Die Aussage 'Eltern haften für ihre Kinder' trifft nicht immer zu
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Oft passiert Kindern ein Ungeschick und sie streifen zum Beispiel mit ihrem Fahrrad ein abgestelltes Auto. Doch ob dem in diesem Fall Geschädigten der Schaden ersetzt werden muss, kommt gleich auf mehrere Aspekte an:Wurde die Aufsichtspflicht verletzt? Wie alt ist das Kind? Wie entstand der Schaden? Grob fahrlässig oder gar mit Vorsatz? Generell gilt: Bis zum Alter von acht Jahren, kann ein Kind gar nicht haftbar gemacht werden.
Im Straßenverkehr sogar erst ab zwölf, aber auch nur dann, wenn das Kind einen möglichen Unfallverlauf hätte einschätzen können. Und: Eltern müssen generell nur dann für ihre Sprösslinge haften, wenn die Aufsichtspflicht von den Eltern verletzt wurde.
Quelle: www.news.de
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