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Alkoholkontrolle kann ungültig sein

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Bei einem Autofahrer wurde keine 20 Minuten nach seinem letzten Alkoholkonsum ein Atemalkoholtest von der Polizei durchgeführt und anschließend ein Bußgeld und Fahrverbot verhängt.

Der Mann klagte jedoch vor Gericht, da es für das Messverfahren nötig ist nach dem letzten Schluck mindestens 20 Minuten zu warten um vernünftige Messwerte zu erhalten.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat daraufhin entschieden, dass die verhängten Strafen und der Test nicht gültig sind. Die Beamten müssen bei einem standardisierten Messverfahren die Vorgaben präzise einhalten, damit das Ergebnis gültig ist.

Quelle: www.avd.de



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