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Mietminderung: Warmwasser muss innerhalb von zehn Sekunden aus dem Hahn fließen

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Wie das Berliner Landgericht (AZ: 64 S 266/97) beschloss und der Mieterbund dem zustimmte, muss der Vermieter gewährleisten, dass nach Öffnen des Wasserhahns Wasser mit mindestens 45 Grad Celsius nach maximal zehn Sekunden fließt.

Prüfende Geschäftsfrau hält eine Stoppuhr unter fließendes warmes Wasser aus einem Wasserhahn, Symbolbild dafür dass Warmwasser binnen zehn Sekunden aus dem Hahn fließen muss

Sollte dies nicht der Fall sein, ist zu empfehlen, die Nebenkosten einmal zu überprüfen. Die Warmwasserversorgung ist ein Bestandteil in jeder normalen Abrechnung. Häufig in Teilung mit einer Hausgemeinschaft zu einem festgelegten Anteil.

Wird also nicht schnell genug warmes Wasser bereitgestellt, empfiehlt sich eine Prüfung der Abrechnung.

Quelle: yahoo.com und weitere News unter www.shortnews.stern.de



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