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Der letzte Wille des Papstes

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Nach dem Ableben von Papst Johannes Paul II. hat dieser verfügt, dass keine weiteren Fotos von ihm gemacht werden dürfen. Außerdem wurden jegliche Tonaufnahmen seiner letzten Worte untersagt.

Weiter ordnete er an, dass die päpstlichen Privaträume bis zur endgültigen Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes unbewohnt bleiben müssen. Laut der Apostolischen Konstitution 'Universi Dominici Gregis' soll die Bestattung im Petersdom stattfinden.

Nach Angaben von engsten Vertrauten könnte der Papst jedoch in seinem eigenen Testament auch über eine Beisetzung in der Familiengruft im polnischen Wadowice verfügt haben.

Quelle: derstandard.at



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