Bank reicht Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein
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Im April 2005 soll das 'Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit' in Kraft treten. Das Gesetz erlaubt Behörden private Kontodaten auszuspähen. Eigentlich war das Gesetz als Maßnahme gegen Terror zur Verfolgung illegaler Geldbewegungen vorgesehen.
Eine Volksbank und einer ihrer Kunden wollen dessen Inkrafttreten durch eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht verhindern. Beide berufen sich auf die Grundrechte des effektiven Rechtsschutzes und die Selbstbestimmung bei Informationsherausgabe.
Bei Inkrafttreten des Gesetzes bekommen Finanzbeamte elektronischen Zugriff auf alle Kontodaten. Die Kunden und Banken merken davon nichts. Laut Datenschützern könnten die Informationen von anderen Behörden missbraucht werden.
Quelle: focus.msn.de
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