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Gebühr für Kirchenaustritt rechtens

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass NRW ebenso wie andere Bundesländer beim Kirchenaustritt eine Verwaltungsgebühr verlangen darf.



Entgegen eines Kölners, der aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten war, entschieden die Richter, dass diese Gebühr nicht gegen die Religionsfreiheit verstosse. Die Gebühren von 30 Euro, die das Land NRW kassiert, stellen die geordnete Verwaltung der Kirchensteuer sicher, für jede Bearbeitung eines Kirchenaustritts würden trotz Automatisierung ca. 15 Minuten benötigt. Somit sei diese Verwaltungsgebühr mit dem Grundgesetz vereinbar.



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