Entgegen Versprechen der Regierung: Erste Mieterin muss wegen Hartz IV umziehen
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Die Bundesregierung hatte Zwangsumzüge und ähnliche Sachen, die aufgrund von Hartz-IV auf die Bürger zukommen werden, immer als 'Panikmache“ bezeichnet und betont, „das alles wird nicht eintreten“. Ein Fall aus Bochum beweist das Gegenteil.Dort hat eine Frau die Anweisung bekommen, sich eine neue, kleinere Wohnung zu suchen, ansonsten werde sie ab Januar kein Arbeitslosengeld II erhalten. Die Frau wohnt in einer 57 qm-Wohnung, obwohl ihr nur 45 qm 'zustehen'.
Jedoch bezahlt sie nur 4,09 €/qm an Miete, was unter der Höchstgrenze von 4,87 €/qm liegt. Wenn man dies auf den Monat umrechnet, liegt der Streitwert bei 13,65 €. Die Frau hat nun zwei Monate Zeit für ihre Wohnungssuche.
Quelle: www.rbi-aktuell.de
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