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ALG II: Streitfrage Auto

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Alle die Arbeitslosengeld II beziehen, können ihre Personenwagen und Motorräder behalten, wenn der Schätzwert nicht über die 5.000 Euro-Grenze hinausgeht. Das gleiche trifft für arbeitende Angehörige zu, die zusammen in einem Haushalt leben.

Nach Aussagen der Bundesagentur für Arbeit sei diese Wertgrenze vernünftig. Übersteigt es aber die Grenze wird das Auto automatisch zu den Vermögensfreibeträgen dazu gerechnet.

Experten sehen da aber in der Realität mehrere Probleme, wie regional bedingte Unterschiede, Schätzwerte die in Schwacke-Listen zu finden sind, können häufig in einigen Gebieten überhaupt nicht erreicht werden.

Quelle: yahoo.com



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