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Verwaltungsgericht: Bremer Hassprediger widerrechtlich des Landes verwiesen

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Im Februar wurde der Imam der Abu Bakr Moschee von der Bremer Ausländerbehörde wegen angeblicher Hasspredigten ausgewiesen. Da der Deportierte zuvor Rechtsmittel gegen die drohende Ausweisung einlegte, entschied nun das Verwaltungsgericht den Fall.

Dem Einwand des Beklagten wurde stattgegeben. Zudem setzte es eine schallende Ohrfeige für die Behörden: Demnach sei nicht nur die Umwandlung der Aufenthaltserlaubnis in eine befristete, sondern auch die sofortige Abschiebung unrechtmäßig gewesen.

Das Stadtamt kündigt unterdessen an, gegen das Urteil in Revision gehen. Mit Blick auf diese Entwicklung wertete der Bremer Innensenator Röwekamp das Urteil des Verwaltungsgerichtes als einen "Testfall" für das neue Terrorismusbekämpfungsgesetz.

Quelle: www.taz.de und weitere Top News unter www.shortnews.stern.de



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