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Freistellungsauftrag: 1.000 Euro steuerfrei sichern

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Ohne ein einziges Formular zieht die Bank dir auf jeden Euro Zinsen Steuer ab. Dabei darfst du 1.000 Euro im Jahr steuerfrei kassieren, Paare sogar 2.000. Der Freistellungsauftrag ist schnell gestellt. Wer ihn vergisst, verschenkt bares Geld.

Blonde Frau im Kleid sitzt entspannt am Laptop und kümmert sich um ihre Geldanlage, daneben Euro-Scheine und Münzen

Wer Geld auf dem Tagesgeldkonto hat oder in ETFs spart, kennt das Ärgernis vielleicht: Die Bank schreibt die Zinsen gut, doch ein Teil ist sofort wieder weg. Rund 26 Prozent zieht sie automatisch als Steuer ab und überweist sie ans Finanzamt, und das ab dem ersten Euro. Das musst du nicht hinnehmen. Mit einem Freistellungsauftrag bleibt ein großer Teil deiner Erträge steuerfrei, und er ist in wenigen Minuten gestellt.

Bevor es ans Einrichten geht, lohnt ein Blick darauf, was hinter dem sperrigen Wort steckt.

Was der Freistellungsauftrag eigentlich macht

Der Staat gewährt jedem Sparer einen Freibetrag auf Kapitalerträge, den Sparer-Pauschbetrag. Bis zu dieser Grenze bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei. Der Freistellungsauftrag ist nicht dieser Freibetrag selbst, sondern dein Auftrag an die Bank, ihn direkt anzuwenden. Fehlt er, kassiert das Finanzamt mit, und du holst dir das Geld erst über die Steuererklärung zurück.

So hoch ist der Pauschbetrag:

ZeitraumEinzelpersonPaare zusammen
seit 2023 (auch 2026)1.000 €2.000 €
2009 bis 2022801 €1.602 €

Diese Höhe gilt seit 2023 und blieb auch 2026 unverändert. Wer keinen Auftrag stellt, zahlt auf jeden Euro Ertrag die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag, macht zusammen 26,375 Prozent. Bist du Kirchenmitglied, sind es bis zu 27,99 Prozent. Bei 1.000 Euro Zinsen wandern so über 260 Euro ans Finanzamt, die du dir hättest sparen können.

Damit klar wird, wofür der Auftrag überhaupt gilt, hier die Erträge, die er abdeckt.

Diese Erträge zählen dazu

Der Freistellungsauftrag wirkt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu gehören:

Nicht erfasst sind dagegen Mieteinnahmen, Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie oder Erträge aus Riester- und Rürup-Verträgen. Sobald klar ist, welche Erträge zählen, geht es um die Frage, die bei mehreren Konten am häufigsten schiefläuft: die Aufteilung.

Auf mehrere Banken clever aufteilen

Der Pauschbetrag steht dir einmal pro Jahr zu, nicht pro Bank. Splitten darfst du ihn trotzdem und jeder Bank einen eigenen Freistellungsauftrag erteilen. Nur die Summe aller Aufträge darf die 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro nicht überschreiten. Pro Bank reicht ein Auftrag für alle Konten und Depots dort.

Am meisten holst du heraus, wenn du dort am meisten freistellst, wo die höchsten Erträge anfallen. Eine mögliche Aufteilung für eine Einzelperson:

BankAnlageErwarteter ErtragFreistellung
Bank ATagesgeldrund 200 €200 €
Bank BFestgeldrund 300 €300 €
Broker CETF-Sparplanrund 500 €500 €
Summe1.000 €

Stellst du irgendwo zu wenig frei, zieht diese Bank trotzdem Steuer ab, selbst wenn du insgesamt unter dem Pauschbetrag bleibst. Verloren ist das Geld nicht, du holst es dir über die Anlage KAP der Steuererklärung zurück. Stellst du in Summe zu viel frei und kassierst tatsächlich mehr als erlaubt steuerfrei, musst du nachzahlen. Die Banken melden deine freigestellten Erträge ans Bundeszentralamt für Steuern, das alle Daten zusammenführt. Ein Versehen heißt Nachzahlung, Absicht kann als Steuerhinterziehung gelten.

Steht die Aufteilung, ist das Einrichten selbst schnell erledigt.

So richtest du ihn ein

Der Auftrag läuft über die Bank, nicht über das Finanzamt. Meist geht es in wenigen Klicks im Online-Banking oder in der App, sonst per Formular. In diesen Schritten bist du durch:

  1. Im Banking den Punkt „Freistellungsauftrag" oder „Steuern" öffnen.
  2. Den gewünschten Betrag eintragen, am besten „bis auf Widerruf".
  3. Die Steuer-Identifikationsnummer angeben. Ohne sie ist der Auftrag unwirksam.
  4. Bei Gemeinschaftskonten die Steuer-ID beider Partner ergänzen.
  5. Absenden und die Bestätigung aufbewahren.

Ein Freistellungsauftrag wirkt immer rückwirkend ab dem 1. Januar des Jahres, in dem du ihn stellst. Reichst du ihn im November ein, deckt er das ganze Jahr ab, und bereits gezahlte Steuer bekommst du von der Bank zurück. Für frühere Jahre geht das nicht mehr. Ändern oder löschen kannst du ihn jederzeit, allerdings selten rückwirkend. Viele Banken sperren die Bearbeitung rund um den Jahreswechsel, manche schon Mitte Dezember. Wer noch fürs laufende Jahr handeln will, sollte deshalb nicht bis Silvester warten.

Soweit der Normalfall. Für Familien, Geringverdiener und ETF-Sparer gelten ein paar Extraregeln, die bares Geld wert sind.

Sonderfälle: Kinder, Rentner und ETFs

Auch Kinder haben einen eigenen Pauschbetrag von 1.000 Euro. Dafür braucht es ein Konto oder Depot auf den Namen des Kindes und dessen eigene Steuer-ID. Die Erträge des Kindes zählen dann nicht zu deinen. Achtung bei der Krankenversicherung: Übersteigt das Gesamteinkommen des Kindes 2026 die Grenze von 565 Euro im Monat, fällt es aus der beitragsfreien Familienversicherung. Kapitalerträge zählen dabei mit.

Wer wenig verdient, fährt oft mit der Nichtveranlagungsbescheinigung besser. Sie stellt Kapitalerträge sogar über den Pauschbetrag hinaus steuerfrei, solange das gesamte zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. Der liegt 2026 bei 12.348 Euro. Die Bescheinigung beantragst du mit dem Formular NV 1 A beim Finanzamt, sie gilt meist drei Jahre und ersetzt den Freistellungsauftrag. Für Rentner mit kleiner Rente, Studierende und Kinderdepots lohnt sie sich besonders. Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, hilft zusätzlich die Günstigerprüfung in der Anlage KAP: Das Finanzamt rechnet dann mit deinem niedrigeren Satz und erstattet zu viel gezahlte Steuer.

Ein eigener Fall sind thesaurierende ETFs, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. Damit der Staat trotzdem jährlich etwas bekommt, gibt es die Vorabpauschale. Sie war jahrelang ausgesetzt, ist nun aber zurück, und 2026 kräftiger als zuvor: Der zugrunde liegende Basiszins liegt bei 3,20 Prozent, dem höchsten Wert seit Einführung. Fällig wird die Pauschale Anfang 2027, verrechnet über deinen Freistellungsauftrag, sofern dort noch Luft ist. Als grobe Marke deckt der volle Pauschbetrag ein Aktien-ETF-Vermögen von rund 63.000 Euro ab. Ist kein Volumen mehr frei, bucht die Bank die Steuer vom Verrechnungskonto ab, also sorge für Deckung.

Wenn du diese Fälle kennst, bleibt nur noch, die typischen Stolperfallen zu umgehen.

Die häufigsten Fehler

Die meisten Fehler kosten schlicht Geld, das dir zusteht. Diese fünf sieht man am häufigsten:

FehlerFolgeDas hilft
Gar keinen Auftrag gestelltSteuer ab dem ersten EuroAuftrag stellen, Steuer über Anlage KAP zurückholen
Betrag zu niedrig angesetztunnötiger AbzugHöhe anpassen
Steuer-ID vergessenAuftrag unwirksamkorrekte Steuer-ID nachreichen
Über mehrere Banken zu viel freigestelltNachzahlung ans FinanzamtSumme unter dem Pauschbetrag halten
Bei Kontowechsel alten Auftrag vergessenVolumen bleibt blockiertalten Auftrag löschen oder befristen

Hast du schon zu viel Steuer gezahlt, ist nichts verloren. Über die Anlage KAP der Steuererklärung rechnet das Finanzamt den Pauschbetrag nachträglich an und erstattet die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer. Bleibt die Frage, ab wann sich der ganze Aufwand überhaupt rechnet.

Wie viel Erspartes lohnt sich?

Den vollen Pauschbetrag schöpfst du nur aus, wenn genug Erträge zusammenkommen. Wie viel Guthaben dafür nötig ist, hängt am Zinssatz:

ZinssatzFür 1.000 € ZinsenFür 2.000 €
2 %50.000 €100.000 €
3 %33.000 €67.000 €
4 %25.000 €50.000 €

Beim Tagesgeld lagen die besten Anbieter im Juni 2026 bei gut 3 Prozent, einzelne Aktionszinsen sogar darüber. Schon mit 25.000 bis 33.000 Euro ist der Pauschbetrag eines Singles damit ausgereizt. Aber auch wer weniger anlegt, sollte den Auftrag stellen: Er kostet nichts, gilt bis auf Widerruf und schützt jeden Euro Ertrag von Anfang an.

Und damit liegt der Ball bei dir.

Und wie machst du es?

Hast du deinen Freistellungsauftrag schon optimal verteilt, oder zahlst du noch unnötig Steuer auf deine Zinsen? Setzt du vielleicht lieber auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung? Schreib deine Erfahrung oder deine Frage unten in die Kommentare. Vielleicht bringst du damit jemanden auf die richtige Idee, der gerade Geld verschenkt, ohne es zu merken.



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