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Ver.dis Müllstreik: Mieter dürfen kürzen, Eigentümer nicht

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Im Gegensatz zu Haus- und Wohnungseigentümern können Mieter ihre Miete kürzen, wenn Abfälle vor dem Haus liegen. Laut Aussage des Deutschen Mieterbundes hat der Vermieter für einen "geeigneten Zustand der Mietsache" zu sorgen.

Genervte blonde Frau vor ueberquellenden Muelltonnen an einer Strasse, Symbolbild Muellstreik der Entsorgungsbetriebe

Die Eigentümer von Häusern- und Wohnungen stehen schon schlechter da. Die Gebührenordnungen schließen Ansprüche gegen die Entsorgungsunternehmen im Falle eines Streiks aus.

Ausgangspunkt ist der momentane Tarifstreit bei den Müllentsorgern. In mehreren Ländern, Städten und Gemeinden bleibt seit Wochen der Müll liegen. Die Gewerkschaft Ver.di hatte zum Streik aufgerufen.

Quelle: www.spiegel.de und shortnews.stern.de



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