Kein Geld nach ALG II, dann Gründung einer 'Ich-AG' - Neue Richtlinien?!
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Wie bereits bei B24 berichtet, hatten Arbeitslosenverbände dazu aufgerufen, falls jemand nach dem ALG II keine Leistungen erhält, der sollte einfach eine Ich-AG gründen.
Wirtschaftsminister Clement prüft jetzt, ob bei einem Antrag auf eine Ich-AG nicht doch ein Geschäftsplan erstellt werden muss. Wer eine Ich-AG gründet, nur um die 600 Euro monatlich zu erhalten, muss mit einer Rückzahlung des Geldes rechnen.
Die Arbeitslosenverbände zogen ihre Aufforderung eine Ich-AG zu gründen auch teilweise zurück, so sei das nicht gemeint gewesen. Man habe nur sagen wollen, eine Ich-AG könne eine Alternative sein, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.
Quelle: www.freiepresse.de
gründung richtlinien
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