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Kiel: Polizist wegen Kinderpornos verurteilt - Berufung

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Ein Polizeiobermeister ist vom AG Lübeck wegen des Besitzes von mehreren Hundert Kinderporno-Dateien zu einer milden Geldstrafe verurteilt worden. Berufung wurde eingelegt und vom Dienst wurde er suspendiert. Ein Disziplinarverfahren ist anhängig.

Der Staatsanwalt hat kein Rechtsmittel eingelegt. Somit kann die Geldstrafe von 3.000,00 € nicht höher ausfallen. Die Gründe der Berufung sind nicht bekannt. Der Verteidiger hat einen Monat Zeit dafür. Eine Rückkehr in den Polizeidienst sei möglich.

Das Disziplinarverfahren ruht bis zu einem rechtskräftigen Urteil. Die Kollegen des Polizeibeamten waren empört und meinten: 'Mit einer Herabstufung des Dienstgrades sei es nicht getan'. Eine Anzeige wegen 'sexuellem Missbrauch' war unbegründet.

Quelle: www.kn-online.de



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