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Sensible Antragsdaten von ALG II Empfängern per Telefonanfrage

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Ein von der Bundesagentur für Arbeit (BA) beauftragtes Call-Center befragt zur Zeit 1,2 Millionen ALG-II-Empfänger per Telefon zu ihren Antragsdaten. Anliegen der Befragung sei es ausschließlich, so die BA, gespeicherte Daten abzugleichen.

Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar fordert den sofortigen Stopp dieser Aktion, da sie nach seiner Meinung wesentliche datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht berücksichtige und auch nicht mit den Bundes-Datenschützern abgestimmt wurde.

Obwohl sensible Sozialdaten abgefragt würden, werde der Angerufene nicht darauf hingewiesen, dass die Auskunft freiwillig sei. Die Authentifizierung der Anrufer ist nicht überprüfbar, Anrufe von Dritten zwecks Datenmissbrauch sind nicht auszuschließen.

Quelle: de.internet.com



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