Soviel bezahle ich nicht - Schlüsseldienst muss 130 Euro an Kundin zurückzahlen
Sie befinden sich: Home > News Archiv > Gericht > Soviel bezahle ich n...
Eine Frau hat heute einen Prozess gegen einen Schlüsseldienst gewonnen. Die Kundin hatte wegen einer horrenden Rechnung das Unternehmen bei Gericht verklagt.Die Dame hatte im Mai dieses Jahres einen Schlüsseldienst in München damit beauftragt ihre Wohnung notgedrungen aufzusperren. Das Unternehmen hatte mit 41 Euro pro Leistung im Internet geworben.
Nach getaner Arbeit, bekam die Dame einen Schock als sie die Rechnung las, satte 180 Euro hatte ein Mitarbeiter von ihr verlangt. Die Frau klagte die horrende Rechnung ein, mit Erfolg. Die Richter gaben der Kundin recht.
Quelle: www.n-tv.de
Neusten News in der Kategorie "Gericht"
| • US-Dienstleister zahlen Millionenstrafe wegen IT-Sicherheits... Über 11 Millionen Dollar zahlen zwei IT-Firmen, weil sie New York eine... |
| • Prager Urteil: KI-Bilder frei von Urheberrechten Ein tschechisches Gericht hat entschieden, dass Bilder, die von Künstl... |
| • Formlose Abmeldung von Werbemails: Urteil stärkt Verbraucher... Ein Urteil des Landgerichts Paderborn bestätigt, dass die Abmeldu... |
| • Wichtige BGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs könnte Mieter künftig an den K... |
| • Finanzielles Desaster: Trumps 450-Millionen-Dollar Krise Donald Trump steht vor einer finanziellen Krise: Er kann die 450 Milli... |
| • Gerichts-Urteile zu Hartz IV Teil 5 Immer mehr Menschen in Deutschland leben von HartzIV (auch ALGII genan... |
| • Gerichts-Urteile zu Hartz IV Teil 10 Immer mehr Menschen in Deutschland leben von HartzIV (auch ALGII genan... |
| • Gerichts-Urteile zu Hartz IV Teil 9 Immer mehr Menschen in Deutschland leben von HartzIV (auch ALGII genan... |
| • Gerichts-Urteile zu Hartz IV Teil 8 Immer mehr Menschen in Deutschland leben von HartzIV (auch ALGII genan... |
| • Gerichts-Urteile zu Hartz IV Teil 7 Immer mehr Menschen in Deutschland leben von HartzIV (auch ALGII genan... |


Kommentar schreiben
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit. Ihr Kommentar wird nach Pruefung veroeffentlicht.