Impressum und Datenschutz 2026: rechtssichere Website
Sie befinden sich: Home > News Archiv > Webmaster > Impressum und Datens...
Ein fehlerhaftes Impressum oder eine lückenhafte Datenschutzerklärung sind ein häufiger Abmahngrund. Was seit dem neuen Digitale-Dienste-Gesetz Pflicht ist und wie Sie teure Fehler vermeiden.
Zwei Seiten entscheiden darüber, ob eine Website rechtlich sauber ist, und ausgerechnet sie werden am häufigsten stiefmütterlich behandelt: das Impressum und die Datenschutzerklärung. Beide sind für fast jede geschäftsmäßige Seite in Deutschland Pflicht, und Fehler sind ein beliebtes Ziel für Abmahnungen.
Dabei ist die Rechtslage zuletzt in Bewegung geraten. Ein neues Gesetz hat das alte Telemediengesetz abgelöst, und eine wichtige EU-Plattform wurde abgeschaltet. Wer seine Angaben nicht angepasst hat, arbeitet womöglich mit einem veralteten und angreifbaren Impressum. Dieser Leitfaden zeigt, was 2026 hineingehört und wie Sie die teuersten Fehler vermeiden. Vorweg der wichtige Hinweis: Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Was sich rechtlich geändert hat
Die Grundlage der Impressumspflicht ist seit Mai 2024 neu geregelt. Das Telemediengesetz wurde vom Digitale-Dienste-Gesetz abgelöst, kurz DDG, das die europäische Verordnung über digitale Dienste umsetzt. Die Impressumspflicht steht seither in Paragraf 5 DDG, inhaltlich weitgehend wie zuvor, aber mit neuer Fundstelle. Für die Datenschutzerklärung gelten weiterhin die DSGVO und das nationale Datenschutzrecht.
Impressumspflichtig ist dabei fast jeder, denn der Begriff geschäftsmäßig wird weit ausgelegt. Er trifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Selbstständige, Vereine, Blogs mit Werbung und geschäftliche Profile in sozialen Netzwerken. Nur eine rein private Seite ohne jede geschäftliche Absicht ist ausgenommen. Damit stellt sich die Frage, was konkret in ein Impressum gehört.
Diese Angaben gehören ins Impressum
Das Impressum muss den Betreiber eindeutig identifizierbar machen. Einige Angaben sind für alle Pflicht, andere hängen von Tätigkeit und Rechtsform ab. Die wichtigsten im Überblick:
| Angabe | Pflicht für wen |
|---|---|
| Name beziehungsweise Firma und Rechtsform | alle |
| Ladungsfähige Anschrift, kein Postfach | alle |
| E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg | alle |
| Vertretungsberechtigte Person | Unternehmen und Vereine |
| Register und Registernummer | eingetragene Firmen und Vereine |
| Umsatzsteuer-Identifikationsnummer | falls vorhanden |
| Aufsichtsbehörde und Kammer | erlaubnispflichtige und Kammerberufe |
Ob zwingend eine Telefonnummer angegeben werden muss, ist rechtlich umstritten. Verlangt wird ein zweiter Weg für schnellen Kontakt neben der E-Mail, das kann auch ein zügig beantwortetes Kontaktformular oder ein Rückrufservice sein. Die sicherste Lösung bleibt dennoch die Telefonnummer. Je nach Rechtsform fallen die Pflichten unterschiedlich aus.
| Rechtsform | Zusätzlich wichtig |
|---|---|
| Einzelunternehmen und Kleingewerbe | voller Vor- und Nachname, Anschrift |
| Freiberufler wie Ärzte oder Anwälte | Kammer, Berufsbezeichnung, berufsrechtliche Regeln |
| GmbH und UG | Geschäftsführer, Handelsregister und Nummer |
| Verein e. V. | Vorstand, Vereinsregister und Nummer |
Ein Punkt hat sich 2025 grundlegend geändert und wird noch oft falsch gemacht: der Link zur Streitschlichtung.
Der veraltete Link zur Streitschlichtung
Jahrelang mussten Onlinehändler auf die Streitbeilegungsplattform der EU verlinken, kurz OS-Plattform. Diese Plattform wurde von der EU zum 20. Juli 2025 abgeschaltet. Der früher verpflichtende Link geht seitdem ins Leere und sollte aus dem Impressum entfernt werden, weil ein toter Pflichtlink selbst zum Angriffspunkt werden kann.
Bestehen bleibt hingegen die Pflicht aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, anzugeben, ob man zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren bereit oder verpflichtet ist. Diese Erklärung gehört weiterhin ins Impressum vieler Unternehmen. Neben dem Impressum steht die zweite Pflichtseite, die technisch anspruchsvoller ist.
Die Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung informiert die Besucher darüber, welche Daten die Website erhebt und was damit geschieht. Grundlage sind die Informationspflichten der DSGVO. Anders als das Impressum ist sie kein starrer Block, sondern muss genau zu den auf der Seite eingesetzten Diensten passen. Diese Bestandteile gehören hinein:
| Bestandteil | Inhalt |
|---|---|
| Verantwortlicher | wer die Daten verarbeitet, mit Kontakt |
| Zweck und Rechtsgrundlage | warum und auf welcher gesetzlichen Basis |
| Empfänger | eingesetzte Dienstleister und Tools |
| Speicherdauer | wie lange die Daten aufbewahrt werden |
| Betroffenenrechte | Auskunft, Löschung, Widerspruch, Beschwerde |
Entscheidend ist, dass jeder aktive Dienst einen eigenen Abschnitt bekommt. Wer ein Kontaktformular, eine Web-Analyse, eingebettete Karten oder Videos nutzt, muss das jeweils benennen. Auch die vom Server automatisch gespeicherten Zugriffsdaten und der Hoster gehören dazu, mit dem zudem ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen werden muss. Manche dieser Dienste bergen ein besonderes Abmahnrisiko.
Die häufigsten Abmahnfallen
Viele Abmahnungen treffen immer wieder dieselben Schwachstellen. Wer sie kennt, kann gezielt vorbeugen:
| Abmahngrund | Das Problem |
|---|---|
| Fehlendes oder unvollständiges Impressum | Angaben fehlen oder sind veraltet |
| Google Fonts extern geladen | überträgt die IP-Adresse ungefragt an Google |
| Analyse ohne Einwilligung | Tracking startet vor der Zustimmung |
| Fehlender oder falscher Cookie-Banner | keine wirksame Einwilligung eingeholt |
| Toter OS-Link | verweist auf die abgeschaltete Plattform |
Besonders die extern geladenen Google Fonts sorgten für eine regelrechte Abmahnwelle, seit ein Gericht in München 2022 darin einen Datenschutzverstoß sah. Die Lösung ist einfach: Schriften lokal einbinden, was nebenbei die Ladezeit verbessert. Abmahnen dürfen übrigens vor allem Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände. Ein Gesetz gegen Abmahnmissbrauch hat die schlimmsten Auswüchse zwar eingedämmt, das Risiko bleibt aber real. Gegen die meisten dieser Fallen hilft ein strukturiertes Vorgehen.
So setzen Sie es um
Der Weg zur rechtssicheren Seite lässt sich in klare Schritte gliedern:
- Impressum und Datenschutzerklärung als je eigene Seite anlegen und im Menü oder Fußbereich verlinken.
- Beide über einen seriösen Generator erstellen und an die eigene Situation anpassen.
- Jeden eingesetzten Dienst in der Datenschutzerklärung einzeln aufführen.
- Google Fonts, Karten und Videos prüfen und wo möglich lokal oder erst nach Einwilligung laden.
- Den alten Link zur OS-Plattform entfernen.
- Mit dem Hoster und allen Tool-Anbietern einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließen.
Fertige Generatoren von Anbietern wie eRecht24 oder von Fachanwälten sind ein guter Ausgangspunkt, nehmen einem die Einordnung des Einzelfalls aber nicht vollständig ab. Zum schnellen Abgleich die wichtigsten Punkte:
- Impressum über einen eigenen Menüpunkt mit zwei Klicks erreichbar.
- Alle Pflichtangaben aktuell und vollständig.
- Datenschutzerklärung deckt jeden aktiven Dienst ab.
- Google Fonts lokal eingebunden, Tracking erst nach Zustimmung.
- Toter OS-Link entfernt, Schlichtungshinweis vorhanden.
- Auch die Profile in sozialen Netzwerken tragen ein Impressum.
Der letzte Punkt wird gern vergessen: Auch ein geschäftliches Profil bei Facebook, Instagram oder LinkedIn braucht ein eigenes Impressum oder einen klaren Link darauf. Zwei weitere Pflichten grenzen an dieses Thema an.
Was außerdem dazugehört
Impressum und Datenschutz sind die Basis, doch zwei angrenzende Themen sollten Sie im Blick behalten. Zum einen die Einwilligung für Cookies, die über einen korrekten Banner eingeholt werden muss, bevor nicht notwendige Dienste starten. Zum anderen die digitale Barrierefreiheit, die seit Juni 2025 für viele Angebote gilt und Websites für alle Menschen nutzbar machen soll.
Beide Themen sind eng mit der rechtssicheren Website verbunden und verdienen eigene Aufmerksamkeit. Wichtig ist am Ende die regelmäßige Pflege: Sobald sich Firmendaten, eingesetzte Tools oder die Rechtslage ändern, müssen Impressum und Datenschutzerklärung angepasst werden. Eine einmal erstellte Seite bleibt nur dann sicher, wenn sie aktuell gehalten wird. Damit dieser Text seinen Zweck erfüllt, sei er abschließend eingeordnet: Er ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung; im Zweifel hilft eine auf IT-Recht spezialisierte Kanzlei.
Wie sicher ist Ihre Website?
Haben Sie Ihr Impressum schon an das neue Digitale-Dienste-Gesetz angepasst und den alten OS-Link entfernt? Schreiben Sie in die Kommentare, welchen Generator Sie nutzen und wo Sie bei der Datenschutzerklärung unsicher sind. Wenn Sie zu einem Punkt wie den Pflichtangaben oder den Google Fonts eine Frage haben, stellen Sie sie ruhig konkret, oft hilft die Antwort gleich mehreren Lesern weiter.
impressum fehlerhaftes finalen haupttext lückenhafte platzhalter
Webung: Hier bekommen Sie PHP fähigen Webspace der mit Ökostrom betrieben wird ab bereits 2 Euro/ Monat für ihre Homepage. Zusätzlich ist eine eigene Internetadresse mit enthalten.
Neusten News in der Kategorie "Webmaster"
| • WordPress schneller machen 2026: Caching und Tuning WordPress erzeugt jede Seite bei jedem Aufruf neu, das kostet Tempo un... |
| • Bilder fürs Web optimieren 2026: schneller mit AVIF Bilder sind auf den meisten Seiten der größte Bremsklotz für die Ladez... |
| • WordPress absichern 2026: Schutz vor Hackerangriffen WordPress ist das beliebteste Ziel automatisierter Angriffe, neue Lück... |
| • Website umziehen 2026: ohne Ausfall und Ranking-Verlust Ein Hosting-Wechsel kann die Seite tagelang lahmlegen oder das Google-... |
| • E-Mail-Zustellbarkeit 2026: Raus aus dem Spam-Ordner Bestellbestätigungen, Newsletter und Kontaktmails landen plötzlich im ... |
| • Website-Backups 2026: Die Strategie gegen Datenverlust Ein Hack, ein fehlgeschlagenes Update, ein Serverausfall, und die Seit... |
| • Cookie-Banner 2026: Was jetzt wirklich Pflicht ist Cookie-Banner verschwinden 2026 doch nicht. Welche Regeln gelten, welc... |
| • Core Web Vitals 2026: Was beim Ranking wirklich zählt Mehr als vier von zehn Websites fallen bei Googles Core Web Vitals dur... |
| • NIS2 in Deutschland: Wer betroffen ist und was gilt Seit Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS2-Gesetz, und zwar ohne ... |
| • Passkeys statt Passwörter: Ratgeber für Webmaster Passwörter gelten als das schwächste Glied der Sicherheit. Passkeys so... |


Kommentar schreiben
Teilen Sie uns Ihre Meinung mit. Ihr Kommentar wird nach Pruefung veroeffentlicht.