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Die Urheberrechtsabgabe auf CD/DVD-Rohlinge kann man zurückbekommen

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Werden allerdings auf eine solche CD/DVD Daten gebrannt, über deren Rechte man selbst verfügt (z. B. Urlaubsfotos, backups etc.), besteht laut FFS* ein Recht auf Rückerstattung der Urheberrechtsabgabe.

Tisch mit Spindeln voller Rohlinge, einem Kassenbon und Muenzen

Werden allerdings auf eine solche CD/DVD Daten gebrannt, über deren Rechte man selbst verfügt (z. B. Urlaubsfotos, backups etc.), besteht laut FFS* ein Recht auf Rückerstattung der Urheberrechtsabgabe.

Auch legale Kopien von Filmen und Musik, bei denen kein Kopierschutz umgangen werden muss, sind in Österreich von der Urheberrechtsabgabe ausgenommen. Man kann in Österreich von der Austro Mechana, in Deutschland von der GEMA, die Abgabe zurückfordern.

Quelle: derstandard.at



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