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Bewohnerparken in Bremen: Ausweis, Kosten, neue Zonen

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Bewohnerparken in Bremen breitet sich aus: Ab dem 2. November gelten drei neue Zonen in der Neustadt. Wer einen Ausweis bekommt, was er kostet, wie der Antrag läuft und was für Besuch, Handwerker und Gehwegparken gilt.

Frau legt in einer Bremer Wohnstraße den Parkausweis für Bewohnerparken aus

In der westlichen Neustadt gilt ab dem 2. November 2026 eine neue Parkordnung. Wer dort wohnt und keinen Ausweis hat, zahlt drei Euro pro Stunde wie jeder Besucher. Die Neustadt ist erst der Anfang. Bremen ordnet das Parken Quartier für Quartier neu. Findorff, Walle und die Östliche Vorstadt sollen folgen. Hier steht, wie Bewohnerparken in Bremen funktioniert, wer einen Ausweis bekommt, was er kostet und was für Gäste, Handwerker und Pflegedienste gilt.

Auf einen Blick:

Bewohnerparken in Bremen: Was es ist und wo es gilt

In einer Bewohnerparkzone dürfen Anwohnerinnen und Anwohner mit Ausweis ohne Zeitlimit und ohne Parkticket parken. Alle anderen zahlen am Automaten oder per Park-App und dürfen nur begrenzt stehen bleiben. So sollen Pendler und Dauerparker aus den Wohnstraßen verschwinden und abends mehr Plätze für die Menschen frei werden, die dort leben.

Bisher gab es in der Stadt 14 solcher Zonen, mit den drei neuen in der Neustadt sind es 17. Welche Straßen und Hausnummern zu welcher Zone gehören, listet das Amt für Straßen und Verkehr adressgenau auf. Wichtig: Der Ausweis gilt nur in der eigenen Zone. Wer in der Neustadt wohnt, darf damit nicht im Viertel parken. Bremerhaven regelt das Bewohnerparken selbst, mit eigenen Zonen und deutlich niedrigeren Gebühren. Die Zahlen stehen weiter unten.

Neu ab 2. November: drei Zonen in der Neustadt

Das Pilotgebiet liegt zwischen Westerstraße und Neuenlander Straße sowie zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Oldenburger Straße. Es ist in drei Zonen geteilt: 21C Neustadtswall, 21D Hohentor und 21E Delmestraße. Das Bewohnerparken gilt dort rund um die Uhr.

Wie groß der Druck war, zeigt eine Erhebung der Verkehrsbehörde. In Hohentor und rund um die Delmestraße gehörte etwa die Hälfte der regelmäßig parkenden Autos Menschen, die dort nicht wohnen. Am Neustadtswall waren es fast zwei Drittel. Nach der Neuordnung bleiben im Pilotgebiet rund 2.900 legale Stellplätze. Seit August wurden etwa 1.500 Bewohnerparkausweise beantragt, 57 Ticketautomaten stehen schon. Das Ordnungsamt kontrolliert vom ersten Tag an.

Warum Bremen das Parken neu ordnet

Auslöser ist ein Urteil aus Leipzig. Fünf Anwohner aus drei Bremer Einbahnstraßen hatten geklagt, weil auf beiden Seiten seit Jahren fast durchgehend auf den Gehwegen geparkt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht entschied am 6. Juni 2024, dass das Verbot des Gehwegparkens auch Anwohner schützt, die dadurch erheblich beeinträchtigt werden. Die Stadt muss deshalb prüfen, ob und wie sie dagegen vorgeht. Die Stadt darf dabei Schritt für Schritt vorgehen und die am stärksten belasteten Straßen zuerst angehen, muss ihr Konzept dann aber auch tatsächlich umsetzen.

Zeitstrahl Parken in Quartieren: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Juni 2024, Rettungswege 2024 und 2025, Senatsbeschluss im Dezember 2025, Pilot Neustadt-West von Juli bis Oktober 2026, drei neue Zonen ab 2. November 2026, danach Findorff, Walle und Östliche Vorstadt

Bremen hat daraus das Konzept „Parken in Quartieren“ gemacht, das der Senat im Dezember 2025 beschlossen hat. Zuerst ging es um die Rettungswege: In engen Straßen muss eine Fahrbahn von mindestens 3,05 Metern frei bleiben, damit die Feuerwehr durchkommt. Das wurde 2024 und 2025 vor allem in Neustadt, Walle, Findorff, Mitte, der Östlichen Vorstadt und Schwachhausen umgesetzt. Jetzt folgt der zweite Teil, die Gehwege. Weil dabei viele bisher genutzte, aber illegale Plätze wegfallen, kommt das Bewohnerparken in Bremen gleich mit. Es soll den Parkdruck für die Menschen auffangen, die im Quartier wohnen.

Wer einen Bewohnerparkausweis bekommt

Berechtigt ist, wer in der Zone gemeldet ist, mit Haupt- oder Nebenwohnsitz. Nach der bundesweiten Verwaltungsvorschrift gibt es einen Ausweis pro Person, und zwar für ein Auto, das auf Sie zugelassen ist oder das Sie nachweislich dauerhaft nutzen. Bei einem Firmen- oder Leasingwagen brauchen Sie deshalb eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder den Leasingvertrag. Welche Nachweise das Amt im Einzelfall verlangt, klären Sie am besten vorab.

Einen Anspruch auf einen freien Platz gibt der Ausweis nicht. Er erlaubt Ihnen nur, in Ihrer Zone ohne Ticket und Zeitlimit zu parken, wenn Sie eine Lücke finden.

So beantragen Sie den Ausweis

Zuständig für das Bewohnerparken in Bremen ist das Amt für Straßen und Verkehr, kurz ASV. Der Antrag läuft online über das Antragsformular des ASV, dafür brauchen Sie ein Servicekonto. Wie das funktioniert und welche Behördengänge sich sonst schon digital erledigen lassen, steht in unserem Realitätscheck zu Behördengängen online.

Sechs Schritte zum Bewohnerparkausweis in Bremen: Zone prüfen, Unterlagen bereitlegen, online beantragen, 75 Euro für ein Jahr oder 150 Euro für zwei Jahre zahlen, Ausweis gut sichtbar auslegen, rechtzeitig verlängern

Können Sie die Nachweise nicht hochladen, nimmt das ASV sie auch per E-Mail, per Post oder über den Hausbriefkasten an. Persönlich geht es nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro am Herdentorsteinweg 49/50. Fragen beantwortet das Bürgerbüro des ASV unter 0421 361-31092, zum Parken in den Quartieren auch per E-Mail an parken@bau.bremen.de. Planen Sie zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit ein. Das gilt auch für die Verlängerung, die Sie zwei bis drei Wochen vor Ablauf beantragen sollten. Ziehen Sie innerhalb Bremens um oder wechseln Sie das Auto, brauchen Sie einen neuen Ausweis für die neue Zone oder das neue Kennzeichen.

Was Parken in den Zonen kostet

Beim Bewohnerparken in Bremen ist der Ausweis für Anwohner die günstigste Lösung. Seit dem 1. Januar 2024 kostet er in der Stadt Bremen einheitlich 75 Euro im Jahr, vorher waren es 30 Euro. Für alle anderen gelten die folgenden Sätze.

WerWas giltKosten
Anwohner mit AusweisOhne Zeitlimit in der eigenen Zone75 € für 1 Jahr, 150 € für 2 Jahre
Gewerbe mit Sitz in der ZoneIn der Regel ein Fahrzeug, mit fester Firmenbeschriftung88,50 € pro Jahr, Vereine 75 €
Private GästeHöchstens 8 Tageskarten und 2 Wochenkarten pro Jahr und Anwohner10,20 € für 48 Stunden, 25 € für 7 Tage
KurzparkerParkschein am Automaten oder per App, höchstens 3 Stunden3 € pro Stunde
TagesparkerTagesticket für 24 Stunden12 €
CarsharingSeit August 2026 frei, kein Ausweis nötigkeine

Kurz halten ist übrigens kein Parken. Wer nur Kinder oder Einkäufe aus- und einlädt, braucht weder Ausweis noch Ticket, solange er auf der Fahrbahn bleibt und dort kein Halteverbot gilt. Mietwagen brauchen dagegen ein Parkticket. Elektroautos dürfen an Ladesäulen ohne Ticket stehen, aber nur, solange sie laden, und nur so lange, wie es das Schild erlaubt. Wer sein E-Auto lieber zu Hause lädt, findet die Kosten und Fördermöglichkeiten im Ratgeber E-Auto zu Hause laden.

Im Vergleich mit anderen Städten liegt Bremen im Mittelfeld. Bremerhaven und Berlin verlangen nur einen Bruchteil, Oldenburg und Bonn deutlich mehr. Viele Städte haben ihre Gebühren in den letzten Jahren angehoben. Seit 2020 dürfen die Länder die Höhe selbst festlegen, so steht es in Paragraf 6a des Straßenverkehrsgesetzes. Die Zonen für das Bewohnerparken in Bremen richtet die Stadt nach Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung ein, wenn in einem Quartier erheblicher Parkraummangel herrscht.

Balkendiagramm Jahresgebühr Bewohnerparkausweis: Berlin 10,20 Euro, Bremerhaven 13,50 bis 27 Euro, Hannover 30,70 Euro, Bremen 75 Euro, Göttingen 80 Euro, Osnabrück 120 Euro, Oldenburg 200 Euro, Bonn 360 Euro

Besuch, Handwerker und Pflege

Besucherkarten beantragen die Anwohner beim ASV, nicht die Gäste selbst. Pro Jahr und Person gibt es höchstens acht Karten für je 48 Stunden und zwei Wochenkarten. Für häufigen Besuch reicht das nicht, dann bleibt nur der Parkschein oder ein Platz außerhalb der Zone.

Handwerksbetriebe, Pflegedienste, Physiotherapeuten und andere soziale Dienste bekommen eine Ausnahmegenehmigung, die in ganz Bremen für Einsätze bei Kunden und Patienten gilt. Beantragt wird sie beim ASV, mit eigenen Formularen für Bremer Handwerksbetriebe, für Betriebe aus der Region und für soziale Dienste. Die Gebühr hängt davon ab, wie lange die Genehmigung gelten soll und für wie viele Fahrzeuge. Ärztinnen und Ärzte, die Hausbesuche machen, klären am besten direkt mit dem ASV, welche Genehmigung für sie passt. Wird jemand im Quartier privat gepflegt, gibt es mit nachgewiesenem Pflegegrad eine Parkberechtigung, die die pflegenden Angehörigen nutzen können. Für Menschen mit Schwerbehinderung und den Merkzeichen G oder aG gibt es weitere Parkerleichterungen. Beschäftigte, die außerhalb wohnen, haben dagegen keinen Anspruch auf eine Sondergenehmigung.

Gehwegparken: Was jetzt erlaubt ist

Mit dem Bewohnerparken in Bremen ändert sich an den Regeln der Straßenverkehrsordnung nichts. Sie werden nur durchgesetzt. Parken auf dem Gehweg ist verboten, solange es nicht ausdrücklich durch das blaue Schild 315 oder eine Markierung erlaubt ist. Auch dann gilt es nur für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen. Viele SUVs und Transporter sind schwerer und dürfen auch dort nie auf den Gehweg.

Ein Streifen mit kleinerem Pflaster am Rand des Gehwegs ist übrigens kein Parkstreifen. Die Stadt verlegt ihn, weil große Platten unter parkenden Autos brechen. Vor und hinter Kreuzungen müssen fünf Meter frei bleiben, und die Fahrbahn muss mindestens 3,05 Meter breit bleiben. Ein „Gewohnheitsrecht“ auf das alte Parken gibt es nicht, auch wenn jahrelang niemand kontrolliert hat.

Kontrollen und Bußgelder

Das Ordnungsamt kontrolliert die neuen Zonen von Beginn an. Wer ohne Ausweis und ohne Ticket parkt, muss wie beim Parken ohne Parkschein mit 20 bis 40 Euro rechnen, je nachdem, wie lange er steht. Teurer wird das Gehwegparken: 55 Euro im Grundfall, 70 Euro mit Behinderung anderer oder bei mehr als einer Stunde, 80 Euro mit Gefährdung und 100 Euro, wenn etwas beschädigt wird. Blockiert ein Auto einen Rettungsweg, wird es abgeschleppt. Die Kosten dafür kommen zum Bußgeld dazu.

Seit dem 1. Juli 2026 erlaubt das Straßenverkehrsgesetz bundesweit auch Scan-Fahrzeuge. Sie erfassen im Vorbeifahren Kennzeichen und gleichen sie mit digital gespeicherten Parkberechtigungen ab. Personen und andere Kennzeichen auf den Bildern müssen automatisch unkenntlich gemacht werden. Das setzt allerdings voraus, dass Parkscheine und Ausweise digital erfasst sind.

Fehler, die beim Bewohnerparken in Bremen Geld kosten

Die meisten Knöllchen in neuen Zonen haben wenig mit Absicht zu tun. Diese Punkte sollten Sie im Blick behalten:

Wer in einer der drei neuen Zonen wohnt, sollte in den nächsten Wochen Folgendes erledigen:

Fahrräder dürfen übrigens auch in Bewohnerparkzonen kostenlos längs am rechten Fahrbahnrand stehen. Und wer in Bremerhaven wohnt, ist von alldem nicht betroffen: Die Stadt hat eigene Zonen und Gebühren, nach Angaben des Senats von 2024 sind es 13,50 Euro im Jahr in der nördlichen Innenstadt und 27 Euro im übrigen Stadtgebiet.

Wenn kein Platz frei ist

Bewohnerparken in Bremen schafft keine zusätzlichen Plätze. Es verteilt die vorhandenen nur anders. Die Stadt setzt deshalb parallel auf mehr Carsharing-Stationen, sogenannte mobil.punkte, auf Fahrradbügel und Lastenradplätze und auf Parkplätze von Supermärkten, Schulen oder Betrieben, die abends für Anwohner geöffnet werden könnten. Auch Quartiersgaragen werden geprüft. Nach einer Befragung in Bremen ersetzt ein Carsharing-Auto im Schnitt mehr als 18 private Pkw.

Die Zahlen aus der Neustadt zeigen, wie unterschiedlich der Bedarf ist. Im Hohentor kommen auf einen Haushalt 0,3 bis 0,4 Autos, im Flüsseviertel hat etwa jeder zweite Haushalt eins. Der Bremer Durchschnitt liegt bei 0,7. Wer nur selten fährt, rechnet besser einmal nach, was das eigene Auto mit Ausweis, Versicherung und Wertverlust im Jahr kostet. Für den Weg zur Arbeit kann auch ein Dienstrad die Rechnung verändern, wie unser Beitrag zum Leasing von Diensträdern zeigt.

Häufige Fragen

Diese Fragen stellen sich beim Bewohnerparken in Bremen immer wieder.

Was kostet der Bewohnerparkausweis in Bremen?

75 Euro für ein Jahr oder 150 Euro für zwei Jahre. Der Preis gilt einheitlich in der ganzen Stadt seit Januar 2024.

Bekomme ich den Ausweis auch mit Nebenwohnsitz?

Ja. In Bremen reicht eine Meldeadresse in der Zone, als Haupt- oder Nebenwohnsitz.

Garantiert der Ausweis einen Parkplatz?

Nein. Er erlaubt Ihnen nur, in Ihrer Zone ohne Ticket und ohne Zeitlimit zu parken, wenn ein Platz frei ist.

Wie parkt mein Besuch?

Mit einer Besucherkarte, die Sie beim ASV kaufen: 10,20 Euro für 48 Stunden oder 25 Euro für eine Woche, höchstens acht Tages- und zwei Wochenkarten im Jahr. Sonst zahlt der Besuch drei Euro pro Stunde oder 12 Euro für ein Tagesticket.

Darf ich mit Ausweis in einer anderen Zone parken?

Nein. Der Ausweis gilt nur in der Zone, für die er ausgestellt wurde. Anderswo brauchen Sie einen Parkschein.

Wann kommt Bewohnerparken in meinen Stadtteil?

Nach der Neustadt sollen Findorff, Walle und die Östliche Vorstadt folgen. Einen festen Zeitplan nennt die Stadt noch nicht. Den aktuellen Stand je Quartier zeigt parken.bremen.de unter „Quartiere und Maßnahmen“.

Bewohnerparken in Bremen: Ihr nächster Schritt

Wohnen Sie in einer der neuen Zonen und haben noch keinen Ausweis, beantragen Sie ihn so schnell wie möglich, denn die Bearbeitung dauert einige Wochen. Alle Regeln und Formulare der Stadt finden Sie auf der Seite zur Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparken.

Wer schon Post vom Amt für das Auto erwartet, sollte gleich noch einen Blick in die Brieftasche werfen. Viele alte Führerscheine müssen in den nächsten Jahren getauscht werden. Ob das für Sie gilt, steht in unserem Ratgeber Führerschein jetzt umtauschen.



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