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Karlsruhe entscheidet heute über Öffnungszeiten

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Das Bundesverfassungsgericht verkündet heute in Karlsruhe das mit Spannung erwartete Urteil über die in Deutschland geltenden Ladenschlusszeiten. Das Warenhaus Kaufhof hatte das höchste deutsche Gericht angerufen, weil es das Ladenschlussgesetz für verfassungswidrig hält und erreichen will, dass Geschäfte auch an Sonntagen und nach 20.00 Uhr öffnen können.

Nach Ansicht der Kaufhof AG verletzt das Ladenschlussgesetz die Berufsausübungsfreiheit des Einzelhandels. Der Schutz der 2,7 Millionen Beschäftigten im deutschen Einzelhandel ist nach Meinung des Unternehmens im Arbeitszeitgesetz und in den Tarifverträgen ausreichend geregelt, so dass es des Ladenschlussgesetzes nicht bedürfe. Ausgangspunkt des Karlsruher Urteils ist, dass die Kaufhofniederlassung am Berliner Alexanderplatz im Sommer 1999 ihre Geschäftsräume am Samstagabend und Sonntag öffnete. Als das Warenhaus rechtskräftig zur Unterlassung verurteilt wurde, rief es Karlsruhe an.
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Im Grundgesetz sind Sonn- und Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe" geschützt
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte im November 2003 über die Verfassungsbeschwerde verhandelt. Die Bundesregierung verteidigte damals das geltende Ladenschlussgesetz als verfassungsgemäß. Auch die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche Deutschlands setzen sich für die Beibehaltung der Sonntagsruhe ein. Schon jetzt gibt es nach Ansicht der Kirchen zu viele Ausnahmen von der Sonntagsruhe. Im Grundgesetz sind Sonn- und Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe" geschützt.
 


Die Gewerkschaft ver.di wies in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass Tarifverträge und Arbeitszeitgesetze nur die Gesamtdauer der Arbeitszeit regeln, nicht jedoch die Verteilung. Das Ladenschlussgesetz sei deshalb weiter erforderlich. Wirtschaftsvertreter fordern dagegen die Abschaffung des Gesetzes, das ihrer Meinung nach die Wirtschaft lähmt.

Auch Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern strittig
Von dem Karlsruher Urteilsspruch wird aber nicht nur eine inhaltliche, sondern auch eine kompetenzrechtliche Weichenstellung erwartet. Denn nach einer Grundgesetzänderung von 1994 ist umstritten, ob der Ladenschluss weiterhin einheitlich vom Bund geregelt werden muss oder ob nun Sache der Länder ist.

Würde Karlsruhe den Ländern die Kompetenz zuweisen, könnten diese in Zukunft den Ladenschluss unterschiedlich regeln. Damit würden auch die entsprechenden Pläne von Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) umgesetzt. Einer Umfrage der Zeitung "Die Welt" zufolge würden viele Länder die Öffnungszeiten von Montag bis Samstag komplett freigeben.

Gericht bezeichnet Berichte über Kippen der Zeiten als "Spekulation"
Im Vorfeld des Karlsruher Verfahrens äußerten sowohl die FDP als auch einige Medien die Vermutung, Karlsruhe werde die Ladenschlusszeiten kippen. Die Pressestelle des Gerichts wies dies am Dienstag als "reine Spekulation" zurück. Tatsächlich hatte das Gericht im Jahr 1992 das Sonntagsbackverbot für Bäckereien und die Beschränkungen der Nachtarbeit für verfassungsgemäß erklärt. Die Einschränkung der Berufsfreiheit sei angesichts des Arbeitnehmerschutzes gerechtfertigt, lautete die damalige Begründung. Der Erste Senat müsste seine Rechtsprechung als nicht mehr zutreffend beurteilen, wenn er nun inhaltlich zu einem anderen Ergebnis kommen würde.


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