Renovierungszuschlag auf die Miete ist unzulässig
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In den vergangenen Jahren wurden von der Rechtsprechung "starre" Renovierungsklauseln in Mietverträgen für unwirksam erklärt, da diese unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung abweichen.
Daraufhin klagte ein Vermieter aus Düsseldorf für einen Zuschlag auf die Kaltmiete von 70 Cent pro Quadratmeter. Diese wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe abgewiesen. Ein Ausgleich für unwirksam gewordene Renovierungsklauseln in Mietverträgen ist damit unzulässig. Vermieter dürfen keinen Renovierungszuschlag kassieren.
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