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Autoradio auf volle Lautstärke - das kann teuer werden

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Wie ADAC-Sprecher Maximilian Maurer erklärte, ist die Musik aus dem Autoradio während der Fahrt ohne weiteres erlaubt. Allerdings darf die Lautstärke nicht so hoch sein, dass das Hörvermögen des Fahrers darunter leidet.

Das ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) eindeutig festgelegt. Ebenso sind Headsets mit zwei Kopfhörern verboten. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von zehn Euro.

Kommt es darüber hinaus aufgrund einer zu hohen Lautstärke im Auto zur Gefährdung des Straßenverkehrs, weil man beispielsweise den Signalton eines Rettungswagens überhört und mit diesem kollidiert, kann das als grobe Fahrlässigkeit angesehen werden.

Quelle: www.westfaelische-rundschau.de und weitere Top News unter  www.shortnews.stern.de



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