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Europäischer Gerichtshof: Kein Recht auf Leben für Ungeborene

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In den europäischen Ländern gibt es keine Übereinstimmung über die Anfänge des Lebens, weder in juristischer noch in wissenschaftlicher Hinsicht.

Das in der Europäischen Konvention 'verankerte Recht auf Leben' ist zum Schutz von 'Personen' und könne daher nicht auf Embryonen angewendet werden. Folglich steht die Tötung von ungeborenem Leben auch nicht unter Strafe, urteilte das Gericht gestern.

Damit erlitt die französische Klägerin Thi-Nho Vo am Gerichtshof von Straßburg eine Niederlage. Sie wurde 1991 im Krankenhaus das Opfer einer Verwechslung, in deren Folge ihr Baby abgetrieben werden musste.

Quelle: morgenpost.berlin1.de



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