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NRW: Kinderschänder verlangt Aufhebung seiner Kündigung

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Vor dem Arbeitsgericht in Marl will ein verurteilter Kinderschänder erreichen, dass er seine Arbeit zurückbekommt. Er war bis zu seiner Verurteilung im Juni als Werksfeuerwehrmann bei einer hiesigen Firma beschäftigt.

Nachdem er seine Strafe wegen des jahrelangen sexuellen Missbrauchs seiner beiden Stieftöchter erhielt, kündigte ihm der Betrieb. Er legte jedoch gegen das Urteil Revision ein, deshalb sei die Entlassung nicht berechtigt.

Als weiteren Punkt führte die Verteidigung auf, dass die Arbeit des Mandanten nichts mit der Straftat zu tun habe.

Quelle: www.wmtv-online.de



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