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EU AI Act 2026: Das müssen Unternehmen jetzt tun

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Viele Firmen haben aufgeatmet, als die EU die Fristen für den AI Act verschob. Zu früh. Die Verbote und die Pflicht zur KI-Schulung gelten längst, die ersten Bußgelder sind fällig. Was jetzt zählt und welche Strafen drohen.

Seit Februar 2025 kann ein unscheinbares Versäumnis eine Firma ins Unrecht setzen: fehlende KI-Schulung der eigenen Leute. Trotzdem glauben viele, der AI Act betreffe sie frühestens 2027. Diese Lücke zwischen Wahrnehmung und Rechtslage ist das eigentliche Risiko.

Worum es beim AI Act geht

Der AI Act heißt offiziell Verordnung (EU) 2024/1689 und ist seit dem 1. August 2024 in Kraft. Es ist das erste umfassende KI-Gesetz weltweit. Als EU-Verordnung wirkt er direkt in jedem Mitgliedstaat, ohne den Umweg über ein nationales Gesetz.

Die Logik dahinter ist einfach. Je gefährlicher eine KI-Anwendung, desto strenger die Regeln. Ein Spamfilter wird anders behandelt als ein System, das über Kreditwürdigkeit oder Bewerbungen entscheidet.

Vier Risikoklassen, ein klares Gefälle

Der AI Act sortiert KI in vier Stufen.

Ganz oben stehen die verbotenen Praktiken. Dazu gehören Social Scoring nach chinesischem Muster, das massenhafte Abgreifen von Gesichtern aus dem Netz und Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Vor allem der letzte Punkt erwischt Firmen, die nicht damit rechnen. Manche HR- und sogenannte Wellbeing-Tools messen die Stimmung der Belegschaft mit. Wer so etwas im Haus hat, sollte rasch prüfen, was die Software wirklich auswertet.

Darunter liegt die Hochrisiko-KI. Gemeint sind Systeme in sensiblen Feldern: Personalauswahl, Kreditvergabe, kritische Infrastruktur, Medizinprodukte, Strafverfolgung. Hier verlangt das Gesetz das volle Programm. Risikomanagement, saubere Trainingsdaten, lückenlose Dokumentation, menschliche Aufsicht, ein Notausschalter.

Die dritte Stufe heißt begrenztes Risiko und dreht sich um Transparenz. Ein Chatbot muss sich als Maschine zu erkennen geben. KI-generierte Bilder und Videos müssen gekennzeichnet sein.

Die vierte Stufe ist der Büroalltag. Spamfilter, Produktvorschläge, Textbausteine. Dafür gibt es keine Extra-Pflichten, abgesehen von der Schulungspflicht.

Was schon heute gilt

Genau hier liegt der Punkt, den die meisten überlesen.

Seit dem 2. Februar 2025 sind die verbotenen Praktiken scharf gestellt. Wer sie einsetzt, riskiert die höchsten Bußgelder der ganzen Verordnung.

Am selben Tag begann die Pflicht zur KI-Kompetenz, im Gesetz Artikel 4. Klingt nach einer Formalie, trifft aber jede Firma, die KI anbietet oder nutzt. Die Mitarbeiter müssen verstehen, was die eingesetzten Systeme können und wo sie scheitern. Eine feste Stundenzahl gibt die EU nicht vor. Aber im Streitfall muss eine Firma belegen, dass sie geschult hat. Ein Schulungsplan, eine Teilnehmerliste, dokumentierte Inhalte. Wer nichts davon hat, steht schon jetzt in der Pflichtverletzung.

Seit dem 2. August 2025 gelten zusätzlich die Regeln für große KI-Modelle wie GPT, Gemini oder Claude. Deren Anbieter müssen offenlegen, womit sie trainiert haben, und das Urheberrecht beachten. Wer solche Modelle nur einbaut, sollte sich die passende Dokumentation vom Zulieferer geben lassen.

Die verschobenen Fristen, und warum sie trügen

Jetzt zur Verschiebung, die für die Entwarnung gesorgt hat.

Mit einem Paket namens Digital Omnibus hat die EU die strengen Hochrisiko-Pflichten nach hinten gelegt. Statt August 2026 gilt für die meisten dieser Systeme nun der 2. Dezember 2027. Für KI, die fest in Maschinen oder Medizingeräte eingebaut ist, sogar der 2. August 2028.

Der Haken steckt im Verfahren. Die politische Einigung steht, das EU-Parlament hat im Juni 2026 zugestimmt. Im Amtsblatt veröffentlicht ist die Änderung aber noch nicht. Bis das passiert, bleibt formal der alte Termin 2. August 2026 in Kraft. Firmen müssen also zwei Daten gleichzeitig im Blick behalten. Wer allein auf 2027 setzt, wettet darauf, dass im Brüsseler Verfahren nichts mehr dazwischenkommt.

Und selbst wenn die neuen Termine kommen: Die Transparenzpflichten für Chatbots und KI-Inhalte bleiben beim August 2026. Verschoben wurde der schwere Brocken, nicht das Kleingedruckte.

Der Rat daraus ist schlicht. Plant gegen 2027, aber fangt heute an. Die gewonnene Zeit ist zum Aufbauen da, nicht zum Abwarten.

Was Verstöße kosten

Die Bußgelder steigen mit der Schwere.

Verbotene Praktiken kosten bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ausfällt. Verstöße gegen Hochrisiko-Pflichten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent. Falsche Angaben gegenüber den Behörden bis zu 7,5 Millionen Euro oder 1 Prozent.

Für kleine und mittlere Firmen greift jeweils der niedrigere Betrag. Ein Trost, aber kein Freibrief.

Wer in Deutschland kontrolliert

Lange war offen, welche Behörde hierzulande prüfen würde. Jetzt steht es fest. Die Bundesnetzagentur übernimmt die zentrale Aufsicht. Bekannt ist sie bisher als Regulierer für Telefon, Strom und Gas. Künftig wacht sie auch über KI.

Das zugehörige Gesetz heißt KI-MIG, kurz für KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz. Der Bundestag hat es am 11. Juni 2026 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats fehlt noch, wird aber im Sommer erwartet.

Statt einer neuen Großbehörde setzt Berlin auf vorhandene Stellen. Die BaFin bleibt für KI im Finanzsektor zuständig, die Datenschutzbehörden für ihren Bereich. Kritiker halten die Personaldecke für zu dünn. Von gut 60 zusätzlichen Stellen ist die Rede. Ob das reicht, um tausende Firmen zu beaufsichtigen, muss sich erst zeigen.

Der teuerste Irrtum

Viele Firmen denken, der AI Act gehe nur die großen Tech-Konzerne an, die KI bauen. Falsch.

Sobald eine Firma ein KI-System einsetzt, gilt sie als Betreiber und hat eigene Pflichten. Der Chatbot auf der Webseite. Die automatische Vorsortierung von Bewerbungen. Das Empfehlungssystem im Shop. Die Bonitätsprüfung. Alles davon fällt unter die Verordnung, auch ohne eine einzige selbst geschriebene Zeile KI-Code.

Heikel wird es beim Nachtrainieren. Wer ein fertiges Modell stark anpasst, kann rechtlich selbst zum Anbieter werden und trägt dann die volle Verantwortung. Die Faustregel der EU liegt bei etwa einem Drittel des ursprünglichen Trainingsaufwands.

Was jetzt konkret zu tun ist

Der Einstieg sieht für jede Firma gleich aus.

Erstens, eine Liste aller KI-Systeme anlegen. Eigene, eingekaufte, kostenlose. Meist kommt dabei mehr zusammen als gedacht.

Zweitens, die eigene Rolle klären. Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler. Davon hängt ab, welche Pflichten gelten.

Drittens, jedes System einer Risikoklasse zuordnen. Verboten, hoch, Transparenz, Alltag.

Viertens, die Schulungspflicht erfüllen und schriftlich festhalten. Das ist der schnellste Treffer, weil die Pflicht längst läuft und der Aufwand klein bleibt.

Fünftens, beim Einkauf genauer hinsehen. Neue Verträge sollten klären, wer für die Einhaltung der Regeln geradesteht und wer im Ernstfall haftet.

Wer diese fünf Schritte geht, ist nicht durch, aber raus aus der gefährlichsten Zone. Das größte Risiko beim AI Act steckt nämlich nicht in der Technik. Es steckt im Glauben, man habe bis 2027 Zeit. Die Verbote und die Schulungspflicht gelten heute, kontrolliert wird ab diesem Sommer, und niemand wird fragen, ob man von der Verschiebung gehört hatte.

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