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ETF Steuern 2026: Freibetrag und Vorabpauschale

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Steuern auf ETFs klingen kompliziert, sind für Kleinanleger aber gut beherrschbar. Wie hoch die Abgeltungsteuer ist, was die Vorabpauschale 2026 bedeutet und wie Sie mit Freibetrag und Freistellungsauftrag fast alles steuerfrei halten.

Blonde Frau am Schreibtisch mit Laptop, Steuerformular und Taschenrechner, Schriftzug „ETF und Steuern“

Wer in einen ETF-Sparplan investiert, denkt an Rendite, selten an das Finanzamt. Doch spätestens beim ersten Gewinn oder zum Jahreswechsel wird die Steuer zum Thema. Die gute Nachricht: Bei den ETF Steuern bleibt die Belastung für die meisten Kleinanleger überschaubar, wenn sie zwei, drei Dinge richtig machen. Dieser Ratgeber erklärt, wie ETF Steuern 2026 funktionieren, also wie ETFs besteuert werden, was die berüchtigte Vorabpauschale mit Ihnen zu tun hat und mit welchen Freibeträgen Sie fast alles steuerfrei halten. Eine Steuerberatung ersetzt er nicht.

ETF Steuern: Wie Gewinne grundsätzlich besteuert werden

Bei Kapitalerträgen greift ein eigener, fester Steuersatz, unabhängig von Ihrem normalen Einkommen.

Auf Gewinne aus Verkäufen und auf Ausschüttungen fällt die Abgeltungsteuer an: 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent. Wer Kirchensteuer zahlt, kommt auf rund 28 Prozent. Anders als beim Lohn steigt dieser Satz nicht mit dem Einkommen. Genau das macht ETF Steuern für Anleger überschaubar. Bei einem deutschen Broker müssen Sie sich um die Abführung nicht kümmern, die Bank überweist die Steuer direkt ans Finanzamt. Diese vier Größen bestimmen 2026, wie viel am Ende übrig bleibt:

BegriffWert 2026Was er bedeutet
Abgeltungsteuer25 % + Soli = 26,375 %Pauschale Steuer auf Kapitalgewinne, ggf. plus Kirchensteuer
Sparerpauschbetrag1.000 € / 2.000 €Jährlicher Freibetrag für Singles bzw. Paare
Teilfreistellung30 %Anteil der Erträge bei Aktien-ETFs, der steuerfrei bleibt
Basiszins (Vorabpauschale)3,20 %Grundlage für die jährliche Vorauszahlung, 2025 waren es 2,53 %

Zwei davon senken Ihre Steuer spürbar, der Freibetrag und die Teilfreistellung. Wie das zusammenspielt, zeigen die nächsten Abschnitte.

Der Freibetrag: 1.000 Euro bleiben steuerfrei

Bevor der Staat überhaupt etwas bekommt, steht Ihnen ein jährlicher Freibetrag zu.

Der Sparerpauschbetrag liegt 2026 unverändert bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Paare. Bis zu dieser Grenze bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne komplett steuerfrei. Auch Kinder haben einen eigenen Pauschbetrag von 1.000 Euro. Damit die Bank den Freibetrag anwendet, brauchen Sie einen Freistellungsauftrag. Ohne ihn zieht sie die Steuer ab, und Sie müssen sie sich später über die Steuererklärung zurückholen.

Teilfreistellung: 30 Prozent gehen steuerfrei aus

Für Aktien-ETFs gibt es eine zweite Entlastung, die viele nicht kennen.

Weil ETFs auf Fondsebene bereits Steuern zahlen, stellt der Staat einen Teil der Erträge beim Anleger frei. Bei Aktien-ETFs mit einem Aktienanteil von mindestens 51 Prozent sind das 30 Prozent der Erträge. Von 1.000 Euro Gewinn sind also nur 700 Euro überhaupt steuerpflichtig. Bei Mischfonds sind es 15 Prozent, reine Anleihe- oder Geldmarkt-ETFs gehen leer aus. Diese Teilfreistellung zieht die Bank automatisch ab, Sie müssen nichts beantragen.

Die Vorabpauschale: das unbekannte Wesen

Ein Begriff sorgt bei ETF-Sparern regelmäßig für Stirnrunzeln, und er gehört zu den ETF Steuern, die am meisten Fragen aufwerfen.

Ein thesaurierender ETF legt Gewinne automatisch wieder an und schüttet nichts aus. Ohne Gegenmaßnahme könnten Sie die Steuer jahrzehntelang aufschieben. Damit das nicht passiert, gibt es die Vorabpauschale, eine kleine jährliche Vorauszahlung auf künftige Gewinne. Sie richtet sich nach einem Basiszins, den das Finanzministerium festlegt. Für 2026 liegt er bei 3,20 Prozent, nach 2,53 Prozent im Jahr zuvor. Gerechnet wird mit 70 Prozent dieses Zinses auf den Wert Ihres ETFs zu Jahresbeginn. Ein Beispiel für ein Depot mit 10.000 Euro:

SchrittRechnungErgebnis
Basisertrag10.000 € × 3,20 % × 0,7224 €
Teilfreistellung abziehen224 € − 30 %156,80 €
Steuer darauf156,80 € × 26,375 %rund 41 €
Mit Freibetraginnerhalb 1.000 € Pauschbetrag0 € fällig

Die Vorabpauschale fällt nur an, wenn Ihr ETF im Jahr auch tatsächlich an Wert gewonnen hat, und sie wird auf einen späteren Verkaufsgewinn angerechnet, doppelt zahlen Sie also nie. Für das Jahr 2026 bucht die Bank sie Anfang Januar 2027 ab. Solange Ihr Freibetrag reicht, zahlen Sie in der Praxis nichts. Wichtig ist nur, genug Guthaben auf dem Verrechnungskonto zu lassen, damit die Bank die kleine Summe einziehen kann.

Thesaurierend oder ausschüttend: steuerlich fast egal

Viele Einsteiger fragen sich, welche ETF-Variante steuerlich günstiger ist. Die Antwort beruhigt.

Früher hatten ausschüttende ETFs einen Steuervorteil, seit der Reform von 2018 ist der Unterschied weg. Bei ausschüttenden ETFs wird die Steuer direkt von jeder Ausschüttung einbehalten. Bei thesaurierenden greift die Vorabpauschale, die genau diese Lücke schließt. Über die gesamte Laufzeit zahlen Sie in beiden Fällen ungefähr gleich viel. Für den Vermögensaufbau ist die thesaurierende Variante trotzdem bequemer, weil die Wiederanlage automatisch läuft und den Zinseszins nährt.

Ausländischer Broker? Dann ist Eigenarbeit nötig

Ein Punkt unterscheidet deutsche und ausländische Anbieter grundlegend.

Deutsche Broker führen die Steuer automatisch ab, ausländische nicht. Wer sein Depot bei einem Anbieter ohne deutsche Steuerabwicklung führt, muss die Erträge selbst in der Anlage KAP der Steuererklärung angeben und die Steuer nachzahlen. Das ist legal und kein Nachteil, erfordert aber Disziplin. Wer sich das ersparen will, wählt einen Broker, der die Abgeltungsteuer direkt einbehält. Im Zweifel hilft ein Blick in die Unterlagen des Anbieters oder eine kurze Rückfrage.

Diese Steuerfehler kosten bares Geld

Die meisten Steuerprobleme entstehen nicht durch komplizierte Regeln, sondern durch Nachlässigkeit.

Alle vier Fehler bei den ETF Steuern lassen sich mit wenigen Minuten Aufwand vermeiden. Ein einmal richtig gesetzter Freistellungsauftrag und ein ausreichend gedecktes Verrechnungskonto erledigen den größten Teil.

Wie handhaben Sie die ETF-Steuer?

Haben Sie Ihren Freistellungsauftrag schon optimal auf Ihre Banken verteilt, oder kam die Vorabpauschale für Sie überraschend? Nutzen Sie lieber thesaurierende oder ausschüttende ETFs, und warum? Schreiben Sie es in die Kommentare. Uns interessiert auch: Macht Ihnen die Steuererklärung fürs Depot Mühe, oder läuft bei Ihnen alles automatisch?



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