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Urteil: Bei Gesundheitsgefahr kann Mieter sofort ausziehen

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Ein Mieter hat ein sofortiges Kündigungsrecht, wenn das Benutzen der Wohnung die Gesundheit beeinträchtigen kann. So können z. B. Wohnungen mit einer hohen Formaldehyd-Konzentration zu Haut- und Lungenerkrankungen führen, dies entschied das Amtsgericht Trier.

Kündigungsgründe können auch Schimmel, unerwünschter Krabbelbesuch oder starker Nachbarlärm sein, der auf die Nerven und die Gesundheit des Mieters schlägt. Allerdings hat diese Regelung ihre Grenzen, wenn ein Mieter zu empfindlich ist.

So ist der Bau einer Mobilfunkanlage alleine kein Grund, den Mietvertrag zu kündigen, wenn die Bundesimmissionsschutzgesetze die Werte als nicht gesundheitsschädlich einstufen.

Quelle: www.sueddeutsche.de und shortnews.stern.de



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