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Eichel stellt finanzschwache Länder in Frage

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Hans Eichel hat finanzschwache Länder wie Bremen, Berlin oder das Saarland gewarnt. Deren Existenzberechtigung sei in Frage gestellt, wenn sie dauerhaft in einer Haushaltsnotlage steckten, sagte der Finanzminister.

Berlin - Eichel bezog sich auf die Klage Berlins, das beim Bundesverfassungsgericht wegen einer Haushaltsnotlage Finanzhilfen des Bundes durchsetzen will. Der Klage wollen sich möglicherweise auch das Saarland und Bremen anschließen. "Wenn ein Land nachhaltig nicht auf die Beine kommt, wird natürlich die Frage nach der Existenzberechtigung des Landes gestellt", warnte Eichel bei der Übergabe eines Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirates seines Ministeriums. Darin schlagen die Experten ein Frühwarnsystem zur Vermeidung von Finanzkrisen in den Ländern vor.

"Ich begrüße das", kommentierte Eichel die Studie. Zugleich beurteilte er aber die Expertenvorschläge zu einer größeren Steuerautonomie für die Länder durch Zuschlagsrechte auf bestehende Steuern und für ein Insolvenzverfahren für Länder und Kommunen skeptisch.

Eichel beklagte, es gebe in der deutschen Diskussion quer durch die Parteien und Gruppen kaum Unterstützung für das Ziel tragfähiger öffentlicher Finanzen. "Das wird immer mal wieder als Formel erwähnt, aber nicht wirklich von irgendeinem in der Schlacht ernst genommen." Er könne nicht erkennen, dass ernsthaft jemand an der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen interessiert sei, obwohl die Haushalte durchweg weit davon entfernt seien, ausgeglichen zu sein.

"Für die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen heißt es doch immer nur, Gott, wir brauchen mehr Wachstum", beklagte Eichel. "Das ist zwar auch richtig, aber damit alleine ist mit Gewißheit das Problem auch nicht gelöst." Eichel bezog sich mit seinen Äußerungen ausdrücklich auf die Klage Berlins in Karlsruhe. Sollte sich Berlin mit der Klage durchsetzen, müsse klar sein, dass Hilfen eine Aufgabe "der bundesstaatlichen Gemeinschaft", also nicht nur vom Bund, sondern auch den Ländern, wären. Diese Rechtsauffassung stehe in der Kontiunität der Rechtssprechung der Karlsruher Richter. Eichel äußerte sich zudem besorgt, dass mit Ausnahme Sachsens alle ostdeutschen Länder auf Haushaltskrisen zusteuerten. Er erneuerte die Kritik, dass dort Mittel für den Aufbau Ost zum Stopfen von Haushaltslöchern verwendet würden.

Eichel kritisierte die Länder auch wegen des von ihnen bislang verweigerten nationalen Stabilitätspaktes, mit dem die Verantwortlichkeiten für die Einhaltung des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts innerhalb des Gesamtstaates konkret geregelt werden sollten.

Der Minister begrüßte den Vorschlag des wissenschaftlichen Beirates für ein Frühwarnsystem zur Vermeindung von Finanzkrisen in den Ländern. Dazu sollten den Experten zufolge für die einzelnen Bundesländer feste Verschuldungsgrenzen festgelegt werden. Im Falle eines Überschreitens sollten die betroffenen Länder gezwungen werden, ihre Haushaltspolitik genau darzulegen und ein Stabilitätsprogramm aufzulegen. Als zweiten Schritt empfehlen die Experten in ihrem Gutachten ein Haushaltsnotlagenverfahren. Dieses solle durch einen Stabilitätsrat eingeleitet werden können, der mit Experten aus den Finanzministerien von Bund und Ländern, dem Bundesrechnungshof und unabhängigen Fachleuten besetzt sein solle.

Quelle: www.spiegel.de



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