Bremer24 Logo

Kein Geld nach ALG II, dann Gründung einer 'Ich-AG' - Neue Richtlinien?!

Sie befinden sich: Home > News Archiv > Wirtschaft > Kein Geld nach ALG I...

Wie bereits bei B24 berichtet, hatten Arbeitslosenverbände dazu aufgerufen, falls jemand nach dem ALG II keine Leistungen erhält, der sollte einfach eine Ich-AG gründen.

Für die Ich-AG soll ein Geschäftsplan Pflicht werden, Geschäftsfrau prüft einen Businessplan mit rotem Stempel

Wirtschaftsminister Clement prüft jetzt, ob bei einem Antrag auf eine Ich-AG nicht doch ein Geschäftsplan erstellt werden muss. Wer eine Ich-AG gründet, nur um die 600 Euro monatlich zu erhalten, muss mit einer Rückzahlung des Geldes rechnen.

Die Arbeitslosenverbände zogen ihre Aufforderung eine Ich-AG zu gründen auch teilweise zurück, so sei das nicht gemeint gewesen. Man habe nur sagen wollen, eine Ich-AG könne eine Alternative sein, um die Arbeitslosigkeit zu beenden.

Quelle: www.freiepresse.de



gründung richtlinien

Kommentar schreiben

Teilen Sie uns Ihre Meinung mit. Ihr Kommentar wird nach Pruefung veroeffentlicht.

Pflichtfelder


Neusten News in der Kategorie "Wirtschaft"