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Privat verliehenes Auto ist nicht immer versichert

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Die KFZ-Haftpflicht- und Kaskoversicherung greift im Falle eines Unfalls, unabhängig des Fahrers. Aber Vorsicht, wer sein Auto verleiht, sollte wissen, was in seiner Versicherungspolice steht.

Steht in der Police, dass nur der Versicherungsnehmer und Ehegatte bzw. Lebensgefährte das Auto nutzen kann, zahlt die Versicherung nicht, wenn eine dritte Person, an die das Auto verliehen wurde, einen Unfall hat.

Man sollte vor dem Verleihen klären, wer bei einem möglichen Unfall zahlt. «Das kann man mündlich, aber auch schriftlich tun», so Klaus Brandenstein vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Quelle: www.auto-news24.de



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