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Spam-Gerichtsentscheid: Recht auf Verschonung vor unverlangter Werbung

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Das Amtsgericht Mannheim hat entschieden, dass unverlangte Werbenewsletter auch dann verboten sind, wenn es eine Möglichkeit gibt, sich über einen Link auszutragen. Es dürfen demnach nur Mails zugestellt werden, wenn der Empfänger eingewilligt hat.

Ueberfuellter Hausbriefkasten mit Werbeprospekten

Das Gericht geht davon aus, dass der Absender nach Kenntnisnahme der Aktivität der Mailadresse, diese Kenntnis dazu nutzt, diese selbst nicht mehr zu gebrauchenden E-Mail-Adressen zu verkaufen und somit für weitere Spam-Mails zu sorgen.

Diese Entscheidung gilt auch für die Zusendung an Privatleute. Mit der Begründung 'jeder hat das Recht, von unverlangter Werbung verschont zu bleiben' sind sogar Werbegrußkarten von Parteien verboten.

Quelle: heise.de



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