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Wenn ein ALG II-Empfänger stirbt, müssen Erben das erhaltene ALG II zurückzahlen

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Wenn jemand Arbeitslosengeld II erhält und stirbt, müssen seine Erben das Arbeitslosengeld II, das er in den zehn Jahren vor seinem Tod erhalten hat, zurückbezahlen. Betroffen davon ist jedoch nur die Erbmasse und nicht das Vermögen der Erben.

Dies wurde vom Bundespresseamt bestätigt. Dies gilt jedoch nicht, wenn das erhaltene Arbeitslosengeld II unter 1700 Euro lag. Lebenspartner können einen Freibetrag von 15.500 Euro anrechnen.

Die Regelung besteht, um 'vom Erben die Leistungen zurückzufordern, die der Leistungsempfänger erhalten hat, weil Teile seines Vermögens geschützt und folglich nicht angerechnet wurden', so das Bundespresseamt.

Quelle: focus.msn.de



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