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Führerscheinentzug wegen Drogen rechtens, obwohl keine Fahrt nachgewiesen wurde

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Ein Mann versuchte im Landkreis Daun (Rheinland-Pfalz) ein Fahrzeug zuzulassen. Der Mitarbeiter der Zulassungsstelle bemerkte eine Alkoholfahne. Die daraufhin genommenen Blut- und Urinproben wiesen den Konsum verschiedener Drogen nach.

Er hatte 0,54 Promille Alkohol im Blut und hatte vorher - mit zeitlichem Abstand - Cannabis und Amphetamine konsumiert. Sein Führerschein wurde eingezogen, wogegen er klagte. Er sei an dem betreffenden Tag gar nicht Auto gefahren.

Das Gericht entschied jedoch, dass der Mann grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Sein Konsumverhalten, das Konsumieren verschiedener Drogen gleichzeitig, weise darauf hin. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.

Quelle: yahoo.com



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