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Deutschland: Neues Gesetz gegen Jamba und Co.

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Am heutigen Mittwoch wird das Bundeskabinett über Änderungen im Bereich telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beraten. Grund für diesen Schritt sind die hohen Handyrechnungen speziell bei den Jugendlichen.

Frau sitzt im Wohnzimmer und prueft eine lange Telefonrechnung neben Handy und Taschenrechner

Alle Unternehmen, die SMS-Dienste für Mobiltelefone anbieten wie z. B. Klingeltöne oder ähnliches, wären demnach dazu verpflichtet, den Kunden auf die entstehenden Kosten ab einem Euro via Kurzmitteilung hinzuweisen.

Auch bei Bestellungen, die ein Abonnement beinhalten, muss der Kunde per SMS auf die möglichen Kosten hingewiesen werden. Die Auskunftsdienste müssen ab einem Betrag von drei Euro dem Kunden Preisinfos zukommen lassen.

Quelle: futurezone.orf.at



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