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Am Airport falsch eingereiht - BGS konnte deshalb Frau festnehmen

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Der Irrtum einer in Köln registrierten Frau, die sich im Düsseldorfer Flughafen versehentlich an ein in die Türkei abzufertigendes Gate statt an das nach Spanien angestellt hatte, war folgenreich. BGS-Beamten hielten sie wegen eines Haftbefehls fest.

Die aus Polen stammende Frau wollte eigentlich nach Spanien ausreisen und wäre dabei von einer Ausweiskontrolle verschont geblieben. Aber die Prüfung in Richtung Türkei ergab, dass nach der 26-Jährigen wegen Steuerhinterziehung gefahndet wurde.

Durch eine Anzahlung von 300 Euro auf ihre Steuerschuld in Höhe von 370 Euro versuchte sie trotzdem eine Reise nach Ibiza antreten zu dürfen. Doch die BGS-Beamten blieben hart. Erst nach der kompletten Zahlung ließen sie die Frau in Urlaub fliegen.

Quelle: www.dw-world.de



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