Kabel-TV: Zahlen Sie noch unnötig für den Anschluss?
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Seit Juli 2024 darf der Kabelanschluss nicht mehr über die Nebenkosten laufen. Millionen Mieter zahlen trotzdem oft weiter, ohne es zu merken. So prüfen Sie Ihre Abrechnung, holen Geld zurück und finden den günstigsten Empfangsweg.
Über Jahrzehnte lief der Kabelanschluss einfach über die Betriebskosten mit, ob man fernsah oder nicht. Damit ist seit dem 1. Juli 2024 Schluss. Trotzdem zahlen viele Haushalte weiter, weil sie den Wechsel verpasst haben oder schlicht nicht informiert wurden. Dabei lassen sich pro Jahr schnell über hundert Euro sparen. Der Reihe nach, beginnend mit der Frage, was sich überhaupt geändert hat.
Was sich seit Juli 2024 geändert hat
Früher durfte der Vermieter die Kosten für das Kabelfernsehen auf alle Mieter umlegen, das sogenannte Nebenkostenprivileg. Dieser Posten tauchte dann in der Betriebskostenabrechnung auf, selbst bei Mietern, die gar kein Kabel nutzten. Mit der Reform des Telekommunikationsgesetzes ist diese Umlage zum 1. Juli 2024 entfallen. Seither muss jeder Haushalt selbst entscheiden, ob und wie er fernsehen möchte.
Was heißt das konkret? Diese Übersicht zeigt, was der Vermieter heute noch abrechnen darf und was nicht:
| Das ist nicht mehr erlaubt | Das bleibt erlaubt |
|---|---|
| Kabel-TV-Gebühren über die Betriebskosten umlegen | Strom und Wartung einer hauseigenen Gemeinschaftsantenne |
| Programmkosten aus einem Sammelvertrag weitergeben | Glasfaser-Bereitstellungsentgelt, gedeckelt und befristet |
Für viele bedeutet das bares Geld, denn der frühere Sammelposten lag meist zwischen 8 und 13 Euro im Monat. Wie groß die Bewegung im Markt ist, zeigt eine einzige Zahl: Allein Vodafone verlor seit dem Wegfall mehrere Millionen TV-Kunden. Bevor Sie etwas Neues abschließen, lohnt deshalb der erste und wichtigste Schritt.
Prüfen Sie Ihre Betriebskostenabrechnung
Nehmen Sie Ihre letzte Abrechnung zur Hand und suchen Sie nach Begriffen wie Kabelfernsehen, Breitbandkabelanschluss oder TV-Anschluss. Für Zeiträume ab dem 1. Juli 2024 darf dort kein Programmentgelt mehr stehen. Erlaubt bleiben nur der Strom und die Wartung einer hauseigenen Gemeinschaftsantenne sowie unter Umständen ein Glasfaser-Posten, dazu später mehr.
Finden Sie einen unzulässigen Kabelposten, sollten Sie aktiv werden. In drei Schritten holen Sie sich Ihr Geld zurück:
- Den Posten in der Abrechnung markieren und den Betrag für den Zeitraum ab Juli 2024 herausrechnen.
- Dem Vermieter schriftlich widersprechen und die zu viel gezahlte Summe zurückfordern oder mit einer Nachzahlung verrechnen.
- Auf die Frist achten: Einwände gegen die Abrechnung sind bis zu zwölf Monate nach deren Zugang möglich.
Steht die Abrechnung sauber, geht es um die eigentliche Frage: Wie wollen Sie künftig fernsehen?
Diese Empfangswege haben Sie
Wer überhaupt noch klassisch fernsieht, hat heute mehr Auswahl als früher. Vier Wege sind üblich, und sie unterscheiden sich deutlich bei Kosten und Voraussetzungen:
| Empfangsweg | Kosten pro Monat | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Eigener Kabelvertrag | etwa 8 bis 13 Euro | HD-fähiges Gerät, Anbieter durch das Hausnetz vorgegeben |
| Antenne (DVB-T2) | öffentlich-rechtlich gratis, private rund 9,50 Euro | Empfang am Wohnort, einmalig Receiver und Antenne |
| Streaming/IPTV | etwa 6 bis 15 Euro | schnelles, stabiles Internet |
| Satellit | öffentlich-rechtlich gratis, private kostenpflichtig | Schüssel und Zustimmung des Vermieters |
Eine klare Empfehlung gibt es nicht, sie hängt von Ihrer Wohnung und Ihren Gewohnheiten ab. Wer ohnehin kaum lineares Fernsehen schaut, lässt den Anschluss einfach weg und spart am meisten. Wer Vielfalt und Komfort will, fährt mit Streaming gut, sollte aber die Stolperfallen kennen.
Vorsicht vor diesen Fallen
Rund um den Wegfall sind einige unseriöse Maschen unterwegs. Diese Punkte ersparen Ihnen Ärger und unnötige Verträge:
- Haustür und Telefon. Sogenannte Medienberater verkaufen auf Provision oft überflüssige Verträge. Unterschreiben Sie nichts unter Druck und lassen Sie niemanden zur angeblichen Anschlussprüfung in die Wohnung.
- Amtlich wirkende Post. Manche Schreiben sehen aus wie eine letzte Mahnung und drängen zur Umstellung. Prüfen Sie in Ruhe, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht.
- Doppelt zahlen. Schließen Sie früh einen eigenen Vertrag ab, während die Abrechnung noch läuft, zahlen Sie womöglich zweimal. Ein Blick auf die nächste Abrechnung schützt davor.
- Einfach weiterschauen. Ohne gültigen Vertrag das Signal weiternutzen ist keine Lösung, der Anbieter kann den Anschluss abklemmen.
Eine Sache wird besonders häufig verwechselt, und sie betrifft ausgerechnet die Zukunftstechnik Glasfaser.
Nicht verwechseln: das Glasfaser-Entgelt
Anders als beim Kabelfernsehen darf ein Glasfaser-Bereitstellungsentgelt weiterhin auf der Abrechnung stehen. Es deckt den Bau des Anschlusses bis in die Wohnung und ist gesetzlich gedeckelt: höchstens 5 Euro im Monat, und das nur für einige Jahre. Wichtig ist der Unterschied: Dieses Entgelt bezahlt die Leitung, nicht das Programm. Welchen Internet- oder TV-Vertrag Sie nutzen, entscheiden Sie weiterhin frei.
Taucht ein solcher Posten also auf, ist er im Rahmen der Grenzen zulässig, während ein reiner Kabel-TV-Posten es nicht mehr ist. Eine neutrale Übersicht zur neuen Rechtslage bietet die Bundesnetzagentur:
Bundesnetzagentur: Kabelfernsehen im Mietvertrag
Jetzt sind Sie dran
Haben Sie Ihre Abrechnung schon geprüft und Kabelkosten gefunden, die dort nicht mehr hingehören? Sind Sie auf Antenne, Streaming oder einen eigenen Vertrag umgestiegen, oder bewusst ganz ausgestiegen? Schreiben Sie Ihre Erfahrung in die Kommentare. So findet jeder schneller den Weg, der zur eigenen Wohnung passt.
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