Google Maps DSGVO: Karte einbinden oder besser ersetzen
Sie befinden sich: Home > News Archiv > Webmaster > Google Maps DSGVO: K...
Eine Google-Karte auf der Kontaktseite lädt Daten von Google, bevor jemand klickt. Wie Sie Google Maps DSGVO-konform einbinden oder durch eine bessere Lösung ersetzen: Routenlink, eigenes Kartenbild, Klick zum Laden.
Die Google-Karte auf der Kontaktseite gehört zu den Elementen, über die kaum jemand nachdenkt. Code kopieren, einfügen, fertig. Genau dieser Code baut beim Aufruf der Seite eine Verbindung zu Google auf, bevor der Besucher irgendetwas angeklickt hat. Wer Google Maps DSGVO-konform nutzen will, hat zwei saubere Wege: die Karte erst nach einem Klick laden oder sie durch etwas ersetzen, das ganz ohne Google auskommt. Für die meisten kleinen Betriebe ist der zweite Weg der bessere, und er ist oft sogar hilfreicher für die Besucher.
Was beim Laden einer eingebetteten Google-Karte passiert
Eine eingebettete Karte ist kein Bild auf Ihrem Server. Sie ist ein Fenster auf fremde Rechner. Der Browser des Besuchers lädt Kartenkacheln, Skripte und Schriften von mehreren Google-Domains, darunter google.com, maps.googleapis.com, maps.gstatic.com und fonts.gstatic.com. Dabei geht zwangsläufig die IP-Adresse an Google, dazu Browser- und Geräteinformationen. Analysen von Datenschutzberatern berichten außerdem, dass Google Maps Cookies wie NID setzt. Welche Cookies und Local-Storage-Einträge im Herbst 2026 genau anfallen, hängt von Browser und Einbettungsart ab. Wer Google Maps DSGVO-konform betreiben will, prüft das am besten selbst, wie weiter unten beschrieben.
Google selbst macht kein Geheimnis daraus. In den Nutzungsbedingungen der Google Maps Platform für den Europäischen Wirtschaftsraum steht, dass Google zur Bereitstellung der Dienste Daten erhebt, ausdrücklich genannt sind Suchbegriffe, IP-Adressen sowie Breiten- und Längengrade. Ist der Besucher bei Google angemeldet, schickt der Browser vorhandene Google-Cookies grundsätzlich mit.
Der Referer verrät normalerweise, von welcher Seite der Aufruf kommt. Googles eigener Einbettungscode setzt hier referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin", dann geht nur die Domain an Google und nicht der vollständige Pfad. Am Grundproblem ändert das nichts: Die Verbindung steht, bevor der Besucher gefragt wurde. Für die Frage nach Google Maps DSGVO ist genau dieser Moment entscheidend, nicht der spätere Klick auf die Karte.
Google Maps DSGVO: was die Aufsichtsbehörden verlangen
Die Rechtsgrundlage liegt in § 25 TDDDG. Wer Informationen auf dem Endgerät speichert oder darauf zugreift, braucht eine Einwilligung, es sei denn, das ist für einen ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich. Die Grundlagen dazu, vom Ablehnen-Button bis zur Gestaltung des Banners, stehen in unserem Ratgeber dazu, was beim Cookie-Banner jetzt wirklich Pflicht ist. Hier geht es nur um die Karte.
Für Karten haben die deutschen Datenschutzbehörden eine klare Linie. In ihrer Orientierungshilfe Digitale Dienste (DSK, Version 1.2, November 2024) zählen sie Kartendienste ausdrücklich zu den Zusatzdiensten (Rn. 74). Aus dem Aufruf einer Website folgt nach Rn. 76 nicht automatisch, dass der Besucher auch alle Zusatzfunktionen haben will. Gewünscht ist die Karte erst, wenn er sie aktiv aufruft. Daraus ergibt sich der Klick zum Laden als der Weg, den die Behörden selbst beschreiben, um Google Maps DSGVO-konform anzubieten.
Zwei Punkte aus der Orientierungshilfe übersehen viele. Erstens braucht es kein Cookie, damit § 25 greift: Auch Local Storage und das Auslesen von Geräteeigenschaften per JavaScript zählen. Zweitens sind es zwei Einwilligungen, eine nach § 25 Abs. 1 TDDDG für den Zugriff auf das Gerät und eine nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für die Übermittlung an Google. Ein berechtigtes Interesse nach lit. f trägt die Übermittlung nach Behördensicht regelmäßig nicht, weil es mildere Mittel gibt: einen Link oder ein eigenes Bild.
In der Literatur und in manchen Plugin-Dokumentationen findet sich die Gegenmeinung, eine Karte auf der Kontaktseite sei ein vom Besucher gewünschter Dienst. Darauf würde ich keine Website bauen. Die Behörden sehen es anders, und wer es darauf ankommen lässt, trägt das Risiko allein.
Google ist kein Auftragsverarbeiter
Ein häufiger Fehler in Datenschutzerklärungen zum Thema Google Maps DSGVO: Google wird als Auftragsverarbeiter geführt. Die Nutzungsbedingungen der Maps Platform für den EWR verweisen in Ziffer 4.5 auf die Controller-Controller Data Protection Terms. Google handelt damit als eigener Verantwortlicher, einen Auftragsverarbeitungsvertrag für Maps gibt es nicht. Bindet jemand die Karte ohne API-Schlüssel über „Karte teilen“ ein, gibt es zwischen Website und Google nicht einmal diesen Vertrag, nur die allgemeinen Nutzungsbedingungen von Google Maps.
Datenübermittlung in die USA: Stand Oktober 2026
Das EU-US Data Privacy Framework gilt und darf genutzt werden. Das Gericht der EU hat die Klage dagegen am 3. September 2025 abgewiesen (T-553/23, Latombe). Latombe hat am 31. Oktober 2025 Rechtsmittel eingelegt, das Verfahren C-703/25 P läuft noch. Das US-Aufsichtsgremium PCLOB ist seit Januar 2025 nicht beschlussfähig. Am 31. Juli 2026 hat der Europäische Datenschutzausschuss die Kommission schriftlich gebeten zu prüfen, ob ein Urteil des US Supreme Court zur Absetzbarkeit von FTC-Mitgliedern den Angemessenheitsbeschluss berührt. Eine Aussetzung fordert das Schreiben nicht.
Das Abkommen steht also, aber es wackelt. Ob Google LLC aktuell zertifiziert ist, prüfen Sie vor dem Eintrag in die Datenschutzerklärung auf dataprivacyframework.gov. Eine Lösung ohne US-Anbieter übersteht auch ein mögliches drittes Schrems-Urteil. Wer Google Maps DSGVO-konform nutzt, sollte deshalb zumindest wissen, wie der Ausweg aussähe.
Wie groß das Abmahnrisiko wirklich ist
Ein Urteil speziell zu eingebetteten Google-Karten habe ich nicht gefunden. Das bekannte Vorbild ist das Google-Fonts-Urteil des LG München I vom 20. Januar 2022 (3 O 17493/20): 100 Euro Schadensersatz, weil die IP-Adresse ohne Einwilligung an Google ging. Technisch lässt sich das auf Karten übertragen. Der BGH hält einen Ausgleich für bloßen Kontrollverlust in einer Größenordnung von 100 Euro für vertretbar (VI ZR 10/24, 18. November 2024). Abmahnungen wegen Google Fonts und Google Maps gegen Vereine sind dokumentiert, etwa vom Landessportbund Sachsen-Anhalt.
Es gibt aber auch die Gegenseite. Das LG München I hat massenhaft automatisiert verschickte Fonts-Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich eingestuft (4 O 13063/22), und der EuGH hat im März 2026 bestätigt, dass gezielt provozierte Ansprüche ins Leere laufen können (C-526/24). Pro Besucher ist das Risiko klein. Teuer wird es, wenn Anwaltskosten dazukommen. Panik ist fehl am Platz, Untätigkeit auch.
Die Varianten im Vergleich
Nicht jede Karte ist gleich. Wer Google Maps DSGVO-konform einsetzen will, sollte wissen, was die einzelnen Einbettungsarten technisch auslösen.
| Variante | Wer lädt? | Daten an Google | Einwilligung nötig? |
|---|---|---|---|
| „Karte teilen“ als iframe, ohne API-Schlüssel | Browser des Besuchers | IP, Browserdaten, ggf. Cookies | ja |
| Maps Embed API (iframe mit Schlüssel) | Browser des Besuchers | wie oben | ja |
| Maps JavaScript API | Browser des Besuchers | wie oben, dazu viel JavaScript | ja |
Static Maps API, per <img> geladen | Browser des Besuchers | IP und Browserdaten | ja |
| Routenlink zu Google Maps | erst nach Klick | vorher nichts | nein |
| Eigenes OSM-Kartenbild auf dem eigenen Server | Ihr Server | nichts | nein |
Die Tabelle zeigt das Muster. Sobald der Browser des Besuchers bei Google anfragt, braucht es eine Einwilligung. Erst wenn die Karte von Ihrem eigenen Server kommt oder der Besucher selbst auf einen Link klickt, ist die Frage erledigt.
Die bessere Lösung: Text, eigenes Kartenbild, Routenlink
Für die allermeisten Betriebe ist eine eingebettete Karte gar nicht nötig. Was Besucher wirklich brauchen, ist die Antwort auf drei Fragen: Wo genau ist das? Wie komme ich hin? Wo parke ich? Eine gute Anfahrtsbeschreibung als Text, dazu ein selbst gehostetes Kartenbild und ein Link zur Routenplanung beantworten das besser als jede iframe-Karte. Keine Einwilligung, keine laufenden Kosten, kein Drittlandproblem. Damit ist das Thema Google Maps DSGVO für die Kontaktseite erledigt, ohne dass ein Consent-Tool nötig wird.
Routenlink statt eingebetteter Karte
Ein normaler Link löst vor dem Klick keine Verbindung aus. Google bietet dafür ein offizielles Format an, das ohne API-Schlüssel funktioniert und auf Smartphones die Maps-App öffnet, wenn sie installiert ist:
https://www.google.com/maps/dir/?api=1&destination=Musterstraße+1,+28195+Bremen
Wichtig ist der Parameter api=1. Fehlt er, ignoriert Google laut Dokumentation zu den Maps URLs alle weiteren Angaben. Schreiben Sie den Linktext aus, statt nur ein Kartensymbol zu zeigen, zum Beispiel: „Route mit Google Maps planen (öffnet google.com, externer Anbieter)“. Das hilft Screenreader-Nutzern und macht klar, dass ein Drittanbieter ins Spiel kommt. Für iPhone-Nutzer bietet sich ein zweiter Link zu Apple Karten an. Zwei klar beschriftete Links nebeneinander sind besser als eine automatische Weiterleitung.
Statisches OpenStreetMap-Bild selbst hosten
Ein Kartenausschnitt als Bild auf dem eigenen Server ist die einzige Kartenlösung ganz ohne Drittanbieterverbindung. Der Aufwand liegt bei einer Viertelstunde bis einer halben Stunde:
- openstreetmap.org öffnen, Adresse suchen, passenden Ausschnitt wählen.
- Über „Teilen“ den Ausschnitt als Bild exportieren, am besten als PNG.
- Bei Bedarf Marker und Beschriftung in einem Bildprogramm ergänzen, etwa den Hofeingang.
- Das Bild in die Mediathek hochladen und auf der Kontaktseite einfügen. Der Alt-Text beschreibt den Inhalt, zum Beispiel „Lageplan: Musterstraße 1, Eingang über den Hof“.
- Direkt unter das Bild schreiben: „Kartendaten © OpenStreetMap“, verlinkt auf openstreetmap.org/copyright.
- Darunter die Routenlinks mit dem Hinweis auf den externen Anbieter.
Die Namensnennung ist Pflicht nach der ODbL-Lizenz. Bei einem statischen Bild genügt eine Nennung pro Seite. Das Bild selbst dürfen Sie frei verwenden, auch auf einer Firmenwebsite.
Warum kein Screenshot von Google Maps
Ein Screenshot der Google-Karte als Platzhalter wird oft empfohlen. Die Lage ist widersprüchlich. Googles Geo-Richtlinien erlauben Screenshots mit Namensnennung, verbieten aber Street-View-Bilder und die werbliche Nutzung von Satellitenbildern. Die Nutzungsbedingungen der Maps Platform verbieten dagegen, Kartenmaterial zu speichern oder außerhalb der Dienste weiterzuverwenden. Wer die API nutzt, unterliegt den strengeren Regeln. Für Google Maps DSGVO-konform gedachte Platzhalter gilt deshalb: Ein Bild aus OpenStreetMap-Daten oder eine neutrale Grafik mit Adresse und dem Knopf „Karte laden“ erspart diese Frage komplett.
OpenStreetMap: kostenlos, aber nicht ohne Bedingungen
Viele steigen von Google auf OpenStreetMap um und binden die Kacheln von tile.openstreetmap.org per Leaflet ein. Datenschutzrechtlich ist damit nicht alles erledigt. Auch hier lädt der Browser des Besuchers von fremden Servern, nur eben von denen der OpenStreetMap Foundation in Großbritannien. Nach der Logik der DSK ist auch das eine Drittverbindung, für die eine Einwilligung oder ein Klick zum Laden nötig ist. Immerhin: Für Großbritannien gilt ein Angemessenheitsbeschluss der EU, verlängert bis 27. Dezember 2031.
Die Tile Usage Policy der Foundation stellt außerdem klar: Die Daten sind frei, die Server nicht. Sie werden aus Spenden finanziert, eine Verfügbarkeitsgarantie gibt es nicht, und der Zugang kann ohne Vorwarnung gesperrt werden. Kommerzielle Dienste sollen damit rechnen, dass der Zugang jederzeit wegfallen kann. Ein Verbot für Firmenwebsites steht dort nicht. Eine kleine Kontaktseite mit ein paar hundert Aufrufen im Monat bewegt sich im erlaubten Rahmen. Die Policy verlangt allerdings, dass ein Referer mitgeschickt wird. Wer aus Datenschutzgründen eine restriktive Referrer-Policy setzt, verstößt damit gegen die Nutzungsregeln.
Ganz ohne Drittanbieter geht es nur mit selbst gehosteten Kacheln, etwa als PMTiles-Datei mit MapLibre oder Leaflet. Dann müssen auch Schriften, Icons und Style-Dateien lokal liegen, sonst entsteht doch wieder eine fremde Verbindung. Für einen kleinen Betrieb ist das ohne Entwickler zu viel Aufwand. Kacheln vorab von tile.openstreetmap.org herunterzuladen, verbietet die Policy ausdrücklich.
Google Maps DSGVO-konform einbinden mit Klick zum Laden
Wer eine interaktive Karte braucht, etwa für ein weitläufiges Gelände oder mehrere Standorte, kommt um den Klick zum Laden nicht herum. Der häufigste Fehler dabei: Das iframe steht im Quellcode und wird nur per CSS versteckt. Ein iframe mit display:none lädt trotzdem. Das ist keine Zwei-Klick-Lösung, sondern ein Verstoß mit gutem Gewissen.
Richtig ist folgender Aufbau. Vor dem Klick steht im HTML nur ein Platzhalter mit lokalem Bild oder Text und einem Knopf. Die Karten-URL liegt in einem data-src-Attribut und wird erst per Klick in src geschrieben. Das Consent-Tool Klaro beschreibt genau dieses Vorgehen in seiner Anleitung zum kontextbezogenen Consent. Der Platzhalter nennt den Anbieter, den Zweck, die Übermittlung in die USA und verlinkt die Datenschutzerklärung. Geben Sie dem Container eine feste Höhe oder ein Seitenverhältnis wie aspect-ratio: 16/9, dann springt das Layout nicht, wenn die Karte nachlädt. Das schont nebenbei die Core Web Vitals, weil beim ersten Laden gar kein Kartenskript anfällt.
Das Prinzip kennt, wer schon YouTube datenschutzkonform einbinden musste. Bei Karten kommt eine Besonderheit dazu: Das Logo und die Copyright-Hinweise im Google-iframe dürfen nach Ziffer 3.2.4 der Maps-Bedingungen nicht abgeschnitten oder verdeckt werden.
Consent-Plugins für WordPress
Die gängigen Consent-Tools für WordPress unterscheiden sich bei Karten deutlicher, als man denkt. Die Angaben stammen von den Herstellerseiten, Stand Oktober 2026.
| Plugin | Preis für eine Website | Gratisversion | Karten blockieren |
|---|---|---|---|
| Borlabs Cookie | 49 Euro im Jahr netto | nein | Google Maps ja |
| Real Cookie Banner Pro | 59 Euro im Jahr | ja | Google Maps und OpenStreetMap |
| Complianz Premium | 59 Euro im Jahr | ja | Google Maps und OpenStreetMap, Platzhalterbild vom eigenen Server |
| CookieYes | 10 Dollar im Monat | ja, bis 5.000 Aufrufe | nur eingeschränkt, manuelles Markieren nötig |
| Klaro (Open Source) | kostenlos | ja | per Code-Anpassung |
Ein Detail verdient besondere Aufmerksamkeit. Der CookieYes-Support schreibt selbst, dass Google Maps ohne gesetzte Cookies nicht automatisch blockiert wird, weil der Scanner nichts findet. Wer sich bei Karten auf einen Cookie-Scanner verlässt, hat womöglich gar keinen Schutz. Kartenblöcke aus Themes und Page-Buildern binden außerdem oft direkt ein iframe ein und laufen am Blocker vorbei.
So prüfen Sie, ob die Karte wirklich erst nach dem Klick lädt
Dafür brauchen Sie kein Werkzeug außer dem Browser:
- Ein privates Fenster öffnen und die Kontaktseite aufrufen. Nichts anklicken.
- F12 drücken, den Tab „Netzwerk“ öffnen und die Seite neu laden.
- Ins Filterfeld nacheinander „google“, „gstatic“ und „openstreetmap“ eingeben. Erwartet werden null Treffer.
- Im Tab „Anwendung“ oder „Speicher“ nachsehen, ob Cookies oder Local-Storage-Einträge fremder Domains auftauchen.
- Erst jetzt auf „Karte laden“ klicken. Nun müssen Anfragen an den Kartenanbieter erscheinen.
- Den Test auf dem Smartphone wiederholen und nach jedem Theme- oder Plugin-Update erneut machen.
Kosten: was die Google Maps Platform 2026 verlangt
Wer Google Maps DSGVO-konform mit Schlüssel einbindet, fragt sich als Nächstes nach dem Preis. Für kleine Betriebe sind die Kosten fast immer null. Google hat das Dollar-Guthaben zum 1. März 2025 durch Freimengen ersetzt. Laut der Preisliste, abgerufen am 12. Oktober 2026, gilt:
- Die Maps Embed API ist unbegrenzt kostenlos, verlangt aber einen API-Schlüssel und ein Cloud-Projekt mit Abrechnungskonto (Embed-API-Dokumentation).
- Dynamische Karten über die JavaScript API sind bis 10.000 Aufrufe im Monat frei, danach kosten 1.000 Aufrufe 7 US-Dollar.
- Statische Karten sind ebenfalls bis 10.000 Aufrufe frei, danach 2 US-Dollar je 1.000.
- Die Einbettung über „Karte teilen“ braucht weder Schlüssel noch Abrechnungskonto.
Das eigentliche Risiko ist ein ungeschützter Schlüssel, den Fremde für ihre Zwecke missbrauchen. Und ein Budget schützt nicht davor. Google schreibt selbst, dass ein Budget die Nutzung nicht begrenzt, es verschickt nur Warnmails. Eine harte Grenze setzen ausschließlich Quoten.
API-Schlüssel absichern in sieben Schritten
- In der Google Cloud Console ein eigenes Projekt nur für die Website anlegen.
- Ein Abrechnungskonto verknüpfen, das ist auch für die kostenlose Embed API nötig.
- Nur die API aktivieren, die Sie brauchen, meist nur die Maps Embed API.
- Den Schlüssel einschränken: Anwendungsbeschränkung „Websites“ mit
https://www.ihre-domain.de/*undhttps://ihre-domain.de/*, API-Beschränkung nur auf die genutzte API. - Unter Quotas die Anfragen pro Tag für alle kostenpflichtigen APIs niedrig setzen, etwa auf 300. Das ist die einzige harte Grenze.
- Zusätzlich ein Budget von wenigen Euro mit Warnungen bei 50, 90 und 100 Prozent anlegen.
- Den Schlüssel nie in öffentliche Repositories stellen und bei Verdacht sofort neu erzeugen.
Die Anfahrtsseite, die Besuchern wirklich hilft
Für Screenreader- und Tastaturnutzer ist eine eingebettete Karte praktisch nicht bedienbar. Der eigentliche Inhalt einer Anfahrtsseite ist deshalb der Text, die Karte ist Beiwerk. Diese Angaben gehören hinein:
- die vollständige Adresse als Text, ausgezeichnet mit dem HTML-Element
<address> - Anfahrt mit dem Auto über die nächste Autobahnabfahrt und mit Bus oder Bahn: Haltestelle, Linie, Fußweg in Minuten
- Parken: eigene Plätze, nächstes Parkhaus, Behindertenparkplatz
- Zugang: stufenlos oder nicht, Aufzug, Etage, Klingelschild
- ein markanter Orientierungspunkt, etwa „gegenüber der Apotheke“
- Öffnungszeiten mit Regelung für Feiertage und Urlaub
- die Telefonnummer als anklickbarer
tel:-Link
Strukturierte Daten vom Typ LocalBusiness mit Adresse, Koordinaten und Öffnungszeiten beschreiben die Seite maschinenlesbar. Ein besseres Ranking versprechen sie nicht. Für die Sichtbarkeit in der lokalen Suche zählt das Google Unternehmensprofil deutlich mehr als jede Karte auf der eigenen Website.
Bei mehreren Standorten bekommt jeder einen eigenen Abschnitt oder eine eigene Unterseite mit allen Angaben. Auf der Übersichtsseite reicht ein einziges statisches Bild mit allen Markern. Ein separates Google-iframe pro Standort multipliziert nur die Verbindungen zu Google.
Welche Lösung zu welchem Betrieb passt
Die Entscheidung hängt an einer Frage: Kommen Kunden überhaupt zu Ihnen? Wenn nicht, braucht es keine Karte, und die Frage nach Google Maps DSGVO stellt sich gar nicht erst.
- Handwerker ohne Kundenverkehr: keine Karte. Das Einsatzgebiet als Text, die Adresse steht im Impressum.
- Onlineshop ohne Ladengeschäft: keine Karte.
- Praxis mit Laufkundschaft: Anfahrt als Text mit Angaben zum barrierefreien Zugang, ein eigenes OSM-Bild und Routenlinks.
- Restaurant: eigenes Kartenbild und Routenlinks, wer will, ergänzt eine Karte mit Klick zum Laden.
- Verein mit mehreren Standorten: Standortliste als Text, ein Übersichtsbild, je Standort ein Routenlink.
- Store-Locator mit Filter und eigenen Markern: JavaScript API mit abgesichertem Schlüssel, Quoten und Klick zum Laden.
Ist die Adresse schwer zu finden, etwa im Hinterhof, im Gewerbegebiet oder auf dem Land, lohnt sich das eigene Kartenbild mit eingezeichnetem Eingang. Bei einer Adresse an der Hauptstraße reichen Text und Link völlig.
Google Maps DSGVO-konform in der Datenschutzerklärung
Datenschutz-Generatoren liefern für Karten oft einen Standardbaustein, der an mehreren Stellen nicht passt. Wenn Sie eine Google-Karte mit Klick zum Laden nutzen, gehören diese Punkte hinein:
- Anbieter mit Anschrift und die Rolle als eigener Verantwortlicher, nicht als Auftragsverarbeiter
- die konkrete Einbettungsart und der Hinweis, dass vor dem Klick keine Daten fließen
- welche Daten übermittelt werden: IP-Adresse, Browserdaten, gegebenenfalls Cookies
- beide Rechtsgrundlagen getrennt: § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO
- die Übermittlung in die USA mit Grundlage, also Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln
- der Widerrufsweg, und zwar so einfach wie die Einwilligung selbst
- bei API-Nutzung der Verweis auf die Zusatzbedingungen für Endnutzer und die Datenschutzerklärung von Google
Ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten kommt der Eintrag mit dem Zweck „Darstellung der Anfahrt“, den Datenkategorien, Google als Empfänger, dem Drittland und dem Klick zum Laden als technischer Maßnahme. Nutzen Sie nur ein eigenes Bild und einen Link, entfällt der Google-Abschnitt. Was sonst noch in Impressum und Datenschutzerklärung gehört, steht in unserem Ratgeber zur rechtssicheren Website.
Typische Fehler und wie Sie sie beheben
| Fehler | Korrektur |
|---|---|
| iframe per CSS versteckt | iframe erst per Klick erzeugen, URL in data-src |
| Cookie-Scanner findet Maps nicht, also kein Blocker | Karte im Plugin manuell als Dienst eintragen, Netzwerk-Tab prüfen |
| Screenshot einer Google-Karte als Platzhalter | OSM-Bild oder neutrale Grafik |
| Google-Copyright im iframe abgeschnitten | Copyright sichtbar lassen |
| API-Schlüssel ohne Beschränkung | Referrer und API einschränken, Quoten setzen |
| Budget gesetzt und für eine Obergrenze gehalten | Quoten pro Tag setzen |
| OSM-Bild ohne Namensnennung | „© OpenStreetMap“ mit Link darunter |
| Karte ohne Anfahrt als Text | Adresse, Bus und Bahn, Parken, Zugang ergänzen |
| Google als Auftragsverarbeiter in der Datenschutzerklärung | als eigenen Verantwortlichen beschreiben |
Häufige Fragen
Beim Einbinden einer Karte bleiben meist diese Fragen offen.
Ist Google Maps DSGVO-konform, wenn ich nur die Embed API nutze?
Nicht von selbst. Auch bei der Embed API lädt der Browser des Besuchers direkt von Google. Sie brauchen die Einwilligung vor dem Laden, also einen Klick zum Laden oder ein Consent-Tool, das die Karte nachweislich blockiert.
Reicht der Hinweis in der Datenschutzerklärung?
Nein. Die Datenschutzerklärung informiert, sie ersetzt keine Einwilligung. Solange die Karte beim Seitenaufruf lädt, hilft auch der beste Text nicht.
Brauche ich für OpenStreetMap keine Einwilligung?
Für ein eigenes Kartenbild auf Ihrem Server nicht. Werden die Kacheln live von tile.openstreetmap.org geladen, entsteht eine Verbindung zu einem Dritten, und nach der Logik der Aufsichtsbehörden gilt dann dasselbe wie bei Google.
Kann ich Google Maps DSGVO-konform nutzen, ohne Geld auszugeben?
Ja. Der Routenlink ist kostenlos und braucht keinen Schlüssel, die Embed API ist ebenfalls gratis. Bei einem Consent-Plugin reicht für viele Seiten die kostenlose Version von Complianz oder Real Cookie Banner, sofern sie Karten zuverlässig blockiert.
Was jetzt zu tun ist
Öffnen Sie Ihre Kontaktseite im privaten Fenster, schauen Sie in den Netzwerk-Tab und klicken Sie nichts an. Taucht dort google oder gstatic auf, ist die Seite nicht sauber. Dann stellt sich die Frage, ob Sie die Karte überhaupt brauchen. Bei den meisten Betrieben lautet die ehrliche Antwort nein: Eine gute Anfahrt als Text, ein eigenes Kartenbild und ein Routenlink erfüllen den Zweck besser und erledigen das Thema Google Maps DSGVO auf einen Schlag.
Wer die interaktive Karte behalten und Google Maps DSGVO-konform weiter nutzen will, setzt einen Blocker mit lokalem Platzhalter davor und prüft danach, ob er wirklich greift. Für eingebettete Posts und Feeds gelten übrigens dieselben Regeln, die Details stehen im Ratgeber zu Social Media auf der Website. Die meisten Verstöße entstehen nicht aus Absicht, sondern weil vor Jahren ein Einbettungscode kopiert wurde und seitdem niemand mehr hingesehen hat. Dieser Text ist allgemeine Information und ersetzt keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.
DSGVO Datenschutz Website
Webung: Hier bekommen Sie PHP fähigen Webspace der mit Ökostrom betrieben wird ab bereits 2 Euro/ Monat für ihre Homepage. Zusätzlich ist eine eigene Internetadresse mit enthalten.
Neusten News in der Kategorie "Webmaster"
• Online-Terminbuchung DSGVO-konform: Calendly und Co. 64 Prozent der Deutschen haben schon online einen Arzttermin gebucht. ... |
• PHP Sicherheitslücke: Notfallupdate gegen PHP2Shell Zwei kritische Sicherheitslücken im PHP-Kern lassen Angreifer ohne Pas... |
• Bilder rechtssicher verwenden: Abmahnungen vermeiden Fast jedes Foto im Netz ist geschützt, auch der Handy-Schnappschuss. W... |
• Zahlungsarten im Onlineshop: Kosten, Recht, Auswahl Ohne PayPal und Kauf auf Rechnung fehlt über die Hälfte der gewohnten ... |
• Google Analytics Alternative 2026: DSGVO-konform messen Rund 60 Prozent der Besucher lehnen die Einwilligung ab. Wer eine Goog... |
• Domain rechtssicher registrieren: Fallen vermeiden Seit April 2026 prüft die DENIC die Daten von .de-Inhabern, falsche An... |
• Onlineshop rechtssicher 2026: Widerrufsbutton, GPSR Wer seinen Onlineshop rechtssicher führen will, hat 2026 neue Baustell... |
• WordPress Wartungsvertrag: Leistungen, Kosten, Haftung Ein WordPress-Wartungsvertrag für 30 Euro im Monat klingt nach Sorglos... |
• Website erstellen lassen: ehrlicher Kostenvergleich Zehn Euro im Monat oder 12.000 einmalig: Wer eine Website erstellen la... |
• Social Media einbinden: Datenschutzfallen vermeiden Ein Teilen-Button, ein Instagram-Feed, ein Pixel für die nächste Kampa... |


Kommentar schreiben
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit. Ihr Kommentar wird nach Prüfung veröffentlicht.