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6.000 Euro Abmahnkosten für privaten Internetauftritt

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Die c´t-TV-Sendung am Samstag, den 29.10., zeigt den Fall eines siebzehnjährigen Schülers, der für seine Webseite farbige Bilder suchte. Er fand auf der britischen Webseite "Free wallpapers" scheinbar kostenlose Bilder von Stars und Sternchen.

Blonde Frau erschrickt ueber ein Anwaltsschreiben mit hoher Forderung vor Monitor mit privater Webseite, Schriftzug Teure Abmahnung

Diese Bildchen sowie das offensichtlich kostenlos nutzbare Starfoto eines Prominenten auf einer anderen Webseite wurden von ihm heruntergeladen und in seiner private Homepage eingebaut.

Prompt schickte eine Hamburger Anwaltskanzlei zwei Abmahnungen wegen Verwendung urhebergeschützten Bildmaterials, bezifferte den Streitwert auf 49.500 Euro und legte eine Rechnung über rund 6.000 Euro Abmahnkosten bei.

Es sind noch weitere aktuelle Fälle bekannt geworden, die allerdings noch geprüft werden.

Quelle: www.heise.de und weitere Top News unter www.shortnews.stern.de



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