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Domains können gepfändet werden

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Erwirkt ein Gläubiger einen Titel gegen einen Schuldner, der nicht zahlt, kann er die Zwangsvollstreckung betreiben. Pfändbar sind aber nicht nur Sachen und Forderungen, sondern auch Domains.

Dies hat das Landgericht Mönchengladbach nun in einem Urteil klargestellt. Lediglich, wenn die Domain zwingend für den Job benötigt werde, sei eine Pfändung ausgeschlossen.

Hingegen nicht durchgehen ließen die Richter die Argumente des Klägers, dass die Versteigerung der Domain mit einem hohen Wertverlustrisiko verbunden sei; denn das, so konstatierte das Gericht, sei eine typische Eigenart von Auktionen.

Quelle: www.heise.de



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