.

Für den Alltag folgt daraus wenig Aufregendes: Wer heute den Führerschein umtauschen lässt, bekommt eine Karte mit 15 Jahren Gültigkeit und danach denselben Vorgang noch einmal. Ob die genannten Termine halten, ist allerdings offen. Sie hängen an der IT der Behörden, und dort haben sich Zeitpläne schon häufiger verschoben.

Abzocke: Fake-Portale rund um den Führerschein-Umtausch

Ein Fake-Portal, das sich speziell auf den Umtausch stürzt, ist bislang nicht offiziell benannt. Die Masche selbst ist aus dem verwandten Behörden-Nepp aber gut dokumentiert und lässt sich eins zu eins übertragen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor dem privaten Portal kfzamt.de, das amtlich aussieht, seinen Sitz aber in Dubai hat und für eine Punkteauskunft 79 Euro verlangt, gefolgt von Mahnungen über 94 Euro. Beim Kraftfahrt-Bundesamt ist dieselbe Auskunft kostenlos. Die Verbraucherzentrale Hamburg pflegt eine laufend aktualisierte Liste solcher Seiten, darunter online-punkte-abfragen.de mit 44,90 Euro für die gebührenfreie Flensburg-Abfrage. Anne Neumann, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, bringt es auf den Punkt: „Nicht jede Seite, die amtlich erscheint, ist tatsächlich ein offizielles Angebot der Zulassungsbehörden."

Daran erkennen Sie die falsche Adresse:

Gehen Sie stattdessen direkt über die Website Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde oder Ihres Landkreises, erkennbar an der kommunalen Domain, und für alles rund um Flensburg über die kostenlose Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt. Die gesponserten Anzeigen ganz oben in der Trefferliste sollten Sie überspringen, dabei handelt es sich laut Verbraucherzentrale Hamburg oft um gekaufte Werbung. Finger weg außerdem von Angeboten, die einen angeblich echten, registrierten Führerschein ohne Prüfung verkaufen: Wer dort zugreift, macht sich wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Dass Betrüger inzwischen mit deutlich besseren Werkzeugen arbeiten, zeigt der Fall der geklonten Stimmen.

Häufig gestellte Fragen zum Umtausch

Verliere ich meine Fahrerlaubnis, wenn ich die Frist verpasse?

Nein. Nur das Dokument wird ungültig, das Recht zu fahren bleibt unbefristet bestehen. Bei einer Kontrolle zahlen Sie zehn Euro Verwarnungsgeld, Punkte oder ein Fahrverbot drohen nicht.

Brauche ich einen Sehtest oder eine ärztliche Untersuchung?

Für Pkw und Motorrad nicht. Bei Lkw und Bus gehören ärztliche Untersuchung und Sehtest dagegen fest zur regelmäßigen Verlängerung.

Was kostet es, den Führerschein umtauschen zu lassen?

Die amtliche Gebühr liegt bei rund 25 bis 26,50 Euro. Mit Passfoto, optionalem Direktversand und gegebenenfalls der Karteikartenabschrift kommen Sie insgesamt auf etwa 35 bis 65 Euro.

Wie lange dauert der Umtausch?

Drei bis vierzehn Wochen, je nach Behörde und Auslastung. Die Karten werden zentral bei der Bundesdruckerei hergestellt.

Darf ich den Führerschein umtauschen, bevor meine Frist beginnt?

Ja. Sie können jederzeit vorher tauschen, ein Mindestalter des Dokuments gibt es nicht. Für alle, deren Frist in einem Januar endet, ist das sogar der bessere Weg, weil die Behörden dann weniger überlaufen sind.

Wo finde ich das Ausstellungsjahr?

Auf dem Kartenführerschein in Feld 4a auf der Vorderseite. Beim Papierführerschein brauchen Sie es nicht, dort zählt allein das Geburtsjahr.

Gilt der neue Führerschein wieder ein Leben lang?

Nein. Neue Karten sind 15 Jahre lang gültig. Danach wird der Führerschein erneut umgetauscht, weiterhin ohne Prüfung und ohne Gesundheitsnachweis.

Unterm Strich kostet es einen Vormittag, den Führerschein umtauschen zu lassen, und danach ist das Thema für 15 Jahre erledigt. Teuer wird sie nur für zwei Gruppen: für die, die im falschen Monat kommen, und für die, die bei einem Portal landen, das gar keine Behörde ist. Schauen Sie also jetzt auf Feld 4a oder auf Ihr Geburtsjahr und buchen Sie den Termin direkt bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde. Die amtlichen Antworten auf Einzelfragen stehen im FAQ der Bundesregierung.



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