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Nach Urteil gegen russische Musikdownload-Seite ist sie immer noch offen

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Eigenartiger Weise, so beschreibt es Heise-online, wurde die von den deutschen Phonoverbänden beim Landgericht München initierte Einstweilige Verfügung zwei Monate lang in den Schubladen der großen Musikverlage belassen.

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Bereits am 11. Mai war das Urteil gegen die russische Seite allofmp3 ergangen. Am 08. Juli lag den russischen Download-Betreibern immer noch kein Urteil vor. Doch HP-Besitzer hatten eine Aufforderung von Rechtsanwälten vorher erhalten. (Report4u.de berichtete)

Private und kommerzielle HP-Betreiber, wie SWR3, die auf die russische Seite lobend hingewiesen hatten, müssen demnach bis 12. Juli die entsprechenden Verweise darauf löschen. Das Urteil selbst habe in Russland für allofmp3 keine Konsequenzen.

Quelle: www.heise.de



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